Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.039 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. April 2010 um 12:27) ist von Golden Gun.

  • Ist Paintball jetzt eigentlich verboten?Es hieß ja in der Presse vor ein paar Monaten das paintball verboten werde ist das jetzt auch komplett so?Danke für alle Antworten.

  • Ist nur eine andere Spielform des Paintballs - ist eben so erlaubt.

    Woodland ist sogar die Form des Paintballspiels welche am häufigsten assoziiert wird. Der Paintballsport als solcher ist den Meisten fremd.


    ...aber nach wie vor: alles erlaubt! (ich denke die werden auch nie einen Richterlichen Beschluss dafür erlangen. Ist ja glücklicher Weise schon zwei Mal genau daran gescheitert.)

  • Gerade eben ne Neuigkeit dazu im pbHub entdeckt !


    Einmal editiert, zuletzt von Burnhard (2. April 2010 um 09:59)

  • ... man achte auf das Datum.

    Und selbst wenn es tatsächlich stimmt: Es wird wie schon die Male zuvor nicht durchgehen.

    Man kann schonmal niemandem verbieten, sich Tarnklamotten anzuziehen - das regelt unser Grundgesetz.

    Zu den anderen Punkten: Die sind ebenfalls größtenteils Schwachsinn.
    - rote Farbe ist ohnehin fast überall geächtet. Selbst bei den militärischsten Formen des Paintball.
    - Kugeln die keine Farbe enthalten würde Reballs betreffen... dann könnten vermutlich 2 Drittel der Hallen in D zu machen, was wieder einigen Menschen ihrer Existenz berauben würde.
    - Punkt 5 ist wenn dann am ehesten beim Softair zu finden... selbst da kenne ich keinen der das macht - nichtmal die Milsim Leute die sich tagelang von EPA ernähren, weil sie das lustig finden
    - die Punkte 10 und 11 sind bereits durch das Waffengesetz abgedeckt und verboten.

    ^^ Das meiste davon ist kompletter Mist und von Leuten verfasst die sich noch keine 4 Sekunden mit der Materie beschäftigt haben. Da wird schon wieder Paintball mit Wehrsport assoziiert.

    Wenn jemand wirklich alle beschriebenen Punkte so durchführen würde, wären wir beim Wehrsport, welcher allerdings auch bereits nach bestehendem Gesetz eine Straftat ist.

    Wie gesagt: Die ganzen Punkte sind kompletter Schwachsinn. Das wird niemals vor irgendeinem Gericht so durchgehen.

    Zumal das ja nichtmal einen beweisbar sinnvollen Nutzen hätte.

  • Zitat

    Original von Golden Gun
    :new11:


    Jubel mal nicht zu früh, denn im eigenen Garten ist das schießen in wenigen Fällen erlaubt. Denn nach § 12 WaffG darf zwar mit Waffen bis 7,5 Joule geschossen werden, jedoch darf das Geschoss das Grudnstück nicht verlassen können. Wenn das Grundstück nicht mehrere hundert Meter groß ist, nur mit baulichen Maßnahmen sicherzustellen. Denn das gilt auch für (versehentliche) Schüsse schräg nach oben oder am Kugelfang vorbei.