unabgeändertes MG17-Gehäuse bei Egun

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2010 um 19:18) ist von Steyr AUG Fan.

  • Servus alle miteinander,

    bei egun wird ein unabgeändertes Gehäuse eines MG-17 angeboten.
    Die Laufaufnahme ist nicht verschweißt, auch ein Verschluss ist wohl einsetzbar.
    Das ist doch laut KWKG ein verbotener, also illegaler Gegenstand?
    Ich habe das Egun gemeldet, jetzt wird dieser Gegenstand als EWB-pflichtig verkauft. Der Verkäufer hat bereits in der Vergangenheit, vermutlich selbstabgeänderte, "Dekowaffen" verkauft. Das ist doch illegal, oder?
    Muss man das der Polizei melden? Oder genügt eine enstprechende Mail?

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Meines Wissens muss am Gehäuse einer Langwaffe i.d.R. nichts verändert werden. Nur bei Waffen mit einer Schnellwechseleinrichtung für den Lauf muss die Laufaufname unbrauchbar gemacht werden bzw ein vorhandener Lauf verschweißt werden.
    Da das MG17 für den starren Einbau in Flugzeugen gedacht war, war auch ein schneller Laufwechsel nicht vorgesehen.

  • In dem Fall das Gehäuse einer Kriegswaffe, genauer gesagt, eines Flugzeug-MGs. Das ist doch ein wesentliches Teil, oder gibt es Ausnahmen?

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Man kann es auch übertreiben , schon mal überlegt das ein MG17 zur Bordbewaffnung gehört . Eine normale Person könnte dieses nicht mal richtig tragen geschweige den abfeuern . Bei einem MG 42 wo der Lauf und Rohrwechselkappe nicht blockiert wurden ok .

    Stell dir vor es wäre Krieg und keiner geht hin !

  • Waffen, die vor September 1945 hergestellt wurden, werden nicht mehr generell als Kriegswaffen eingestuft, hier gilt z.B. nur das Verbot von Vollautomaten für zivilen Gebrauch. Deswegen kann man ja nun auch originale auf Halbautomatik umgebaute MP40, StG44, MG42 etc. bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (25. Februar 2010 um 15:58)

  • Zitat

    Original von Gummiente
    Waffen, die vor September 1945 hergestellt wurden, werden nicht mehr generell als Kriegswaffen eingestuft, hier gilt z.B. nur das Verbot von Vollautomaten für zivilen Gebrauch. Deswegen kann man ja nun auch originale auf Halbautomatik umgebaute MP40, StG44, MG42 etc. bekommen.

    Was ich sehr lobenswert finde! :huldige:

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • So ist das also. Vielen Dank für eure Antworten.

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Zitat

    Original von agro-klag
    Petze

    ... aber nicht doch, nur ein guter gesetzestreuer Bürger, der selbstlos Anzeigen (die ihn einen Sch***dreck angehen) in seiner Freizeit und zum Teil nachts nach möglichen Verstößen abklopft. Wenn er welche findet, dann meldet er das pflichtgemäß der Obrigkeit und erhält dafür ein Fleißzettelchen ...

    *lol* ;) :laugh:

  • Zitat

    Original von delta_90
    Servus alle miteinander,

    Muss man das der Polizei melden? Oder genügt eine enstprechende Mail?

    Es ist doch eigentlich schade, daß die inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi, auch IM genannt, zum Teufel gejagt wurden.
    An solchen Leutchen hätten die ihre helle Freude gehabt!

    T.S.: Mit so nen Charakter würde ich mich im Wald verkriechen, aber nicht in nem Forum noch Zustimmung erwarten.

    iwan

  • Warum macht ihr euch über Ihn lustig?

    Also wenn ich ein unabgeändertes MG Gehäuse bei egun finden würde, bei dem wie beschrieben der Verschluss einsetzbar und die Laufaufnahme nicht verschweißt ist, würde ich mich auch mal informieren ob es sich da um einen verbotenen Gegenstand handelt.

    Und meiner Meinung nach ist es fast eine Pflicht einen verbotenen Gegenstand zu melden.
    Wenn auch nur bei Egun!

    Darum finde ich es eigentlich kindisch wenn Ihr euch über ihn lustig macht, vor allem auf so eine Frage und in so einem Forum wie diesem hier.

    MFG

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Zitat

    Original von Steyr AUG Fan
    Warum macht ihr euch über Ihn lustig?

    Weil gerade Waffenbesitzer wie wir schon genug unter den Auswirkungen ungebremsten Gutmenschentums zu leiden haben.

    Wie Hoffmann von Fallersleben schon wusste: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ Amen.

  • Da gebe ich dir recht, doch wollte sich delta_90 nur darüber erkundigen ob es sich bei dem Teil um etwa illegales handelt.

    Ich finde es auch übertrieben, wenn man so etwas gleich der Polizei meldet, jedoch finde ich es schon vernünftig wenn man es zumindest egun meldet

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Zitat

    Original von Steyr AUG Fan
    Da gebe ich dir recht, doch wollte sich delta_90 nur darüber erkundigen ob es sich bei dem Teil um etwa illegales handelt.

    Ich finde es auch übertrieben, wenn man so etwas gleich der Polizei meldet, jedoch finde ich es schon vernünftig wenn man es zumindest egun meldet

    DU weist aber schon was du da redest und schreibst.

    In deinem Vorpost, schreibst du es ist eine Pflicht das zu melden, und in diesem Post würdest du es nicht machen.

    Du wechselst deine Meinung wie andere ihre Unterwäsche oder?????

    Gruß Frank

  • Ja ich schrieb in meinem ersten Post dass man es melden muss, jedoch schrieb ich nicht, das man es unbedingt bei der Polizei melden sollte.

    Jedoch wollte ich nur sagen das nicht in Ordnung ist jemanden auszulachen der sich über die Legalität eines Waffenteils erkundigen wollte.

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!