Vorladung Verdacht verstoß WaffG

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.495 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2009 um 23:59) ist von gaius.

  • Das wird ja immer besser hier in Deutschland!
    Muss jetzt jeder die nächsten Jahre über mit einer Hausdurchsuchung oder Vorladung rechnen?!
    Das kanns doch langsam echt nicht mehr sein! :evil:
    Das ist doch wirklich ne RIESEN-SAUEREI!!!

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Die große Frage ist ja ob im Auktionstext "HW35 mit eingebauter Exportfeder" oder "HW35 mit beiliegender Exportfeder" stand.
    Stand da nur "HW35 mit Exportfeder" kann man das auslegen wie grad Wetter ist.

    Pupsnase
    Nicht ganz- mein HW77 habe ich als Einzelwaffe gekauft- die olle Feder war zumindest damals immer im Lieferumfang enthalten.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • wer weiss, aus welchem Bestand die Waffe kam, eventuell gestohlen oder der Verkäufer hat weitere Waffen verkauft und gegen ihn liegt ein Mißbrauch vor. :confused2:

    Meinem Bruder ist ähnliches passiert bei einem Kauf bei ebay, war ein geklauter Compaq damals und der Verkäufer wurde wegen anderer Verkäufe hops genommen. :new11:

    Schreib mal, was bei dem Termin rauskam.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Schalte auf jedenfall einen Anwalt ein
    bei so einem heiklen Thema wie unserem WaffG lieber zu früh als zu spät :(

    Zum HW35
    da schliess ich mich meinen vorrednern an Du hast das Gewehr zwar mit Exportfeder gekauft
    aber solange Du die FederNICHT eingebaut hast hast Du auch nichts zu befürchten.Und außerdem hast Du es ja verschrottet.

    Aber leider steht in dem Schreiben ja nicht WAS sie Dir vorwerfen
    also kann es auch etwas völlig anderes sein als dein Verschrottetes HW35.

    Ich würde jedenfalls zu der Vernehmung nur mit Rechtsbeisatand gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von HW50 (25. November 2009 um 19:02)

  • Hingehen und nur Angaben zur Person machen.

    Zur Sache selbst brauchen keinerlei Angaben gemacht werden.

    Da das Teil auch nicht mehr da ist braucht man auch eine Hausdurchsuchung wohl nicht zu fürchten.

    Abwarten was weiter passiert.

  • Zitat

    Original von kurlekurl
    Da das Teil auch nicht mehr da ist braucht man auch eine Hausdurchsuchung wohl nicht zu fürchten.

    Da muss ich dir wiedersprechen.
    Da er es nach eigenen Angaben "verschrottet" hat kann er ja nicht nachweisen dass das Gewehr nicht mehr da ist.
    Das könnte ja jeder behaupten....
    In dem Fall kann es ihm leider passieren dass die Uniformierten mal bei ihm vorbei schauen um sicher zu sein dass sich das Gewehr nicht mehr in seinem Besitz befindet.

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  • Zitat

    Original von G.I. Moe Dreck
    es ist doch legal eine exportfeder zu erwerben und zu besitzen, jedoch nicht sie einzubauen.
    niemand kann dir nachweisen ob die feder nun beim kaufzeitpunkt eingebaut war oder nur beilag...

    edit: top, wurde über mir schon erwähnt

    Und manchmal wäre sogar der Selbsteinbau legal, aber nur in gewissen Fällen! Ich dürfte bei meinem HW 35 die Feder selber einbauen, würde ich aber nie machen, denn mir fehlt das Equipment dazu und die Erfahrung. Da ist das Verletzungsrisiko doch zu hoch.

    Mein 35er ist aus den 60ern, ist also offen und durch eine Regelung von der :F:-Pflicht befreit und ebenfalls von der 7,5J-Grenze*. Der Einbau wäre keine Leistungssteigerung sondern eine Instandsetzung, und die darf man selber machen. Besitz frei ab 18, leider darf man das nur auf dem Stand schießen, denn ein anderer Paragraph verbietet es mit einer Waffe mit mehr als 7,5J daheim zu schießen....und das HW 35 hat offen so 13-14J

    *Nach Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Absatz 1:

    Zitat

    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Da damals die LGs hier komplett offen verkauft wurden, es also keinerlei Begrenzung der Energie gab, wird durch den letzten Satz die 7,5J Grenze für solche alten Waffen faktisch bedeutungslos. Das :F: gab es damals auch noch nicht.

    Für alle danach gefertigten oder in den Handel gekommenen Druckluftwaffen gilt der Punkt der direkt darüber steht im WaffG:

    Zitat

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von papatom
    3 Jahre ist verjährt.

    Kann man nicht sagen ohne zu wissen worum es geht.

    Geht die Verjährung nicht sogar vom Höchstmaß der Strafe aus?

    Chuck Norris hat nur einen Eintrag in seiner WBK: "Lfd. Nr. 1 Chuck Norris"

  • Der angebliche Korpus Delikti wurde ja verschrottet, es existieren keinerlei Beweise dafür das der Threadstarter was illegales gemacht hat. Und noch ist das hier ja ein Rechtsstaat, also in dubio pro reo, und für ein Verfahren reicht die Beweisdecke keinesfalls.

    Und selbst wenn was wäre, das würde wahrscheinlich eingestellt gegen einen bußgeldbewehrten Strafbefehl und den Einzug der Waffe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Zitat

    Original von Black_Cobra

    Da muss ich dir wiedersprechen.
    Da er es nach eigenen Angaben "verschrottet" hat kann er ja nicht nachweisen dass das Gewehr nicht mehr da ist.
    Das könnte ja jeder behaupten....
    In dem Fall kann es ihm leider passieren dass die Uniformierten mal bei ihm vorbei schauen um sicher zu sein dass sich das Gewehr nicht mehr in seinem Besitz befindet.

    ich meinte damit

    "im Falle einer Hausdurchsuchung hat er nichts zu befürchten, da das Teil ja nicht mehr vorhanden ist."

  • Am sinnvollsten ist das was Vogelspinne bereits eingangs empfohlen hat!

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Da heißt es für den Threadstarter, sicherheitshalber mit Anwalt dahin und möglichst nur den Anwalt reden lassen. Eigene Einlassungen braucht kein Verdächtiger zu machen, da diese meist zum Nachteil ausgelegt werden.

    Eigene Einlassungen gereichen eigentlich immer zum Nachteil. Mit der Polizei redet man grundsätzlich nicht. Man kann sich nur um Kopf und Kragen reden. Das Beste was aus einem Gespräch mit der Polizei herauskommen kann, ist, daß es absolut nichts bringt. Also warum sollte man es dann tun? Man kann sich nur selbst belasten, nicht aber entlasten! Das einzige was man sagen darf ist, daß man nichts sagt - aber wirklich keine Silbe mehr.
    Mir ist kein einziger Fall bekannt in welchem sich ein Beschuldigter durch eigene Angaben glaubhaft entlasten konnte.

    Für den Threadstarter bedeutet das: Auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen!

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Hallo zusammen,

    Grundsätzlich ist wohl keine Maßnahme wie eine Hausdurchsuchung o.ä. zu befürchten. Weiterhin verhält es sich (so sieht es mein Anwalt ebenfalls) so:

    Da es sich hierbei um eine Vorladung zur Zeugenvernehmung bei der Polizei handelt, ist es grundsätzlich nicht notwendig zu erscheinen. Absagen kann/ sollte man zumindest mit einer kurzen Angabe der Gründe. Die Sache ist die...sollte es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, wirst Dich der Richter mit ziemlicher Sicherheit mit Deiner Aussage die Du bei der Polizei abgegeben hast, konfrontieren...diese wiederum ist eine reine Formsache und wird weder zu Deiner Be- noch zu Deiner Entlastung was den Sachverhalt angeht, beitragen, da Du den Sachverhalt vor Gericht sowieso nocheinmal erläutern müsstest.
    Das letzte Wort spricht dann wie üblich der Richter und ob Deine polizeiliche Aussage einen Einfluss darauf hat, kann man nie wissen.

    Prinzipiell würde ich dennoch einen Fachanwalt konsultieren, denn nur dieser kann/wird Akteneinsicht beantragen um in Erfahrung zu bringen, was Dir im konkreten Fall überhaupt vorgeworfen wird. Danach kann er Dir auch das genauere weitere Vorgehen erläutern. Solltest Du vorhaben die Zeugenvernehmung wahrzunehmen, frag sicherheitshalber vorher deinen Rechtsbeistand bzw. leg ihm die Vorladung vor.

    Hoffe ich konnte helfen...Greetz, Ripley

    "Even a broken clock is right twice a day."

  • Also ich würde mir an Deiner Stelle nun nich so einen großen Kopf machen, sondern erst einmal abwarten und schauen was überhaupt Sache ist,

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf über die nächste Mahlzeit abstimmen.
    Freiheit ist, wenn das Schaf bewaffnet ist!

    Einmal editiert, zuletzt von Noisiralog (26. November 2009 um 01:29)

  • Was vielleicht noch gesagt werden sollte.

    Du darfst als Angeklagter lügen soviel du willst.
    (Wurde mir auch vom Richter so gesagt)

    Als Zeuge muss man die Wahrheit sagen, und kann auch ohne Vereidigung belangt werden falls man gelogen hat.


    (edit)
    Meiner Meinung nach wird das ganze an Mangel an Beweisen eingestellt.
    Mach bei der Polizei keine Aussage dann haben sie noch weniger in der Hand gegen dich.
    Sollte es zu einer Verhandlung kommen, steht dir ein Pflichtverteidiger zu der kostet dir normalerweise garnichts.
    Was manche auch oft denken, dass ein Pflichtverteidiger nicht so gut ist stimmt auch nicht.
    Es wird von der Anwaltskammer per Zufallsprinzip einer ausgewählt, so kommt jeder mal dran.
    Und da kann es auch sein das du einen wie man so schön sagt Staranwalt bekommst.

    Einmal editiert, zuletzt von SinDevil (26. November 2009 um 06:46)

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    So ganz ohne Beweise kann man ebend nicht bestraft werden.

    Doch, kann man. Es reicht, wenn ein Zeuge glaubwürdig gegen einen aussagt.

  • Zitat

    Original von Ripley77
    Hallo zusammen,

    Grundsätzlich ist wohl keine Maßnahme wie eine Hausdurchsuchung o.ä. zu befürchten.

    Das sehe ich anderst!
    Wie gesagt es könnte ja jeder behaupten was er will...
    Die Polizei wird auf Nummer sicher gehen wollen und meiner Meinung nach zu einer Hausdurchsuchung vorbei kommen.

    Zitat

    Original von Ripley77
    Da es sich hierbei um eine Vorladung zur Zeugenvernehmung bei der Polizei handelt...

    Falsch!
    Er ist Beschuldigter und nicht Zeuge.
    Also eine Vernehmung des Beschuldigten und nicht eine Zeugenvernehmung!

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Au...den Geschmack kenne ich (mein Verfahren läuft immer noch obwohl schon längst klar ist das die Waffe legal ist :wogaga: )
    Mein Tip: "nicht mit Behörden sprechen (nix, gar nix), niemals etwas unterschreiben, allem wiedersprechen (ohne Erklärung warum, einfach nur wiedersprechen)"!

    sofort zu einem Fachanwalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Immer einen Zeugen (Kirchenvorstand kommt super :nuts: ) mitnehmen (wenn man denn doch hinmuss) und darauf bestehen das Der überall dabei ist!

    Bloss nicht ins Bockshorn jagen lassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Merlin13 (26. November 2009 um 11:41)

  • Die interessante Frage ist doch, was war der Auslöser für die Vorladung? Ein böser Nachbar? Stichproben bei eGun?

    Wie auch immer, es legt den Gedanken nahe, dass künftig jeder, der irgendwann irgendwo mal ein Exportventil oder eine Exportfeder gekauft hat, mit einer solchen Vorladung rechnen muss.

    Ehrlich gesagt erschien es mir schon immer paradox, dass diese "Exportartikel" frei zu erwerben und legal zu besitzen waren. Denn unter uns, wer bestellt sich so ein Teil, um es dann als Sammlerstück in die Vitrine zu legen? :nuts:

    Gruß
    Spanier

    Gruß
    Spanier

    „Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzu zu fügen gibt, sondern wenn man nichts mehr weglassen kann.“ Antoine de Saint-Exupéry