Ist Paintball jetzt eigentlich verboten?Es hieß ja in der Presse vor ein paar Monaten das paintball verboten werde ist das jetzt auch komplett so?Danke für alle Antworten.
Paintball
Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.039 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Nein, ist nachwievor erlaubt
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ok Danke
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Und woodland auch noch?
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Ist nur eine andere Spielform des Paintballs - ist eben so erlaubt.
Woodland ist sogar die Form des Paintballspiels welche am häufigsten assoziiert wird. Der Paintballsport als solcher ist den Meisten fremd.
...aber nach wie vor: alles erlaubt! (ich denke die werden auch nie einen Richterlichen Beschluss dafür erlangen. Ist ja glücklicher Weise schon zwei Mal genau daran gescheitert.)
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Danke schön
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Gerade eben ne Neuigkeit dazu im pbHub entdeckt !
ZitatBeitrag Verfasst am: 01.04.2010 23:27
Wer gedacht hat, dass das Paintball-Verbot vom Tisch sei, hat sich geschnitten. Offenbar unternimmt das Land Sachsen-Anhalt gerade einen erneuten Anlauf. Dieses Mal zielt man nicht auf den gesamten Paintballsport, sondern auf die Spielvariante Woodland und deren Spielarten. Dazu ist einem großen Woodland-Feld in Sachsen-Anhalt ein Schreiben mit einem 12-Punkte Auflagenkatalog zugegangen. Diese neuen Auflagen machen Woodland-Paintball quasi unspielbar. Auf telefonische Nachfrage bestätigte das Innenministerium Sachsen-Anhalt die Existenz dieser Auflagen, verwies aber auf das laufende Verfahren und wollte zu weiteren Details daher keine Angaben machen. Der Katalog beinhaltet unter anderem eine sehr strenge Bekleidungsordnung, eine Beschränkung von Markierer-Arten, ein Verzicht auf natürliche Deckungen, etc. Gerade die Vorgaben für die Spielfeld-Gestaltung zeigen deutlich, das das Spielen unmöglich gemacht werden soll. Auf Wald-Spielfeldern wimmelt es zwangsläufig von natürlichen Deckungen. Völlig unverständlich, warum gerade auf diese Freizeit-Variante gezielt wird. Während der SupAir Sport mit seinem Liga-System schon einem gewissen Leistungsdruck unterliegt, stellt gerade Woodland-Paintball eine perfekte Spielvariante für Gelegenheitsspieler und Anfänger dar. Die Spielfelder sind i.d.R. größer und somit dauern die Spiele länger und sind körperlicher weniger fordernd. Klingt nach Wiederspruch, doch durch die größeren Spielentfernungen, größere Teams und Beschaffenheit der Spielfelder ist die individuelle Leistung eines Einzelspielers weniger tragend. Somit hat sich weltweit (und in Deutschland) Woodland-Paintball (oder Woodsball) als Freizeitvariante fest etabliert. Hier geht es mehr um das gemeinsame Spiel, als das Erringen eines Sieges. Knapp 80% aller deutschen Paintballer sind Woodland-Spieler.1.) das Tragen militärischer oder paramilitarischer Bekleidung;
2.) der Verwendung von Markierern, die Anscheinswaffen i. S. d. WaffG sind;
3.) der Verwendung von roter oder rötlicher Farbe in Paintballs;
4.) der Verwendung von geschossen die keine Farbe mehr enthalten;
5.) der Bewertung von Treffern durch Markierungsgeschosse nach letalen und nichtletalen Trefferzonen;
6.) die Verwendung von Utensilien im Spiel, die einen Bezug zu Kriegsschauplätzen oder Polizei-oder Militäreinsetzen aufweisen; dies gilt sowohl für persönliche Ausrüstung (z.B. Multifunktionswesten, Schutz- und Stahlhelme militärischer Art, Funkgeräte usw.) wie auch für die Spielfeldausstattung (z.B. Rauch- und Nebelkörper, Fahrzeugwracks oder Bunker oder bunkerähnliche Anlagen als Hindernisse. Anstatt dessen ist szenentypische Schutzkleidung zu tragen und es sind künstliche/ zivile Hindernisse und Deckungen (z.B. Gummimatten, Luftkissen) in Betont ziviler Weise zu verwenden, die einen Bezug zu möglichen Polizei- und Militäreinsetzen gerade nicht entstehen lassen, sonder ostentativ vermeiden; 7.) der Verwendung von wie auch immer gearteten Land-,Wasser- oder Luftfahrzeugen bei der Spielausführung oder bei deren mittelbar oder unmittelbar zeitlichem, örtlichem oder organisatorischem Umfeld;
8.) der Spielausführung – sowohl in den Gebäuden als auch im freien Gelände – auf nicht abgegrenzten Spielfeldern und ohne Ständige anwesende Schiedsrichter, die gemäß dem Regelwerk im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen haben ( nur überwachte Spielabläufe erlaubt);
9.) der Gestaltung von Spielabläufen nach bekannten oder gemutmaßten polizeilichen oder militärischen Einsatzszenarien;
10.) der Spielteilnahme für Minderjährige;
11.) der Wahrnehmbarkeit der Spielausführung durch die Öffentlichkeit
12.) der Spielausführung in der Dunkelheit und /oder mit Künstlichen Nachtsehhilfen. Anders gilt es bei konstanter Vollausleuchtung des gesamten Spielfeldes und während der gesamten Spieldauer durch Künstliches Licht (Flutlicht).Quelle : Woodlandforum und email
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... man achte auf das Datum.
Und selbst wenn es tatsächlich stimmt: Es wird wie schon die Male zuvor nicht durchgehen.
Man kann schonmal niemandem verbieten, sich Tarnklamotten anzuziehen - das regelt unser Grundgesetz.
Zu den anderen Punkten: Die sind ebenfalls größtenteils Schwachsinn.
- rote Farbe ist ohnehin fast überall geächtet. Selbst bei den militärischsten Formen des Paintball.
- Kugeln die keine Farbe enthalten würde Reballs betreffen... dann könnten vermutlich 2 Drittel der Hallen in D zu machen, was wieder einigen Menschen ihrer Existenz berauben würde.
- Punkt 5 ist wenn dann am ehesten beim Softair zu finden... selbst da kenne ich keinen der das macht - nichtmal die Milsim Leute die sich tagelang von EPA ernähren, weil sie das lustig finden
- die Punkte 10 und 11 sind bereits durch das Waffengesetz abgedeckt und verboten.Das meiste davon ist kompletter Mist und von Leuten verfasst die sich noch keine 4 Sekunden mit der Materie beschäftigt haben. Da wird schon wieder Paintball mit Wehrsport assoziiert.
Wenn jemand wirklich alle beschriebenen Punkte so durchführen würde, wären wir beim Wehrsport, welcher allerdings auch bereits nach bestehendem Gesetz eine Straftat ist.
Wie gesagt: Die ganzen Punkte sind kompletter Schwachsinn. Das wird niemals vor irgendeinem Gericht so durchgehen.
Zumal das ja nichtmal einen beweisbar sinnvollen Nutzen hätte.
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Zitat
Original von Golden Gun
Jubel mal nicht zu früh, denn im eigenen Garten ist das schießen in wenigen Fällen erlaubt. Denn nach § 12 WaffG darf zwar mit Waffen bis 7,5 Joule geschossen werden, jedoch darf das Geschoss das Grudnstück nicht verlassen können. Wenn das Grundstück nicht mehrere hundert Meter groß ist, nur mit baulichen Maßnahmen sicherzustellen. Denn das gilt auch für (versehentliche) Schüsse schräg nach oben oder am Kugelfang vorbei. -