Biathleten brauchen kleinen Waffenschein

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 5.672 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2010 um 15:02) ist von Vogelspinne.

  • Gerade bei web.de gefunden:

    Brauchen Biathleten einen Waffenschein?

    Für die Kleinkaliber-Gewehre wird in Deutschland eine Waffenbesitzkarte, auch kleiner Waffenschein genannt, verlangt. Dazu werden die Skijäger in Waffenkunde geprüft. Die Projektile könnten auf die beim Biathlon geschossene Distanz von 50 Metern tödlich sein.

    Neuer Schwachsinn in den Medien zum Thema Kleiner Waffenschein, das die Projektile tödlich sein können stimmt sogar, wobei das hätten sie auch bei 6 mm Softairkugeln geschrieben, garantiert.

    hier der ganze Bericht über die Geheimnisse de Wintersports:

    http://magazine.web.de/de/themen/olym…ntersports.html

    CO2-CHRIS

  • Was kommt als nächstes?

    Zitat

    Für die Tennisbälle werden extra Schafe mit gelbgrünem Fell gezüchtet...

    oder was? :bash:


    Aber mal btt:
    Mich würde schon mal interessieren, wie es rechtlich geregelt ist, dass die Biathleten mit den Gewehren und Munition auf dem Rücken über die Pisten bügeln dürfen.
    Fürs Sommerbiathlon muss (wohl aber auch weil es beim Laufen recht unangenehm auf dem Rücken wäre) die Waffe auf dem Stand verbleiben, auch wegen des WaffG. Aber selbst mit Softairwaffen (<0,5J) wäre es ja nicht erlaubt (-> Anscheins§).

    Okay, bei den Spielen dürfte die ganze Strecke abgesperrt sein, aber im normalen Training? Wie machen die das da? Hat da jeder nen Jagdschein?
    ???

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ...Hat da jeder nen Jagdschein?

    Das wird nicht des Rätsels Lösung sein. Sie dürften dann ja nur im eigenen Revier trainieren.

    Wie das ganze bei den Biathleten geregelt ist, würde mich auch interresieren.

  • Ich meine mich zu erinnern, dass im Rahmen der Veranstaltung eine Genehmigung für das Führen der nicht schussbereiten Waffe auf dem Veranstaltungsgelände erteilt wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (25. Februar 2010 um 20:17)

  • Zitat


    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    [...]

    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt

    Wohl gemerkt: "nicht schussbereit", nicht: "nicht zugriffsbereit"

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (25. Februar 2010 um 20:15)

  • Zitat

    Original von Gummiente


    :anon: Danke!


    Aber das sagt noch nichts über das Training aus. Dann wohl auf der Strecke ohne Waffe (wie beim Sommerbiathlon)?

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich glaube mal gehört zu haben das Polizisten keinen
    Waffenschein benötigen - Beamte mit Sonderrechten.
    Wenn ich falsch liege - korrigiert mich.
    Mutmassung - vielleicht gibt es beim Biathlon auch eine Ausnahmeregelung,
    auf jeden Fall so glaube ich, nicht den KWS.

    Co2-Christian seit wann nennt man die Waffenbesitzkarte kleiner Waffenschein?
    Ok das war nicht Deine Meinug - sondern ein Zitat. :confused2:

    4 Mal editiert, zuletzt von terracan (25. Februar 2010 um 20:43)

  • Zitat

    Original von terracan
    Co2-Christian seit wann nennt man die Waffenbesitzkarte kleiner Waffenschein?

    ...seit manche Journalisten glauben, die Pressefreiheit ist ein Freischein für schlampige Recherche und Besserwisserei :(

  • Meint ihr es bringt was wenn man dem web.de Schreiberling eine Mail schreibt und ihn auf diesen Bullshit hinweist, den er da verzapft!?

    Die einzige sinnvolle Lösung der das Führen erlauben würde (auch beim Training) wäre der Waffenschein... mir wäre aber neu, dass man den für sportliche Zwecke ausgestellt bekommt.

    WBK - klar, für Besitz und Schießen auf zugelassenen Schießständen.

    Kleiner Waffenschein ist definitiv Quatsch und sonst käme ja nur der große in Frage.

    Aber könnte das des Rätsels Lösung sein!?
    Auf einem zugelassenen Schießstand darf ich die Waffe führen - wenn jetzt die gesamte Strecke des Biathlon-Kurses eine (Ausnahme-) Genehmigung als zugelassener Schießstand bekommt, wäre das ganze rechtlich in Ordnung.

    Das mit der Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen bei der das "nicht schussbereite" Führen erlaubt wird, glaub ich trifft hier auch nicht zu, weil ja die Biathleten ihre Waffe nicht erst am Stand laden, sondern nur, wenn das Gewehr leer ist oder?! So hab ich das zumindest aus den Fernsehübertragungen in Erinnerung.
    > Ran an den Stand > Gewehr vom Rücken nehmen > Anschlag > Zielen...

    Vorher laden tun die meiner Erinnerung nach nicht.

  • Hä? Ihr kuckt Biathlon, aber nicht so wirklich:

    Nach dem letzten Schuss am Stand wird nicht repetiert, beim nächsten Schießen wird dann geladen und vor dem ersten Schuss repetiert.
    So ist beim Laufen immer eine leere Hülse drin.

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Hey, das sind ja gute Nachrichten!

    Muss gleich mal zu Franke gehen, meinen KWS hinknallen und ein KK kaufen :new11:

    Ach wäre das schön,

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.