Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.029 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2010 um 13:34) ist von camelkk.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Es ist also so egal ob Du " aufschleuderst ", " pinnst " oder " flippst ". Sobald Du es einhändig bediennen und die Klinge feststellen kannst darfst Du es nicht führen.

    Arghh, immer die gleichen Diskussionen, die durch diese beschränkten Gummiparagraphen losgetreten werden.

    Nochmal: Fast alle Messer können einhändig geöffnet werden - leidliche Feinmotorik vorausgesetzt.

    Die allgemeine Interpretation des Paragraphen lautet also: Messer die zum einhändigen Öffnen konzipiert sind (mit Öffnungshilfe an klinge ausgestattet) und arretieren dürfen nicht geführt werden. Prinzipielle Einhänder werden nicht zu zweihändern, wenn die Öffungshilfe entfernt wurde. Prinzipielle Zweihänder werden nicht zu Einhändern, nur weil irgendjemand sie irgendwie mit einer Hand aufbekommt.

    Genaues kann nur ein Feststellungsbescheid zu jedem einzelnen Messer oder eine detailliertere Ausfertigung des Gesetzes bringen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Deagle (24. März 2010 um 19:05)

  • Zitat

    Original von Deagle
    Prinzipielle Einhänder werden nicht zu zweihändern, wenn die Öffungshilfe entfernt wurde. Prinzipielle Zweihänder werden nicht zu Einhändern, nur weil irgendjemand sie irgendwie mit zwei Händen aufbekommt.

    Genaues kann nur ein Feststellungsbescheid zu jedem einzelnen Messer oder eine detailliertere Ausfertigung des Gesetzes bringen.


    damit widersprichst du dir !

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von Deagle
    Nochmal: Fast alle Messer können einhändig geöffnet werden - leidliche Feinmotorik vorausgesetzt

    Stimmt, aber nicht alle können auch einhändig festgestellt werden.
    Aber darum ging es auch garnicht.

    Es ging um den Post von steyruserlp10.
    Der meinte ja das man es führen darf, auch wenn es durch " aufschleudern " zu öffnen ist, wenn man den Pin entfernt.
    Nun gut er meint ja auch man solle lieber nicht so Schnitthaltige, weiche Stähle, kaufen weil man die besser schärfen kann *lol* .

    Also nix für ungut Deagle, dir wollte ich nicht ans Bein Pinkeln.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich finde es einfach nur schade, dass wir ehrlichen Messer-Interessierten uns immer unsere Köpfe über Gesetze und Führverbote zerbrechen, wohingegen diese den Menschen für die sie gemacht wurden ziemlich egal sind.

  • Zitat

    Original von Deagle
    Die allgemeine Interpretation des Paragraphen lautet also:

    Warum "allgemein"? Hast Du dafür eine Fundstelle?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Allgemein, weil das der Konsens ist, den ich seit der Verschärfung des Waff.G. aus verschiedenen Kommentaren in diversen Foren herausgelesen habe.

    Die Meinungen gehen auseinander, sind z.T. differenzierter oder abstrakter, aber grundsätzlich ging es in diese Richtung.

    Nochmal zum eigentlichen Thema:
    Ich finde, dass sich deine Preisvorstellung und der Anwendungsbereich nicht mit deinen Ansprüchen an die Optik überschneiden.

    "Coole" Messer, die auch etwas taugen sind meist recht teuer.
    Wenn es bei deiner Preisvorstellung bleibt würde ich folgendes vorschlagen:

    Kauf dir ein Messer im billigen 420er Stahl, das dir richtig gut gefällt (z.B. das aus deinem Eingangspost) und leg dir fürs Zelten und Angeln (also als Arbeitsknecht) noch ein Mora zu. Die liegen bei ca. 10-20€ und werden dir lange Freude bereiten.

    http://www.hkgt.de/shop/messer/mora-of-sweden/index.html

  • Zitat

    Original von Deagle
    Allgemein, weil das der Konsens ist, den ich seit der Verschärfung des Waff.G. aus verschiedenen Kommentaren in diversen Foren herausgelesen habe.

    Die Meinungen gehen auseinander, sind z.T. differenzierter oder abstrakter, aber grundsätzlich ging es in diese Richtung.

    Danke. Doch ist dies eine Meinung. die ich nicht teilen kann. In § 42a I Nr. 3 WaffG steht "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Sonach kommt es auf das tatsächlichen Möglichkeiten des Messers bei einem durchschnittlichen Benutzer an. Sprich: Ein ehemaliges Einhandmesser mit entferntem Öffnungspin läßt sich nicht mehr einhändig öffnen und feststellen - ergo fällt es nicht unter das Führverbot.
    Alles andere halte ich für abwegige Spekulation, zu welcher der Normtext keinen Anlaß gibt.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (26. März 2010 um 10:24)

  • Also ich kann ohne Probleme und Übung ein Opinel Messer mit einer Hand öffnen und feststellen, darf jetzt nur ich oder jeder der es probiert hat ein solches Messer nicht mehr führen?!

    Und die Frage ist ernst gemeint....

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Oh man..

    Vielleicht mal einen Blick nach oben werfen...
    Du und Jeder andere auch dürfen es führen, selbst wenn du es mit den Zähnen öffnest *lol*

    :ritter: