RG 89 Nickel bei Egun gekauft - Zustand unbeschreiblich ...

Es gibt 155 Antworten in diesem Thema, welches 25.458 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2010 um 08:15) ist von Christian.

  • Unwissen schützt vor Strafe nicht. Das Wörtchen "defekt" ist kein Freibrief für verschiegene Mängel!
    Und jetzt erzähl mir nicht, dass ein Laie die ganzen Dellen und das abgeschliffene Korn (!) nicht sehen würde. Dazu muss man gar keine Ahnung von Waffen haben. Dazu reichen 2 funktionierende Augen. Und wenn jemand bei egun derart aktiv ist, unterstelle ich mal, dass derjenige gar nicht so unwissend sein kann. ;)
    Die mechanischen Beschädigungen sind Dinge, die völlig unabhängig von den fehlenden Teilen existent sind.
    Die Teile sind ein weiterer Punkt. Der Hauptpunkt ist aber klar der miserable, beschädigte Zustand der Waffe, der in keinsterweise erwähnt wurde. Das sind eben keine üblichen Gebrauchspuren, sondern Gewalteinwirkungen.

    Und wie schon geschrieben ist die Hahnfeder ohne Unterlagsscheibe verbaut worden: Wir alle wissen, wie schwer sich dieses Teil einbauen lässt. Dieses Teil war also zu 100% schon einmal demontiert und wurde ohne die Scheibe wieder eingesetzt.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt, wenn er sich die Worte "lässt sich sogar spannen und abschlagen" wieder in den Hinterkopf ruft.

    Dein Ebay Beispiel ist super. Wenn ich bei Ebay ein Auto einstelle und als "defekt" verkaufe, mit dem Hinweiß das der Motor nicht mehr funktioniert, kann ich auch keinen PKW liefern, bei dem die Reifen fehlen und die Karosserie zudem mit einem Pickel zerschlagen wurde. Wo kämen wir da bitte hin?

    Echt, da fällt mir nichts mehr ein. Mit "defekt" sind verschwiegene Mängel nicht abgedeckt. Dazu brauche ich weder Polizei noch Verbraucherschutz. Das weiß man entweder selbst oder frägt seinen Anwalt bzw. befreundeten Juristen, der es einem erneut bestätigen wird.

    Zitat

    Was ist wenn er behauptet er wusste nichts von weiteren Mängeln? Wie willst du denn das Gegenteil beweisen. ich weis ja nicht wie teuer die Waffe war aber würde da jetzt wenn du keinen Rechtsschutz hast nichts weiter reinstecken und als Lehrgeld abschreiben.


    Es waren 2 Zeugen beim Auspacken der Waffe anwesend, einer davon Jahre lang im Beamtendienst. Beide bereit eine Aussage zu machen.

    Eine ReSchu ist ebenfalls vorhanden, zumal eine Strafanzeige nichts kostet. Ich frage mich ernsthaft wieso du solche Machenschaften sogar noch verteidigst. :new16:


    Zitat

    Original von Maverick14
    Da die Person ja 40 positive Bewertungen hat und es eigentlich schon zu dreist ist sowas zu verschicken sollte man zumindst theoretisch in Erwägung ziehen, dass das Transportunternehmen da etwas mit zu tun hat. Ist zwar sehr unwahrscheinlich aber ausschliessen sollte man erstmal nichts.

    LG


    Ist leider (?) ausgeschlossen. Die Verpackung war komplett unbeschädigt und die Waffe in 20 lagen Packpapier + Umkarton. Solche Beschädigungen können auf dem Transportweg auch nicht passieren. Zumal der werte Mann trotz vereinbartem versicherten Versand, den ich auch gezahlt habe, eh unversichert versendet hat. ;)

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    3 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (29. November 2009 um 07:22)

  • Ich verteidige so etwas keineswegs und würde mich genauso ärgern wie du nur wenn er sich quer stellt sollte man kosten und nutzen abwägen.

    Sicher kostet ne Strafanzeige nichts aber spätestens dann wenn sich das ganze hochschaukelt. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast ist das ja erstmal nicht das Thema. Aber wie gesagt ich weis nicht was du bezahlt hast ob sich der Aufwand und Ärger lohnt.

    Bei einer solchen Beschreibung hätte man auch weitere Bilder anfordern können.

    Ich bin generell skeptisch wenn in den Auktionen (egal um was es sich handelt) schon steht so nach dem motto "tolles teil nur mit nem kleinen problemchen / macke etc. was man ganz schnell mit wenig Aufwand wieder hinbekommt"...

    Wäre es so einfach wieso macht man es vor Verkauf nicht selbst um den Preis zu erhöhen wenn man dann schreiben kann das alles ok ist? ...

    Wünsche dir viel Glück, dass du dein Geld wieder bekommst.

  • Ok, das ist klar. Kosten tut die Anzeige ja nichts, von daher werde ich diesen Weg definitiv gehen, sofern der VK nicht einlenken wird.

    Egun kennt den Fall ja nun auch und schon im Vorfeld gab es Probleme. Die Kosten belaufen sich auf 52€. Klar könnte man nun sagen, ob das den Stress überhaupt wert ist. Die Frage ist aber, was der Verkäufer in Zukunft machen wird, wenn er nicht mal eins auf den Deckel bekommen sollte. ;)

    Zwecks Bilder: Ich habe den User wegen etwas anderem angeschrieben und nach 4 Tagen eine Antwort erhalten. Das war dann kurz vor Auktionsende. :(


    Solch eine Beschreibung hatte ich wie gesagt schon einmal, nur das sie damals ehrlicher Natur war. Dort hatte der Sohnemann den RG 89 zerlegt, wie sich später per Mail rausstellte. Es fehlte 1 Teil und der Kontakt war bombig.

    Klar sollte man skeptisch sein, aber zumindest bei Egun ging ich bisher davon aus, dass man auf Bewertungsstand und Beschreibung vertrauen kann - zumindest im groben Rahmen. Das der aktuelle Gebrauchszustand oftmals schön gefärbt wird, ist ja auch dort normal, leider.
    Ich würde es nicht einmal ansatzweise fertig bringen solche Mängel zu verschweigen. Die Trommel hat genau eine Stelle, wo sie einigermaßen normal aussieht. Rate welche man auf dem Foto zu sehen bekommt.

    Weist du, mit einem gebrauchten Zustand, mieser Reinigung ect. pp. könnte man leben. Das würde ich unter "Pech" verbuchen. Aber mal ehrlich, mit solchen Beschädigungen kann man nun beim besten Willen nicht rechnen. Ich habe so etwas zuvor noch nicht gesehen. Alte Waffen, schlecht gepflegte Waffen, Silvesterhuren ... alles bekannt, aber so etwas?

    Wenn man solche Dellen verschweigt, muss da schon etwas ... Energie ... dahinter stecken. Ich werde das nicht so durchgehen lassen. Aber mal sehen, vielleicht ist der VK ja auch kooperativ und die Sache klärt sich schnell und unbürokratisch.

    Das wäre für beide Seiten sicherlich wünschenswert.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (29. November 2009 um 07:54)

  • Hallo "Airweizen",

    mit dieser "Ersteigerung" hast Du aber wirklich (unbewusst) einen "Griff ins Klo" getan. Aber das weiß Du ja selber,

    Ich muss Dir ganz ehrlich sagen, dass ich auch erst überlegt hatte mit zu "Bieten", aber das Bild sah etwas merkwürdig aus und der Preis war, mir dann auch schon zu hoch (ca. 4X €uro).

    Es hätte mir sonst genauso passieren können. Das sage ich Dir nur deswegen, um das Du Dir nicht Vorwürfe machst und sagst: "Warum passiert nur mir das?".

    Genaugenomen ist ja schon alles gesagt worden und Du weißt, was zu tun ist.
    Leider ist das sehr unangenehm und langwierig für Dich, das ist mir klar.

    Aber lass uns das mal zusammenfassen.

    1. - Kontaktiere den "Anbieter" über eGun und seine Mail immer zeitgleich (also doppelt).
    2. - Versuche die Telefonnummer und Adresse des Anbieters heraus zu bekommen
    3. - Stelle eine angemessene Frist (z.B. Rücküberweisung 1eine Woche)
    4. - Solltest Du keine Reaktion des Abeters erhalten, Anzeiger erstatten.
    5. - Bitte beachte die Transporthinweise von Waffen dabei (für die Beweisaufnahme bei der Polizei)


    Du weißt aber auch, dass Du unter Umständen dein Geld verlieren (abschreiben) kannst. Sei denn Du strebst eine Klage an, dass musst Du dann entscheiden.

    Ich wünsche Dir jedenfalls "viel Glück" und Drücke Dir die Daumen!

    Auch fände ich es von Dir toll, wenn Du uns über diesen Fall, weiterhin auf dem Laufenden hältst. Weil wie gesagt, es hätte jeden Treffen können ...

    Gruss

    steini

    Ps. Bei "eBay" hatte ich einen ähnlichen Fall, die von mir abgegebene "Negativbewertung" wurde dann einfach gelöscht. Obwohl ich dagegen Einspruch eingelegt hatte.

    Edit: Bewertungen sagen heute, nicht mehr all zu viel aus ...

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    Einmal editiert, zuletzt von steinadler (29. November 2009 um 09:19)

  • Zitat

    Du weißt aber auch, dass Du unter Umständen dein Geld verlieren (abschreiben) kannst. Sei denn Du strebst eine Klage an, dass musst Du dann entscheiden.

    Auch dann...

    Denn was nutzt einen ein Urteil zu seinem gunsten wenn der Gegner kein Geld hat oder es gut versteckt?
    Nichts!

    Es kann einem passieren das man zwar Recht bekommen hat aber man kann damit nichts anfangen.
    So ist das bei uns nun mal.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (29. November 2009 um 09:37)

  • Das Ebay Bewertungen löscht, kommt selten vor. Oder war es ein Händler? Bei Endkunden macht Ebay normal erst dann was, wenn der Anwalt klingelt.

    Danke für die Hilfe. Zu Punk 5:

    Was gibt es dazu beachten? Normal nur eigenhändig oder?

    Wenn keine Reaktion stattfinden sollte, wollte ich die Polizei einfach mal anrufen und fragen wo/wie ich die Anzeige am besten aufgeben kann. Ich kann ja schlecht einfach mit der Waffe dorthin latschen. Denke mal die kommen dann vorbei und/oder es wird ein Termin ausgemacht.

    Die übliche Prozedur kenne ich. Sämtlicher Schriftverkehr ausdrucken, Fotos ausdrucken, Kontaktdaten ausdrucken, Streitfall bei Egun ausdrucken (der ja entstand, da zu Anfang eine Kontaktaufnahme scheiterte) usw. usf.

    Mal sehen was das wird. Ich halte euch auf dem Laufenden, hoffe aber trotzdem, dass ich mir den ganzen Stress sparen kann und er seinen Fehler einsieht. Wenn nicht kommt Ärger auf ihn zu, soviel ist sicher. :new16:

    Christian:

    Ja, das übliche Thema. Recht haben und Recht bekommen sind ja leider immer 2 paar Schuhe. Das ist auch der Grund wieso ich zuerst den strafrechtlichen Weg gehen werde und nicht gleich den zivilen bestreite. ReSchu hin oder her. Wobei - man kann ja auch mal nen Anwalt fragen, ob er das Risiko tragen möchte sich seinen Lohn nur von der Gegenseite einzutreiben.

    Aber wie gesagt, den Weg möchte ich eigentlich vermeiden, unabhängig wer die Kosten später tragen wird. Das wird dann nämlich richtig teuer und sprengt jede Verhältnismäßigkeit, was aber nicht bedeutet, dass ich das gänzlich ausschließen werde.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (29. November 2009 um 09:26)

  • wegen ca 60 € den Rechtsweg zu bestreiten halte ich für sinnlos.

    Mehr Ärger als am Schluß dabei herauskommt.

    Entweder Rücknahme oder Preisnachlaß (Nur Ersatzteile, wenn überhaupt was zu gebrauchen ist) oder Lehrgeld gezahlt.

  • Und wen es nur 20€ gewesen währen
    den Verkäufer würde ich nicht so einfach davonkommen lassen :new16:
    dafür hab ich ja schliesslich meine ReSchu und zahl dafür.

    Preisnachlaß bei dem Ding würde ich Nicht zustimmen
    ausser der Inneren Mechanik kann man von dem Ding nichts mehr gebrauchen.

    Ich kann auch nicht nachvollziehen das hier so viele immer sagen
    Nicht Ärgern (das verstehe ich noch :crazy2:)
    und als LEHRGELD abhaken des verstehe ich nicht habt Ihr alle zuviel Geld?
    gut wenn einer keinen ReSchu hat versteh ich es aber wenn man so eine Versicherung schon hat
    warum sollte ich diese dan nicht gebrauchen ist doch mein gutes Recht.

    Nur mal als Beispiel wen Ihr ein Gebrauchtauto kauft und der Verkäufer euch verschweigt
    das das Auto einen Unfallschaden hat und niemals bei der nächsten HU durchkommt ausser Ihr steckt nochmal
    ein paar Tausend an reperaturkoste rein
    Würdet Ihr das dan auch als LEHRGELD abschreiben ???

  • Selbst ohne ReSchu. Gibt doch Anwälte die je nach Faktenlage auf eigenes Risiko arbeiten oder nicht? Muss man sich halt nur einen suchen.
    Bei der Faktenlage sollte das aber drin sein. Btw haben viele bei der ReSchu SB, weshalb sie bei solchen Beträgen nicht so weit gehen.

    EDIT:

    Greift auch bei Mängeln. Man bleibt halt auf den Rücksendekosten sitzen und muss den Treuhandservice zahlen (logisch). Werde ich in Zukunft auch in Anspruch nehmen, wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin.

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    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (29. November 2009 um 10:57)

  • Ich bin bisher auch schon zweimal bei egun aufgefallen! Aber nicht nur, das an der Ware Mängel absichtlich verschwiegen worden sind, sondern ich habe sie gar nicht erhalten :evil:
    Bei der polizeiliche Anzeige stellte sich dann auch noch heraus, das der Anbieter unter der angegebene Adresse gar nicht gemeldet war :evil: :evil:
    Fazit: Keine Geldrückgabe und keine SSW! :evil:
    Seit diesem Tage halte ich es bei einem Kauf bei egun immer so, das wenn ein Anbieter keine IT hat, immer über TREUHANZAHLUNG über egun zahlen!
    Sollte der Anbieter dann nicht die ersteigerte Ware zusenden, bekommt man über den Treuhandservice von egun wenigstens das Geld wieder zurück! ;)

  • Aber mal im Ernst...wer fängt schon wegen solchen Beträgen mit nem Rechtsanwalt an? Ich weiß, eigentlich müsste mans machen um mal Grenzen bei so ner Schweinerei aufzuzeigen, aber die wenigsten gehen doch so weit, da es in keinem Verhältnis zum Kosten-/Zeitaufwand steht. Und am Ende bleibts dann nur bei ner negativen eGun Bewertung und das wars dann.

  • Zitat

    Original von 040699
    Bei der polizeiliche Anzeige stellte sich dann auch noch heraus, das der Anbieter unter der angegebene Adresse gar nicht gemeldet war :evil: :evil

    Konnte man da auch nichts über die Kontonummer zurückverfolgen?

  • Wie schauts bei Egun Treuhand eigentlich aus, wenn man mangelhafte Ware erhält? Greift die Treuhand nur bei Nichtlieferung oder auch bei beschädigter Ware?

    "Sir! We are surrounded!"
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  • Zitat

    Original von Airweizen
    Wie schauts bei Egun Treuhand eigentlich aus, wenn man mangelhafte Ware erhält? Greift die Treuhand nur bei Nichtlieferung oder auch bei beschädigter Ware?

    Aus der eGun-Hilfe zum Punkt "Treuhandservice"

    (...)

    6 . Jetzt sendet der Verkäufer die Ware an den Käufer. Nachdem der Käufer die Ware erhalten und für gut befunden hat, informiert er eGun wiederum über die Detail-Seite. eGun überweist dann den eingegangenen Betrag abzüglich der Gebühren an den Verkäufer.
    7. Bei Problemen mit der Ware informiert der Käufer eGun und sendet die Ware an den Verkäufer zurück. Sobald der Verkäufer den Rückerhalt der Ware bestätigt hat, erhält der Käufer den überwiesenen Betrag abzüglich der Gebühren zurück

    - eGun bietet lediglich den Treuhandservice an und fühlt sich nicht berufen, eventuelle Streitfälle zu schlichten.

    (...)

    Einmal editiert, zuletzt von cocacoke (29. November 2009 um 11:26)

  • Ich hätte schwören können das ich eben noch editiert hatte. Scheinbar habe ich das abschicken vergessen. :))

    Den Treuhandservice werde ich in Zukunft wohl öfters mal nutzen. Mit Pech bleibt man halt auf Rückporto und Treuhandgebühren sitzen. Aber das ist definitiv besser als der Stress, den man sich sonst einbrockt.

    Btw hat mir Egun heute nach nach 7 Minuten (!) das hier geantwortet. Ich hab denen die Bilder und den Auktionslink geschickt:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

    senden Sie an den Verkäufer einen Einschreibebrief mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist zur Rücknahme und Rücküberweisung des Kaufbetrages. Schreiben Sie weiter, sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, werden Sie Anzeige wegen Betruges erstatten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr eGun - Team

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (29. November 2009 um 11:32)

  • Ich habe exakt diese Auktion beobachtet und mir wurde sogar von einem recht erfahrenen User hier aus dem Forum zum Mitbieten geraten. Natürlich sah man der Waffe die Gerbauchsspuren an, aber so etwas erwartet man doch nicht!

    Im Endeffekt ließen mich unbeantwortete Mails mit Bitte um weitere Fotos des Revolvers zweifeln. Aber ansonsten sah die Auktion, v.a. für Bastler wie mich, sehr ansprechend aus. Ich wäre bis 30,- mitgegangen, ohne Zweifel.

    Habe ich echt Glück gehabt. Natürlich sehr bedauerlich für Dich. Ich hoffe allerdings, dass alles zu Deiner Zufriedenheit rückabgewickelt wird. Falls dies nicht der Fall sein wird, hab ich leider auch keinen Tipp für Dich. Die Waffe ist sogar als Silvesterhure zu hässlich - mal abgesehen davon, dass es eine Menge Arbeit wär sie zu reparieren.

    mitfühlende Grüße aus Berlin
    :(

    PS: Ist übrigens überhaupt jem. ein Fall bekannt, der vom Erwerb von SSW handelt und vor Gericht ging? Ich kann mir vorstellen, dass ein Fall, in dem es sich allgemein um Waffen handelt, dem Großteil der Anwälten mit Zulassung sehr suspekt erscheint.

  • Zitat

    Original von groza
    Der werte Man hat 100% positive Bewertungen (40Stk). Wie er die bekommen hat, ist mir ein Rätsel.

    Wieder einer der bei EGun reingefallen ist... *lol*
    Das die Plattform negative Bewertungen löscht ist doch allgemein bekannt.
    Darüber wurde hier im Forum auch schon mehrfach berichtet und ich hab es auch schon selbst erlebt.
    Das öffnet natürlich sämtlichen Betrügern Tür uns Tor.

    Ärger Dich nicht, jetzt hast Du was dazugelernt:
    Wer bei EGun kauft ist selber schuld...