Einhandmesser / Verriegelnd mit 13 Jahren ?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.920 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2010 um 21:36) ist von Kentucky.

  • Hallo,

    ich hatte in meinem Freundeskreis ein Gesprächsthema über die "Einhändig zu öffnenden und verriegelnden Klappmesser".

    Frage: Was passiert wenn ein I-Shop einem 13 Jährigen z.B. ein Cold Steel Recon verkauft.

    1. Darf ein Shop so ein Messer an Minderjährige verkaufen ?

    2. Was passiert wenn der Jugendliche damit erwischt wird ?

    Die meisten Messershops verkaufen ja Einhandmesser/Verriegelnd oder auch feststehende die über 12cm Klingenlänge haben ohne Altersnachweis.
    Ist das Rechtens ?

    Im Messerladen wird ja ein Jugendlicher so ein Messer kaum bekommen, wieso kann er es im Onlineshop ohne Probleme bestellen.

    Was habt ihr für eine Meinung dazu.

    Grüße
    derhund

    Erlaubt ist was Gefällt und Spass macht, nur Erwischen lassen darf man sich nicht ! *gr*

  • Ein Messer ist ein Werkzeug, eine Verriegelung und einhändige Öffnung machen es zu keiner Waffe.

    1. Ja

    2. Nichts solange er es transportiert, das Führen ist bei den angesprochenen Messern untersagt.

    Zitat

    Die meisten Messershops verkaufen ja Einhandmesser/Verriegelnd oder auch feststehende die über 12cm Klingenlänge haben ohne Altersnachweis. Ist das Rechtens ?


    Ja

    Zitat

    Im Messerladen wird ja ein Jugendlicher so ein Messer kaum bekommen


    Kommt auf den Verkäufer an, wenn da ein "Hobbygangster" vor mir steht muss ich dem als Verkäufer nichts verkaufen, dürfte es trotzdem.

    Gruß
    sund0wner

  • Soweit ist es schon gekommen. Da dürfte sich ein Junge nicht mal mehr ein Taschenmesser kaufen....... :confused2:

    Ein Einhandmesser bleibt trotz der Öffnungshilfe immer noch ein stinknormales Taschenmesser. (Auch wenn uns die Damen und Herren von der Regierung was anderes erzählen und deshalb das Führverbot "erdacht" haben)

    Für normale Messer, selbst für große, feststehende Fahrtenmesser gibt es rein rechtlich keine Altersbeschränkung.
    Der gesunde Menschenverstand gebietet einem aber, daß man einem 5-Jährigen kein 15cm. langes Pfadfindermesser in die Hand drückt.

    Ich weiß, es ist erschreckend was in D noch alles erlaubt ist, aber da wird sicher bald Abhilfe geschafft. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (2. Januar 2010 um 20:01)

  • Naja Kentucky ich finde du übertreibst ein wenig, bei Freien Waffen ab 18 da weinen alle, und bei den Messern ist das anderes? Da ist es eben kein Sportgerät sondern ein Werkzeug, es gibt auch Jugendlich die so etwas brauchen, sprich beim Campen,Pfadfinden oder einfach bei 'nem kleinen Spaziergang zum Basteln im Wald, ich fidne so etwas immer sehr schön und es macht spaß :new11:
    Wenn dort ein Jugendlicher in den Laden kommt: Ehhh wasn das fürn Messer is das gut scharf und spitz? Sieht krass aus" dann ist da natürlich anders zuhandeln ich denke ihr versteht das. ;)

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

  • Äh jaaaa, iss doch meine Rede. Nichts anderes hab ich doch geschrieben.
    Auch Einhandtaschenmesser sind weiterhin frei verkäuflich und ohne Altersbeschränkung zu besitzen.
    Und das ist auch gut so. Ich finde jeder Bua braucht sei Messer ;)

    Und wenns halt nun mal so nen Daumenknubbel dran hat, machts das deswegen nicht böser.
    Wer mit einem Einhandmesser Unsinn macht, der macht es auch mit nem anderen "harmloseren" Messer.

    Da sollte aber die Erziehung schon vorgreifen.

    Gruß K.

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