Fragen zu Lautstärke und Sicherheit

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 3.974 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2009 um 22:25) ist von Floppyk.

  • Bevor das hier jetzt zu offtopic wird nochmal eine Frage zu dem rechtlichen Aspekt.

    Die Waffe geladen herum tragen ist also illegal. Was ist jedoch wenn ich die Waffe normal transportieren will. (Zu einem Kollegen, zum Waffenhändler, was auch immer)
    kann ich sie dann, legal, in meiner Jackentasche tragen?

  • Nein sie muß in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis transpotiert werden.
    Ausser Du hast den KWS dann könntest Du sie legal Führen

    Einmal editiert, zuletzt von HW50 (22. Dezember 2009 um 20:02)

  • Zitat

    Original von HW50
    Nein sie muß in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis transpotiert werden.
    Ausser Du hast den KWS dann könntest Du sie legal Führen


    Und darf sie in diesem verschlossenen Behältnis dann auch z.B. mit CS-Gas geladen sein?
    Also wenn ich eine Tasche bei mir trage und in der Tasche habe ich die geladene Waffe in dem dazugehörigem kleinen Pastikwaffenkoffer.

  • Die Waffe darf nur nicht schussbereit sein, aber ich würde trotzdem eine Tasche mit zwei Fächern nehmen, also in einem Fach Muni in dem anderen die Waffe.

    Schussbereit heißt geladenes Magazin in der Waffe oder Muni in der Trommel.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von HW50
    soweit ich weiss müssen Munition und Waffe GETRENNT voneinander Transpotiert werden


    In welchem Gesetz steht das?

    Zitat

    Original von germi
    Die Waffe darf nur nicht schussbereit sein, aber ich würde trotzdem eine Tasche mit zwei Fächern nehmen, also in einem Fach Muni in dem anderen die Waffe.


    Um im Zweifelsfall keine unnötigen Diskussionen zu provozieren machen wir das auch alle so.

    Zitat

    Original von germi
    Schussbereit heißt geladenes Magazin in der Waffe oder Muni in der Trommel.


    So ist es, genau:

    ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder
    Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder
    Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    Dabei ist nicht maßgeblich, ob zb. ein Knicker gespannt ist, sobald ein Diabolo im Lager ist oder ein gefülltes Magazin in einer Waffe ist, gilt sie als schussbereit. Es spielt keine Rolle, ob zur tatsächlichen technischen Schussbereitschaft weitere Handgriffe von Nöten sind.
    Das kann problematisch werden, wenn z.B. ein Defekt auftritt und sich das Geschoss nicht auf dem Stand entfernen lässt. Beispielsweise Dia im Lauf und Feder o.ä defekt. Vorderlader ohne Pulver geladen und Werkzeug nicht dabei...