ZitatOriginal von pupsnase
Es ist also so egal ob Du " aufschleuderst ", " pinnst " oder " flippst ". Sobald Du es einhändig bediennen und die Klinge feststellen kannst darfst Du es nicht führen.
Arghh, immer die gleichen Diskussionen, die durch diese beschränkten Gummiparagraphen losgetreten werden.
Nochmal: Fast alle Messer können einhändig geöffnet werden - leidliche Feinmotorik vorausgesetzt.
Die allgemeine Interpretation des Paragraphen lautet also: Messer die zum einhändigen Öffnen konzipiert sind (mit Öffnungshilfe an klinge ausgestattet) und arretieren dürfen nicht geführt werden. Prinzipielle Einhänder werden nicht zu zweihändern, wenn die Öffungshilfe entfernt wurde. Prinzipielle Zweihänder werden nicht zu Einhändern, nur weil irgendjemand sie irgendwie mit einer Hand aufbekommt.
Genaues kann nur ein Feststellungsbescheid zu jedem einzelnen Messer oder eine detailliertere Ausfertigung des Gesetzes bringen.