Unwissen schützt vor Strafe nicht. Das Wörtchen "defekt" ist kein Freibrief für verschiegene Mängel!
Und jetzt erzähl mir nicht, dass ein Laie die ganzen Dellen und das abgeschliffene Korn (!) nicht sehen würde. Dazu muss man gar keine Ahnung von Waffen haben. Dazu reichen 2 funktionierende Augen. Und wenn jemand bei egun derart aktiv ist, unterstelle ich mal, dass derjenige gar nicht so unwissend sein kann.
Die mechanischen Beschädigungen sind Dinge, die völlig unabhängig von den fehlenden Teilen existent sind.
Die Teile sind ein weiterer Punkt. Der Hauptpunkt ist aber klar der miserable, beschädigte Zustand der Waffe, der in keinsterweise erwähnt wurde. Das sind eben keine üblichen Gebrauchspuren, sondern Gewalteinwirkungen.
Und wie schon geschrieben ist die Hahnfeder ohne Unterlagsscheibe verbaut worden: Wir alle wissen, wie schwer sich dieses Teil einbauen lässt. Dieses Teil war also zu 100% schon einmal demontiert und wurde ohne die Scheibe wieder eingesetzt.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt, wenn er sich die Worte "lässt sich sogar spannen und abschlagen" wieder in den Hinterkopf ruft.
Dein Ebay Beispiel ist super. Wenn ich bei Ebay ein Auto einstelle und als "defekt" verkaufe, mit dem Hinweiß das der Motor nicht mehr funktioniert, kann ich auch keinen PKW liefern, bei dem die Reifen fehlen und die Karosserie zudem mit einem Pickel zerschlagen wurde. Wo kämen wir da bitte hin?
Echt, da fällt mir nichts mehr ein. Mit "defekt" sind verschwiegene Mängel nicht abgedeckt. Dazu brauche ich weder Polizei noch Verbraucherschutz. Das weiß man entweder selbst oder frägt seinen Anwalt bzw. befreundeten Juristen, der es einem erneut bestätigen wird.
ZitatWas ist wenn er behauptet er wusste nichts von weiteren Mängeln? Wie willst du denn das Gegenteil beweisen. ich weis ja nicht wie teuer die Waffe war aber würde da jetzt wenn du keinen Rechtsschutz hast nichts weiter reinstecken und als Lehrgeld abschreiben.
Es waren 2 Zeugen beim Auspacken der Waffe anwesend, einer davon Jahre lang im Beamtendienst. Beide bereit eine Aussage zu machen.
Eine ReSchu ist ebenfalls vorhanden, zumal eine Strafanzeige nichts kostet. Ich frage mich ernsthaft wieso du solche Machenschaften sogar noch verteidigst.
ZitatOriginal von Maverick14
Da die Person ja 40 positive Bewertungen hat und es eigentlich schon zu dreist ist sowas zu verschicken sollte man zumindst theoretisch in Erwägung ziehen, dass das Transportunternehmen da etwas mit zu tun hat. Ist zwar sehr unwahrscheinlich aber ausschliessen sollte man erstmal nichts.LG
Ist leider (?) ausgeschlossen. Die Verpackung war komplett unbeschädigt und die Waffe in 20 lagen Packpapier + Umkarton. Solche Beschädigungen können auf dem Transportweg auch nicht passieren. Zumal der werte Mann trotz vereinbartem versicherten Versand, den ich auch gezahlt habe, eh unversichert versendet hat.