ZitatOriginal von fly-italo
Da der kleine Waffenschein ja nicht so viel Aufwand bedeutet, sollte man sich fragen, ob man sich auf so ein Gedöns einlassen sollte.
WAS?! - das sind immerhin 50 EUR! nur um so ein Teil ohne Stress befördern zu können/ zu dürfen!
Und wie schon mit dem "Großen Waffenschein" angedeutet, es hilft Dir nur bei Gas-/Schreckschusswaffen mit PTB. Und auch das nur eingeschränkt (Stichwort: öffentliche Veranstaltung = Verbot des Führens von Waffen, auch SSW mit KWS!)!
Für das Taschenmesser mit Einhandfunktion, das Jagdmesser mit mehr als 12,0cm Klinge (wie auch das Bajonett und das Samuraischwert), Luftpistole/ Luftgewehr; aber auch Softair- und Paintballwaffe, usw. ... für all das hilft Dir der KWS nicht!
Also kannst Du die SSW auch genauso transportieren, wie Du es bei den anderen Waffen auch machen müsstest und nebenbei die 50 EUR sparen.
Gruß,
Helge/ 5-atü
P.S.: Ich habe mir den KWS nur geholt, um die Waffe auch (hin und wieder) führen zu dürfen - und nicht, um gegen die Transportregelung (= "nicht zugriffsbereit") zu verstoßen.