Hallo,
habe bei egun ne RG69 PTB 458 gekauft. Leider ohne Zubehör. Bei Schneider & Co gibts nur den Becher für die 69N&89N, welchen ich de jure nicht auf der normalen 69 verwenden darf.
Hat jemand eine Bezugsquelle?
Danke schonmal!
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Hallo,
habe bei egun ne RG69 PTB 458 gekauft. Leider ohne Zubehör. Bei Schneider & Co gibts nur den Becher für die 69N&89N, welchen ich de jure nicht auf der normalen 69 verwenden darf.
Hat jemand eine Bezugsquelle?
Danke schonmal!
mhh Frankonia nachfragen oder sonst mit viel Glück bei Egun
Hallo.
PTB Nummern auf Abschussbechern gibt es ja noch nicht so lange. Wahrscheinlich zu Zeiten des RG 69 noch nicht.
Für den RG 69 sollte der Röhm Abschussbecher RG 1 im Gewinde M10 x 1,5 (M10 Normalgewinde) passen.
Gruß.
sundog
Danke für den Hinweis. Hab mal bei Frankonia angefragt.
@sundog: Gut zu wissen, wonach ich jetzt suchen muss! Danke!
Gibt es bei Sportwaffen-Schneider zu kaufen. Man kann sie aber auch direkt über die Firma RÖHM bekommen.
Kannst du mir bei Schneider zeigen, welchen ich da nehmen kann?
Stimmt, bei Röhm anfragen wäre das einfachste!
Hallo,
danke für die Antwort. Leider ist dies der Becher für die RG69N und nicht für die RG69! Genau darin besteht ja mein Problem!
Der verlinkte Becher ist laut Bild (Röhm Nr. I) und laut Text für die RG69 / RG 89.
Wo liest du RG 69N?
Stefan
ich kenn zwar die PTB vorschriften nicht aus dem FF,
und weiss das der Becher zur PTB der SSW passen bzw. zugelassen sein muß,
aber ich würde mal sagen wenn der Becher von dem RG69N auf die RG69 paßt
und Du die Waffe nicht führen möchtest sondern Nur auf deinem Grundstüch schießen möchtest sollte es da keine Probleme geben.
Lass mich aber auch eines besseren Belehren falls das nicht gehen sollte
ZitatOriginal von HWJunkie
Wo liest du RG 69N?
Auf dem Bild.
ZitatOriginal von HW50
ich kenn zwar die PTB vorschriften nicht aus dem FF,
und weiss das der Becher zur PTB der SSW passen bzw. zugelassen sein muß,
aber ich würde mal sagen wenn der Becher von dem RG69N auf die RG69 paßt
und Du die Waffe nicht führen möchtest sondern Nur auf deinem Grundstüch schießen möchtest sollte es da keine Probleme geben.Lass mich aber auch eines besseren Belehren falls das nicht gehen sollte
Die Zusammengehörigkeit Waffe und zugehöriger Becher besteht auch fürs eigene Grundstück... Eigentlich darf man ja nur dort schießen!
Aus dem Becher im Bild steht RG Nr.I
Das N, was du siehst, hat nichts mit den N-Modellen zu tun.
Glaub mir, von den Becher habe ich einige (leider keinen schönen mehr übrig).
Stefan
OK, vielen dank. Dann werd ich dort zuschlagen!