Waffengesetznovelle 2010 in Österreich

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.402 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2010 um 11:19) ist von Promo.

  • Das ist vollkommener Stuß und höchstens eine neue Idee um Kunden zusätzliches Geld abzunehmen.
    Höchstens dass er damit gemeint hat die neue Meldung des neuen Besitzers "durchzuführen".

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Das ist richtig dass die Dinger dann eingetragen sind, aber dennoch dürfen sie deren Verwahrung rein gar nicht kontrollieren. Ihnen steht das Recht zu zu fragen ob du auch noch Waffen der Kat.C und D besitzt und wenn sie diese sehen auch deren Meldung zu kontrollieren, du bist aber in keinster Weise dazu verpflichtet ihnen diese auf "Geheiß" zu zeigen und eine Meldung vorzuweisen. Wenn sie das wollen sollen sie bitte mit einem Durchsuchungsbefehl kommen, deren Auftrag ist es nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Kat.B Waffen zu kontrollieren.

    Gruß Georg

    Promo:
    Da muss ich dir entgegen sprechen!
    Genau die zwei Stutzen und die Flinte hatte der Beamte auf Liste mit!
    Mit Nummer, Kaliber, Herstellermarke!
    Wie gesagt: NACH Kontrolle meiner Faustfeuerwaffen verlangte er definitiv von mir, ihm die Verwahrung der 3 gerade beschriebenen Langwaffen nachzuweisen.
    Auf seine Aufforderung hin hab ich ihm das natürlich gezeigt ( ich hab ja nix zum verbergen)
    Meine anderen Langwaffen ( welche NICHT im EU - Feuerwaffenpass eingetragen sind ) hat er natürlich auch gesehen - und die haben ihn null interessiert!

    Ich hab selbtverständlich nachgefragt, was das für eine "neue Mode" :crazy2: ist, dass auf einmal auch Langwaffen kontrolliert werden!
    Darauf hin hat er mir den Überprüfungsauftrag der BH gezeigt - im Original! - und da waren alle besagten Waffen aufgelistet!
    Woher sonst wüsste der Beamte die Nummern, Kaliber,und Marken der Langwaffen, die ich im Pass stehen hab?

    Diese 3 Langwaffen sind mit dem EU - Feuerwaffenpass behördlich gemeldet! - und somit ist die Behörde berechtigt deren Verwahrung zu kontrollieren!

    Gruss, Albert

  • Hui, interessante Fragestellung mit der ich mich noch nicht so genau beschäftigt habe, aber wollen wir mal sehen.

    Zunächst die Durchführungsverordnung 1998 wo das mit der Überprüfung der Verwahrung steht:

    Und das WaffG zur Verlässlichkeit:

    Das nochmal unterstrichene ist aus meiner Sicht der Knackpunkt - "nur auf Grund" heißt für mich du darfst deine Flinte nur deshalb besitzen weil sie im EUFWP steht. Das stimmt aber nicht, du darfst sie auch so besitzen. Und wenn du dich weigerst diese zu zeigen dann können sie dir auch nicht die Verlässlichkeit aberkennen, da es ja keine Waffe ist die du nur aufgrund der behördlichen Bewilligung besitzen darfst.

    Dass aber die BH das mitausdruckt und gleich mitkontrollieren lässt wundert mich nicht. Und die Polizisten können sich ja auch nicht mit jedem Gesetz auskennen, die kontrollieren das was ihnen die BH vorgibt.

    Vielleicht das nächste mal diese beiden Paragraphen ausdrucken und freundlich darauf hinweisen ;)

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Promo:
    Diese Flinte und die zwei Stutzen darf ich auch OHNE EU - Feuerwaffenpass besitzen!
    Ich hab jetzt 16 Jahre meine Jagdkarte! - den EU - Feuerwaffenpass hab ich erst seit 3 Jahren! Die 3 genannten Waffen aber auch schon 16 Jahre.(nebenbei sind diese bei uns frei ab dem 18.Lebensjahr)

    Ich hab mir den EU - Feuerwaffenpass lediglich aus dem Grund besorgt, weil er das mitführen und den Grenzübertritt innerhalb der EU unheimlich erleichtert!
    Ich wohne im Grenzgebiet zur Tschechei - und komme im Jahr mind. 15 - 20 x da rüber zur Jagd.

    Nun stellt die BH auf Antrag diesen Pass aus - und man kann sich aussuchen, welche Waffe, oder auch alle die man besitzt, man eintragen lässt.

    Genau aus diesem Grund hab ich in einem vorigen Post vor diesem Pass gewarnt!

    Wobei noch folgendes dazukommt:
    Verkauft man eine Waffe, die in diesem Pass eingetragen ist, ist diese nicht nur beim Händler, sondern, weil im Pass eingetragen, auch bei der Behörde abzumelden!

    Und dieser Pass ist befristet auf 5 Jahre!
    Übersieht man die Frist zum verlängern, ist dieser abgelaufen!
    Man bekommt zwar ohne Probleme einen neuen ausgestellt, nur ist dieser eben wieder neu auszustellen, und somit teurer als eine Verlängerung!

    Also Vorsicht bei Beantragung des EU - Feuerwaffenpasses!
    Sollte ein Waffenbesitzer des öfteren einen Grenzübertritt mit Waffen tätigen, nur jene Waffen eintragen lassen, die man wirklich ins Ausland verbringt!

    Denn jede dort eingetragene Waffe ist somit behördlich gemeldet, und wird auch deren Verwahrung kontrolliert!
    Des weiteren übersieht man bei einer Veräusserung schnell mal die Abmeldung bei der Behörde (wenn man zB. 10 Waffen besitzt, und nur 2 eingetragen hat)- und bei der nächsten Waffenkontrolle raucht es !

    Gruss, Albert

    PS: Mit dieser unterstrichenen Phrase muss ich dir allerdings Recht geben, Promo!
    Indem ich diese Waffen auch ohne den EUFWP besitzen darf, wärs eine juristische Spitzfindigkeit, diese Sachlage auszutesten!
    Ob man sich allerdings was besser macht bei der Kontrolle, sei dahingestellt!
    Grundsätzlich könnt ich diesen Paragraphen dem Polizisten unter die Nase halten!
    Eine Weigerung könnte in diesem Fall jedoch schnell als unverlässlichkeit ausgelegt werden! Und dann wackelt die waffenrechtliche Legitimation!
    Wenn auch zu Unrecht! - und mit der Behörde so ein Kräftemessen einzugehen wird viel Nerven und Geld kosten.

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (16. November 2009 um 10:50)

  • Halthalthalt .. der EUFWP sagt nichts mehr aus als dass du in deinem Heimatland die in dem Lappen eingetragene Waffe legal besitzt. Austragen musst du dort rein gar nichts, das ist genauso ein Hirngespinst von der Behörde. Im WaffG steht davon nichts.

    Gruß Georg

    PS: Wenn dich die Kontrolle nervt dann stelle einfach so viele Waffen hin dass es ihnen zu blöd wird alle zu kontrollieren. Klappt wunderbar :ngrins:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo Promo,

    Was sagt denn eigentlich das Gesetz über "die Menge" (Plätze) an WBK pflichtigen Waffen, also erweiterung der WBK? Ich hab jetzt z.b. ne erweiterung von 2 auf 5 bekommen, Sportschütze (Vereinsmitgliedschaft nachgewiesen). Kann ich da jetzt nächsten Monat wieder hin gehen und sagen ich hätte gerne erweitert auf 10?!

  • Zitat

    Original von Promo
    Halthalthalt .. der EUFWP sagt nichts mehr aus als dass du in deinem Heimatland die in dem Lappen eingetragene Waffe legal besitzt. Austragen musst du dort rein gar nichts, das ist genauso ein Hirngespinst von der Behörde. Im WaffG steht davon nichts.

    Gruß Georg

    PS: Wenn dich die Kontrolle nervt dann stelle einfach so viele Waffen hin dass es ihnen zu blöd wird alle zu kontrollieren. Klappt wunderbar :ngrins:

    Promo:
    Der EU - FWP sagt aus dass ich diese Waffen legal besitze, UND berechtigt zur Ein - und Ausreise damit in JEDES EU - Land - ob es der dortigen Behörde passt oder nicht! - auch darf die dortige Behörde keine Gebühren mehr verlangen beim Waffentransit!
    Allerdings bin ich verpflichtet, bei Kontrolle den dortigen Amtsorganen nachzuweisen, WAS ich mit den Wummen Wo mache in ihrem Land!
    ( bei mir zB. Jagd - als Nachweis gilt eine schriftliche Einladung des Jagdinhabers dort )
    Auf alle Fälle ist von den Auslandsbehörden KEINE Bewilligung mehr erforderlich, wenn man zur Jagd oder zu einer sportlichen Veranstaltung fährt.
    Das steht ausdrücklich im Pass drinnen.

    Austragen ( nach meiner Information) muss ich bei Veräusserung der eingetragenen Waffen aus dem Grund, weil ja die Behörde jetzt die Verwahrung kontrolliert.
    Ist bei Kontrolle eine Waffe nicht anwesend, gibts denkbare Probleme!
    Das ganze mit dem Kontrollieren und austragen wäre allerdings bei der behörde unter Vorlage dieses Paragraphen genau zu hinterfragen!
    Ich muss nämlich zugeben, laut Gesetzestext hast du zu 100% Recht!

    Bloss warum hat der Bu... (...ähhmm....) Polizist im Überprüfungsauftrag der BH auch die Langwaffen drin stehen?
    Dies müsste in meinem Fall ein astreiner "Übergriff" durch nichtwissen des BH - Beamten sein. :cc

    Bezüglich der Menge wie du schreibst - diese erhöhen , dass es den Beamten zu blöd wird zu kontrollieren:
    Ich hab bereits vor Jahren bei der BH die erforderliche Meldung gemacht, dass bei mir mehr als 20 Feuerwaffen " in einem örtlichen Naheverhältnis " untergebracht sind! :rotwerd:
    ( es sind über 10 Kurz - und über 30 Langwaffen - da sind allerdings die meines vaters da auch dabei - wir wohnen im gleichen haus )

    Wieviel Waffen müssens denn sein, dass die verzweifeln, Promo?
    Erzähl mal - mich dünkt, da käme eine lustige Geschichte zum Vorschein, wenn ich "zwischen" deinen Zeilen lese!

    Gruss, Albert

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (17. November 2009 um 08:33)

  • Tux On: Das ist eines der größten Probleme unseres WaffG - es liegt im Prinzip vollkommen im Ermessen der Behörde wieviele Plätze sie dir zugestehen. Natürlich kannst du diverse Instanzen durchgehen, aber es wird immer restriktiver. Je nach Behörde kenne ich Leute die haben 80 Plätze und nicht mal ein Sammelgebiet eingetragen, andere Behörden sind sogar derart rigoros dass sie die WBK gleich nur mit einem Platz (kein Witz!) ausstellen.
    Theoretisch kannst du jeden Tag hingehen und eine Erweiterung beantragen. Hängt halt davon ab was deine Behörde als Nachweis will.

    Albert: Nein, der EUFWP sagt nur aus dass du die Waffe in deinem Heimatland legal besitzt. Aber er verpflichtet gleichzeitig die anderen EU Staaten in Kombination mit einem "Verbringungsgrund" das anzuerkennen.
    Bezüglich der Verzweiflung - müsste ich dir mal persönlich erzählen, öffentlich rede ich ungern über Stückzahlen. Ich sage aber nur "miassma de hiazt wiakle oille kontrolliern?!?!?!"
    Wegen der Stückzahlmeldung hatte ich aber letztens auch eine Diskussion mit meiner Behörde wer denn nun die Meldung machen muss und ob es hierbei auf die Stück pro Ort oder die Stück pro Person (auch wenn sie gemeinsam gelagert werden) ankommt - und noch zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • die Stückzahlmeldung iss ja auch so ein Stuss!
    Ich weiss nicht einmal, ob ich sie hätte machen müssen ?

    Ich wohne im Elternhaus - Eltern im ersten Stock, ich im zweiten -
    - und ich, wie die Eltern haben jeweils behördlich einen eigenen Haushalt gemeldet!
    Jeder Bewohner der beiden Haushalte hat aber auch Zutritt zum anderen Haushalt! :confused2:

    und JEDER Bewohner unseres Hauses hat WBK ! :new16:

    Nun ist es bei uns sicher so, dass diese Sämtlichen Waffen ganz bestimmt in diesem " örtlichen Nahverhältnis " stehen.

    Was wäre denn in einem Wohnblock?
    Der eine Mieter hat 10 Waffen, der unmittelbare Nachbar hat 11 !
    Aber keiner kann was melden, weil keiner von den Waffen des anderen weiss!
    Somit wär doch das örtliche Nahverhältnis auch gegeben!
    Bei der einen Tür raus, bei der anderen rein!

    Bei mir zu Hause ist bloss die Treppe dazwischen - und ebenso zwei Türen! :n17:

    Allerdings lässt sich das gesetz NICHT über den Besitzer und das Nahverhältnis aus!
    In meinem Fall - Vater und Sohn - alle Waffen in einem Haus -
    - oder Wohnblock mit zwei Nachbarn ?

    Jetzt wirds spannend!

    Bzw - was iss, wenn mein Freund aus privaten Gründen seine Waffen bei mir aufbewahrt ?
    Zählen bei den 20 Stück nur bewilligungspflichtige, also Faustfeuerwaffen, oder auch freie - also Langwaffen - oder zählt man alle zusammen, wie ich es gemacht hab?

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (18. November 2009 um 08:25)

  • Zitat

    Original von Jagdzeit
    Zählen bei den 20 Stück nur bewilligungspflichtige, also Faustfeuerwaffen, oder auch freie - also Langwaffen - oder zählt man alle zusammen, wie ich es gemacht hab?


    Siehe da - § 41 ist auf § 45 Waffen nicht anzuwenden. Also zählen diese da nicht mit ;)

    Zu der Frage wer melden muss und wieviel - wenn ich mir § 41 so durchlese sticht mir insbesondere das "wer" ins Auge. Und für mich geht das von einer Einzelperson aus. Also würde ich mal sagen jeder der über 20 Schusswaffen (welcher Kategorie auch immer) hat muss eine Meldung machen. Und wenn du 19 Waffen zu den 2 deines Vaters legst ist es auch noch legal, da jeder für sich selbst die Meldung machen musst. Wäre zumindest meine Interpretation.

    Gruß Georg

    *edit*

    Ich habe die freien Langwaffen jetzt als Luft/CO2-Waffen aufgefasst. Natürlich ist die Stückzahl-Meldung auf Waffen aller 4 Kategorien anzumelden - und natürlich werden auch alle zusammen gezählt, unabhängig von der Kategorie!

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (18. November 2009 um 16:15)

  • georg:
    mit "freien Langwaffen" habe ich meine Jagdstutzen, Karabiner und Flinten gemeint.
    ( ist vielleicht ein etwas unbeholfener Ausdruck - aber die sind ja nach wie vor "frei" bei uns. - ab 18 natürlich )

    und noch eine frage bitte, Georg:
    WO kann man denn das Ö - Waffengesetz herunterladen?
    ( Ich dachte mal, ich bin ziemlich gut informiert darüber, mittlerweile muss ich schon einige Wissenslücken eingestehen! )

    Gruss, Albert

    Einmal editiert, zuletzt von Jagdzeit (18. November 2009 um 18:09)

  • Dreimal darfst du raten wo man das als PDF bekommt - na, natürlich von der IWÖ Website ->
    http://iwoe.org/img/Waffengesetz%201996.pdf

    Dort findest du auch die Durchführungsverordnungen die sich mit der Verwahrung, deren Kontrolle und Importbestimmungen sowie Psychotest etc. beschäftigen. Interessant ist auch die Kriegsmaterial-Verordnung und was da alles drinnen steht.

    Und bezüglich des Gesetzes gebe ich dir Recht - man lernt nie aus, auch ich stoße immer wieder auf neue Punkte.

    Gruß Georg

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Aus den aktuellen Querschüssen von Dr. Georg Zakrajsek, der aktuellste Stand in Sachen Waffenrechtsnovelle - sehr viel Text, aber auch sehr viel wichtiges zu sagen. Ich habe es in mehrere "Brocken" unterteilt, sodass man sich bei den Überschriften schneller zurecht findet.

    Wem das zu viel ist, dem seien hier die Überschriften in der selben Reihenfolge genannt, sodass er/sie auch schnell zum "interessanten" Thema scrollen kann:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
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    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. Januar 2010 um 01:23)

  • Zitat

    Der Stand der Dinge – die Reform des Waffengesetzes
    (ein wenig erfreulicher Bericht)

    Das wird ein langer Querschuß, liebe Freunde, aber das ist leider notwendig. Andrerseits – jetzt, wo die Feiertage vorbei sind, hat man vielleicht auch ein wenig Zeit, um längere Texte zu lesen und sich gedanklich damit zu beschäftigen.

    Ich habe meinen Bericht daher geteilt, um meine Leser nicht allzusehr zu strapazieren. Im ersten Teil werde ich Geschichtliches und allgemeine Fragen behandeln und im zweiten Teil auf die Verhandlungen und die Ergebnisse eingehen.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. Januar 2010 um 01:24)

  • "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. Januar 2010 um 01:22)

  • "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Der Entwurf für das neue österr. WaffG ist veröffentlicht!

    Unter folgendem Link *Klick mich hart* kann der Gesetzesentwurf eingesehen werden!

    Er enthält kleinere Erleichterungen wie etwa für Besitzer von Kat.C Waffen, die jetzt auch FFW-Munition (sofern sie eine Kat.C Waffe in dem Kaliber Besitzen) erwerben dürfen, oder die Tatsache dass bei der Neuregistrierung Selbstverteidigung als Begründung ausreicht.

    Ich selbst habe den Entwurf noch nicht studiert, werde ihn mir aber heute genauer ansehen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo,

    ich bin etwas verwirrt

    ich interpretiere bezüglich der kat.C und kat.D waffen immer 2 verschieden versionen:

    einmal dass d und c waffen gleichgestellt werden und dann eine

    meldepflicht bestehen wird

    und dann dass c und d waffen genehmigungspflichtig werden sollen

    vielleicht kann mir jemand meinen interpretationsfehler aufzeigen ;)

    danke