&Recht : Luftheuler

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.605 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Januar 2010 um 17:12) ist von HWJunkie.

  • Hatte heute in dem Thema "Silvester 09/10: Überbleibsel" meine restbestände gepostet.
    Darunter auch 200 Luftheuler, darauf hin hat mich ein anderer User darauf hingewiesen das sie verboten sind.
    Was mich echt überrascht hatt da ich sie in einem ganz Normalen Seriösen Feuerwerksverkauf gekauft hatte.
    Dort gab es 10er Packungen zu 0,95€ und 100er Packungen zu 5,95 oder 7,95 das weis ich nicht mehr genau.
    Als ich dann nach dem Hinweis danach mal etwas genauer gesucht habe scheinen die Dinger ja wirklich verboten zu sein.
    Was ja auch hier im Forum schon einmal kurz angesprochen wurde, allerdings fehlt mit eine Offizielle Quelle wo das explizit drin steht.
    Die einen sagen sie sind verboten, andere wiederum man darf sie nicht kaufen, abbrennen und weitergeben aber wenn man sie einfach nur hat ist daran nix schlimmes.
    Kennt wer zufällig eine aussagekräftige Offizielle Quelle ?
    Wenn man sie einfach nur noch besitzen darf ist alles in Butter, hab die 2Packen die ich gekauft hatte zuhaus vergessen ;D deswegen hab ich ja noch 200 -.-

    MfG: PlayerMace

  • Die alten gelben Luftheuler, die man nach dem Anzünden in die Luft warf, sind tatsächlich nicht mehr zugelassen. Die BAM Berlin hat schon vor Jahren deren Zulassung entzogen.
    Der Grund war die völlig unkontrollierte Flugbahn. Es hat da wohl auch einige Brände gegeben, weil diese in unbeabsichtigte Richtung geflogen sind.

  • Zum Schluß waren es ja bloss Aufheuler.
    So 1 Sek. Pfeiffton.

    In den 80ern kamen sie fast an die 15mm Pfeiffer ran...von der Länge des Pfiffs.

    Weine denen nicht nach...nur noch aus Nostalgiegründen.

    Ratter, Pfeiffer trösten sehr gut.

  • nudenn, scheinen ja wirklich nicht mehr legal zu sein, was mich nur erschüttert das sie dann trotz des Verbotes verkauft werden...
    Und dadurch unwissende, wie in diesem Fall ich zu straftaten verführt werden.
    Schweinerei sowas...

    danke für die infos

    MfG: PlayerMace

  • Tja leider gibts die Nimmer war auch ein großer Fan von denen.
    Das Pfeiffgeräusch und "unkontrolierbare Flugbahn" waren schon einmalig :nuts:

    Aber das sind wir ja gewohnt alles was spaß macht wird irgendwann verboten. :new16:

    Ich hab mal folgendes dazu im web gefunden:

    Zitat

    Aufgrund der Problematik des unkontrollierten Flugverhaltens und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos,
    hat sich WECO in Kooperation mit der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) am 10.12.2004 darauf geeinigt,
    jene Artikel zukünftig in Deutschland nicht mehr zu vertreiben.

    Das was man BIS 2007 noch ergattern konnte waren Restbestände.

  • So wie oft gibt/gab es Übergangsfristen, wo der Handel letztmalig Restbestände verkaufen durfte. Meines Wissens war die letzte Verwendung zu Silvester 2006/7 erlaubt. Ich weiß direkt von einem Ordnungsamtsmitarbeiter, dass zum Kauf angebotene Ware auf die besagten Luftheuler kontrolliert wurden. Ich weiß aber nicht mehr, ob es zu Silvester 2007/8 oder zu Silvester 2008/9 war.

  • Irgendwie ist es schade dass es die nicht mehr gibt!
    Was aber irgendwie nicht sein kann ist dass die Dinger immernoch zum Verkauf angeboten werden.
    Und dass sogar im I-net!
    Ich kann doch auch keine verbotenen 15mm BKS Knallkörper übers I-net verkaufen...
    Also entweder sollen die den Verkauf stoppen oder das Zeug wieder erlauben!
    Aber so gehts ja nicht!!!
    Das Zeug wird von Ahnungslosen gekauft und in der polizeikontrolle sind die dann die Idioten... :evil: :evil: :evil:

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Wenn ich es richtig verstehe, so lief nur die Zulassung aus und sie dürfen nicht mehr in den Handel.

    Man darf sie weiterhin besitzen und verwenden, denn ihre alte Zulassungsnummer weist sie weiterhin als P II und damit zur allgemeinen Silvesternutzung erlaubt aus.

    Ist ja wie mit SSW.
    Auch wenn die alte PTB-Zulassung ausgelaufen ist, sind die Waffen weiterhin legal.


    Stefan