wenn beides gelagert werden soll (im auto ohne anwesenheit entspricht das zurücklassen dem lagern bzw. aufbewahren) muss die waffe getrennt von der munition gelagert werden. beides muss vor zugriff von unberechtigten geschützt werden. und das am besten in zwei gesondert verschlossenen behältnissen. würde man eine ssw geladen im auto zurücklassen wollen, würde man widerstandsgrad 0 benötigen.....;)
Sorry, nochmal SSW + Auto...
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Original von Lanam
Und "unter dem Sitz" geht in diesem Sinne ja gar nicht, da eine Scheibe recht schnell eingeschlagen ist.ZitatOriginal von Vogelspinne
Und die hat man nicht, wenn man die SSW, ob nun ungeladen oder geladen, im Auto lässt, wenn man dieses verlässt.Was ist hier eigentlich los? Es geht ausdrücklich um das zwischenzeitige Zurücklassen der Schreckschusswaffe im Auto in rechtlich transportfähigem Zustand. Dass ständig über den verschlossenen Koffer hinweggegangen wird, ist ja schon fast böswillig.
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Zitat
Original von Mr. Colt
Was ist hier eigentlich los? Es geht ausdrücklich um das zwischenzeitige Zurücklassen der Schreckschusswaffe im Auto in rechtlich transportfähigem Zustand. Dass ständig über den verschlossenen Koffer hinweggegangen wird, ist ja schon fast böswillig.
Was ist los wenn der Koffer aus dem Auto geklaut wird.
Damit wurde endlich auch mal der Koffer gewürdigt. -
Das kann einem ja immer und überall passieren, aber so ist es ja eben vom Gesetzgeber als Transportweise vorgeschrieben. Die Frage ist einfach - wenn ich die Waffe dann quasi transportiere und das Auto verlasse. Was ist dann?
Und, wohlgemerkt, nicht einfach im Handschuhfach oder sonstwas.
Für mich war eigentlich immer klar, dass man die Waffe eben so im Auto haben darf. Ungeladen und verschlossen.
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Lagern (also Abwesenheit eines Berechtigten) kann man nur in einem Gebäude, nicht in irgendwas ortsveränderlichem, einzige Ausnahme sind Wohnmobil/-wagen.
Ein abgestelltes KFZ ist, auch wenn sich innen ein Tresor Grad 0 befindet, ist kein zulässiger Lagerort.
Und in dem Augenblick, wo der Berechtigte sich aus Zugriffsreichweite entfernt, ist es kein Transportieren mehr, sondern es ist ein Lagern.
Stefan
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Okay, dann wär das ja zu meiner Unzufriedenheit geklärt.
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Ist das so schwer zu verstehen?
Wenn du die Waffe in öffentlichen Raum bewegst, führst die Waffe ( am Mann oder in Griffreichweite ) oder du transportierst die Waffe ( in einem abgeschlossenen Behältnis, egal, ob das Behältnis in einer Tragtasche, im Handschuhfach oder im Kofferraum liegt ). In beiden Fällen mußt du die tatsächliche Gewalt darüber ausüben oder die Waffe ist auf befriedeten Gebiet rechtlich einwandfrei aufbewahrt.Wenn du unbedingt deine SSW im Auto ablegen möchtest, da musst du dir ein Wohnmobil kaufen und die Waffe im Wohnbereich des Wohnmobiles deponieren. Der Wohnbereich eines Wohnmobiles gilt laut Gesetz al befriedeter Raum und stellt die einzige Möglichkeit da, die Waffe im Auto zu lassen, ohne gegen das Gesetz zu verstossen!
Ein normales Auto ist immer nicht befriedeter Raum und da muß der Besitzer der Waffe immer die tatsächliche Gewalt darüber ausüben!Also kümmer dich darum, wie du deine Waffe ständig und unauffällig in allen Situationen führen kannst oder kauf dir ein entsprechendes Wohnmobil als Fahreug oder verzichte auf das Führen der Waffe - legal ist es anders kaum möglich! Punkt, Aus!
Edit: Ein wenig zuspät und nun doppelt gemoppelt.....Stefan war schneller.
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Ah ja, na dann ist das mit dem Auto ja geklärt.
Also echt, in anderen Ländern haben die ihren Colt am Gürtel und gut iss.
Wir müssen sogar darüber diskutieren ob man eine ungeladene Knallpistole im Auto lassen darf.
Verrückte Welt.........
Gruß K.
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dafür ist in Kentucky 9mm PAK illegal
Ahja ich freu mich wenn ich einen Road Trip durch die USA machen kann.
Stichwort "Waffentourismus". Die Landschaft soll aber auch sehr schön sein -
Wer braucht 9mm wenn man nen 44er Revolver haben kann?
Ja, die Landschaft ist recht schön. Das Problem ist die eingeschränkte Sicht aus dem Schaufenster des Waffengeschäftes nach draussen.
Gruß K.
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