Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.740 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2010 um 18:02) ist von NickK.

  • Also für RAM Spieler eher nicht. Da wir einfach auf Realistisches aussehen Wert legen. Und die Proportionen beim T8 nicht mal annährend stimmen.

    Da kann man auch genauso die "MilSig" - Makierer kaufen die sind genauso nahe am "Original".

    Ich warte ja noch auf das Barrett was derzeit bei Ares entwickelt wird ^^

  • Naja, ich fänd auch "Real Action Marker" von anderen Firmen gut (wenn´s die mal gäbe). Für mich müssen die Proportionen, Gewicht, das Handling und die Munitionskapazität des Markieres mit dem Original übereinstimmen. Was natürlich Hopper und sichtbaren Tank ausschließt. Wenn einer nen´ Snipergewehr oder MG mit echtem Vorbild aus einer 68.er nachbaut, (was wohl als einziges geht, wegen dem Fetten Lauf) warum nicht? (-Auch wenn ich denke das sowas ziehmlich schwer ist) :confused2:

  • Sehe ich eigentlich genauso.

    Die "Xpower" - Makierer und die "Ares AirSoft" - Makierer würde ich auch noch zu den RAM´s zählen da sie ja nahe am Original sind.

    Nur Makierer wie: Tipmann, MilSig, Kingman usw. finde ich einfach zu stark abweichend bzw. haben kein Orignales Vorbild.

  • Zitat

    Original von SATB-Marco
    Also...

    Nein, es gibt keine RAM-Pistole im Cal.68.

    gibts keine pepper-balls im cal .43 ? ? ?

    aber wenn führen von rams verboten --> dann nicht machen

    wie wärs mit dem jet-protector ?
    darf der nicht sogar ohne KWS geführt werden ? ;)

  • Das führen von RAM´s in der öffentlichkeit ist Verboten. Daher ist es auch sinnlos über Pepperballs nach zu denken.


    Der Jet Protector JPX darf in Deutschland nur zum Zwecke der Tierabwehr erworben werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt er nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes, der Erwerb und das Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt. In einer Notwehr-Situation darf das Gerät auch gegen Personen eingesetzt werden.

  • Zitat

    Original von Lars K.
    Das führen von RAM´s in der öffentlichkeit ist Verboten. Daher ist es auch sinnlos über Pepperballs nach zu denken.

    Der Jet Protector JPX darf in Deutschland nur zum Zwecke der Tierabwehr erworben werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt er nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes, der Erwerb und das Führen sind erlaubnisfrei. Es wird kein Waffenschein benötigt. In einer Notwehr-Situation darf das Gerät auch gegen Personen eingesetzt werden.

    zur Heimverteidigung und am (umfriedeten) Privatgrundstück sieht die Sache aber schon anders aus ;)

    gerade am Zweitwohnsitz (etwas abgelegenes Landhaus ohne direkte Nachbarn) überleg ich mir ob ausser Spray und SSW noch was anderes in Frage kommt