Das ist vollkommener Stuß und höchstens eine neue Idee um Kunden zusätzliches Geld abzunehmen.
Höchstens dass er damit gemeint hat die neue Meldung des neuen Besitzers "durchzuführen".
Gruß Georg
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Das ist vollkommener Stuß und höchstens eine neue Idee um Kunden zusätzliches Geld abzunehmen.
Höchstens dass er damit gemeint hat die neue Meldung des neuen Besitzers "durchzuführen".
Gruß Georg
ZitatOriginal von Promo
Das ist richtig dass die Dinger dann eingetragen sind, aber dennoch dürfen sie deren Verwahrung rein gar nicht kontrollieren. Ihnen steht das Recht zu zu fragen ob du auch noch Waffen der Kat.C und D besitzt und wenn sie diese sehen auch deren Meldung zu kontrollieren, du bist aber in keinster Weise dazu verpflichtet ihnen diese auf "Geheiß" zu zeigen und eine Meldung vorzuweisen. Wenn sie das wollen sollen sie bitte mit einem Durchsuchungsbefehl kommen, deren Auftrag ist es nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Kat.B Waffen zu kontrollieren.
Gruß Georg
Promo:
Da muss ich dir entgegen sprechen!
Genau die zwei Stutzen und die Flinte hatte der Beamte auf Liste mit!
Mit Nummer, Kaliber, Herstellermarke!
Wie gesagt: NACH Kontrolle meiner Faustfeuerwaffen verlangte er definitiv von mir, ihm die Verwahrung der 3 gerade beschriebenen Langwaffen nachzuweisen.
Auf seine Aufforderung hin hab ich ihm das natürlich gezeigt ( ich hab ja nix zum verbergen)
Meine anderen Langwaffen ( welche NICHT im EU - Feuerwaffenpass eingetragen sind ) hat er natürlich auch gesehen - und die haben ihn null interessiert!
Ich hab selbtverständlich nachgefragt, was das für eine "neue Mode" ist, dass auf einmal auch Langwaffen kontrolliert werden!
Darauf hin hat er mir den Überprüfungsauftrag der BH gezeigt - im Original! - und da waren alle besagten Waffen aufgelistet!
Woher sonst wüsste der Beamte die Nummern, Kaliber,und Marken der Langwaffen, die ich im Pass stehen hab?
Diese 3 Langwaffen sind mit dem EU - Feuerwaffenpass behördlich gemeldet! - und somit ist die Behörde berechtigt deren Verwahrung zu kontrollieren!
Gruss, Albert
Hui, interessante Fragestellung mit der ich mich noch nicht so genau beschäftigt habe, aber wollen wir mal sehen.
Zunächst die Durchführungsverordnung 1998 wo das mit der Überprüfung der Verwahrung steht:
ZitatAlles anzeigenÜberprüfung der Verwahrung
§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach
dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt
werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn
auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der
Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des
Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem
Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund
einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder
geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von
der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des
aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen
des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem
Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen
7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine
Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung
des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in
der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit
nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht
unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen
vorzunehmen.
Und das WaffG zur Verlässlichkeit:
ZitatAlles anzeigen(6) Schließlich gilt ein Mensch als nicht verläßlich, wenn aus
Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die
Verläßlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als
solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anläßlich der
Überprüfung seiner Verläßlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz
ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen
Urkunden vorzuweisen;
2. die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen,
obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen,
daß er die Waffen sicher verwahrt.
Das nochmal unterstrichene ist aus meiner Sicht der Knackpunkt - "nur auf Grund" heißt für mich du darfst deine Flinte nur deshalb besitzen weil sie im EUFWP steht. Das stimmt aber nicht, du darfst sie auch so besitzen. Und wenn du dich weigerst diese zu zeigen dann können sie dir auch nicht die Verlässlichkeit aberkennen, da es ja keine Waffe ist die du nur aufgrund der behördlichen Bewilligung besitzen darfst.
Dass aber die BH das mitausdruckt und gleich mitkontrollieren lässt wundert mich nicht. Und die Polizisten können sich ja auch nicht mit jedem Gesetz auskennen, die kontrollieren das was ihnen die BH vorgibt.
Vielleicht das nächste mal diese beiden Paragraphen ausdrucken und freundlich darauf hinweisen
Gruß Georg
Promo:
Diese Flinte und die zwei Stutzen darf ich auch OHNE EU - Feuerwaffenpass besitzen!
Ich hab jetzt 16 Jahre meine Jagdkarte! - den EU - Feuerwaffenpass hab ich erst seit 3 Jahren! Die 3 genannten Waffen aber auch schon 16 Jahre.(nebenbei sind diese bei uns frei ab dem 18.Lebensjahr)
Ich hab mir den EU - Feuerwaffenpass lediglich aus dem Grund besorgt, weil er das mitführen und den Grenzübertritt innerhalb der EU unheimlich erleichtert!
Ich wohne im Grenzgebiet zur Tschechei - und komme im Jahr mind. 15 - 20 x da rüber zur Jagd.
Nun stellt die BH auf Antrag diesen Pass aus - und man kann sich aussuchen, welche Waffe, oder auch alle die man besitzt, man eintragen lässt.
Genau aus diesem Grund hab ich in einem vorigen Post vor diesem Pass gewarnt!
Wobei noch folgendes dazukommt:
Verkauft man eine Waffe, die in diesem Pass eingetragen ist, ist diese nicht nur beim Händler, sondern, weil im Pass eingetragen, auch bei der Behörde abzumelden!
Und dieser Pass ist befristet auf 5 Jahre!
Übersieht man die Frist zum verlängern, ist dieser abgelaufen!
Man bekommt zwar ohne Probleme einen neuen ausgestellt, nur ist dieser eben wieder neu auszustellen, und somit teurer als eine Verlängerung!
Also Vorsicht bei Beantragung des EU - Feuerwaffenpasses!
Sollte ein Waffenbesitzer des öfteren einen Grenzübertritt mit Waffen tätigen, nur jene Waffen eintragen lassen, die man wirklich ins Ausland verbringt!
Denn jede dort eingetragene Waffe ist somit behördlich gemeldet, und wird auch deren Verwahrung kontrolliert!
Des weiteren übersieht man bei einer Veräusserung schnell mal die Abmeldung bei der Behörde (wenn man zB. 10 Waffen besitzt, und nur 2 eingetragen hat)- und bei der nächsten Waffenkontrolle raucht es !
Gruss, Albert
PS: Mit dieser unterstrichenen Phrase muss ich dir allerdings Recht geben, Promo!
Indem ich diese Waffen auch ohne den EUFWP besitzen darf, wärs eine juristische Spitzfindigkeit, diese Sachlage auszutesten!
Ob man sich allerdings was besser macht bei der Kontrolle, sei dahingestellt!
Grundsätzlich könnt ich diesen Paragraphen dem Polizisten unter die Nase halten!
Eine Weigerung könnte in diesem Fall jedoch schnell als unverlässlichkeit ausgelegt werden! Und dann wackelt die waffenrechtliche Legitimation!
Wenn auch zu Unrecht! - und mit der Behörde so ein Kräftemessen einzugehen wird viel Nerven und Geld kosten.
Halthalthalt .. der EUFWP sagt nichts mehr aus als dass du in deinem Heimatland die in dem Lappen eingetragene Waffe legal besitzt. Austragen musst du dort rein gar nichts, das ist genauso ein Hirngespinst von der Behörde. Im WaffG steht davon nichts.
Gruß Georg
PS: Wenn dich die Kontrolle nervt dann stelle einfach so viele Waffen hin dass es ihnen zu blöd wird alle zu kontrollieren. Klappt wunderbar
Hallo Promo,
Was sagt denn eigentlich das Gesetz über "die Menge" (Plätze) an WBK pflichtigen Waffen, also erweiterung der WBK? Ich hab jetzt z.b. ne erweiterung von 2 auf 5 bekommen, Sportschütze (Vereinsmitgliedschaft nachgewiesen). Kann ich da jetzt nächsten Monat wieder hin gehen und sagen ich hätte gerne erweitert auf 10?!
ZitatOriginal von Promo
Halthalthalt .. der EUFWP sagt nichts mehr aus als dass du in deinem Heimatland die in dem Lappen eingetragene Waffe legal besitzt. Austragen musst du dort rein gar nichts, das ist genauso ein Hirngespinst von der Behörde. Im WaffG steht davon nichts.Gruß Georg
PS: Wenn dich die Kontrolle nervt dann stelle einfach so viele Waffen hin dass es ihnen zu blöd wird alle zu kontrollieren. Klappt wunderbar
Promo:
Der EU - FWP sagt aus dass ich diese Waffen legal besitze, UND berechtigt zur Ein - und Ausreise damit in JEDES EU - Land - ob es der dortigen Behörde passt oder nicht! - auch darf die dortige Behörde keine Gebühren mehr verlangen beim Waffentransit!
Allerdings bin ich verpflichtet, bei Kontrolle den dortigen Amtsorganen nachzuweisen, WAS ich mit den Wummen Wo mache in ihrem Land!
( bei mir zB. Jagd - als Nachweis gilt eine schriftliche Einladung des Jagdinhabers dort )
Auf alle Fälle ist von den Auslandsbehörden KEINE Bewilligung mehr erforderlich, wenn man zur Jagd oder zu einer sportlichen Veranstaltung fährt.
Das steht ausdrücklich im Pass drinnen.
Austragen ( nach meiner Information) muss ich bei Veräusserung der eingetragenen Waffen aus dem Grund, weil ja die Behörde jetzt die Verwahrung kontrolliert.
Ist bei Kontrolle eine Waffe nicht anwesend, gibts denkbare Probleme!
Das ganze mit dem Kontrollieren und austragen wäre allerdings bei der behörde unter Vorlage dieses Paragraphen genau zu hinterfragen!
Ich muss nämlich zugeben, laut Gesetzestext hast du zu 100% Recht!
Bloss warum hat der Bu... (...ähhmm....) Polizist im Überprüfungsauftrag der BH auch die Langwaffen drin stehen?
Dies müsste in meinem Fall ein astreiner "Übergriff" durch nichtwissen des BH - Beamten sein.
Bezüglich der Menge wie du schreibst - diese erhöhen , dass es den Beamten zu blöd wird zu kontrollieren:
Ich hab bereits vor Jahren bei der BH die erforderliche Meldung gemacht, dass bei mir mehr als 20 Feuerwaffen " in einem örtlichen Naheverhältnis " untergebracht sind!
( es sind über 10 Kurz - und über 30 Langwaffen - da sind allerdings die meines vaters da auch dabei - wir wohnen im gleichen haus )
Wieviel Waffen müssens denn sein, dass die verzweifeln, Promo?
Erzähl mal - mich dünkt, da käme eine lustige Geschichte zum Vorschein, wenn ich "zwischen" deinen Zeilen lese!
Gruss, Albert
Tux On: Das ist eines der größten Probleme unseres WaffG - es liegt im Prinzip vollkommen im Ermessen der Behörde wieviele Plätze sie dir zugestehen. Natürlich kannst du diverse Instanzen durchgehen, aber es wird immer restriktiver. Je nach Behörde kenne ich Leute die haben 80 Plätze und nicht mal ein Sammelgebiet eingetragen, andere Behörden sind sogar derart rigoros dass sie die WBK gleich nur mit einem Platz (kein Witz!) ausstellen.
Theoretisch kannst du jeden Tag hingehen und eine Erweiterung beantragen. Hängt halt davon ab was deine Behörde als Nachweis will.
Albert: Nein, der EUFWP sagt nur aus dass du die Waffe in deinem Heimatland legal besitzt. Aber er verpflichtet gleichzeitig die anderen EU Staaten in Kombination mit einem "Verbringungsgrund" das anzuerkennen.
Bezüglich der Verzweiflung - müsste ich dir mal persönlich erzählen, öffentlich rede ich ungern über Stückzahlen. Ich sage aber nur "miassma de hiazt wiakle oille kontrolliern?!?!?!"
Wegen der Stückzahlmeldung hatte ich aber letztens auch eine Diskussion mit meiner Behörde wer denn nun die Meldung machen muss und ob es hierbei auf die Stück pro Ort oder die Stück pro Person (auch wenn sie gemeinsam gelagert werden) ankommt - und noch zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen.
Gruß Georg
die Stückzahlmeldung iss ja auch so ein Stuss!
Ich weiss nicht einmal, ob ich sie hätte machen müssen ?
Ich wohne im Elternhaus - Eltern im ersten Stock, ich im zweiten -
- und ich, wie die Eltern haben jeweils behördlich einen eigenen Haushalt gemeldet!
Jeder Bewohner der beiden Haushalte hat aber auch Zutritt zum anderen Haushalt!
und JEDER Bewohner unseres Hauses hat WBK !
Nun ist es bei uns sicher so, dass diese Sämtlichen Waffen ganz bestimmt in diesem " örtlichen Nahverhältnis " stehen.
Was wäre denn in einem Wohnblock?
Der eine Mieter hat 10 Waffen, der unmittelbare Nachbar hat 11 !
Aber keiner kann was melden, weil keiner von den Waffen des anderen weiss!
Somit wär doch das örtliche Nahverhältnis auch gegeben!
Bei der einen Tür raus, bei der anderen rein!
Bei mir zu Hause ist bloss die Treppe dazwischen - und ebenso zwei Türen!
Allerdings lässt sich das gesetz NICHT über den Besitzer und das Nahverhältnis aus!
In meinem Fall - Vater und Sohn - alle Waffen in einem Haus -
- oder Wohnblock mit zwei Nachbarn ?
Jetzt wirds spannend!
Bzw - was iss, wenn mein Freund aus privaten Gründen seine Waffen bei mir aufbewahrt ?
Zählen bei den 20 Stück nur bewilligungspflichtige, also Faustfeuerwaffen, oder auch freie - also Langwaffen - oder zählt man alle zusammen, wie ich es gemacht hab?
ZitatOriginal von Jagdzeit
Zählen bei den 20 Stück nur bewilligungspflichtige, also Faustfeuerwaffen, oder auch freie - also Langwaffen - oder zählt man alle zusammen, wie ich es gemacht hab?
ZitatAlles anzeigen§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen
in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem
Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige
Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche
Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor
unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige
Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen
seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
ZitatAlles anzeigen§ 45. Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und
Steinschloßzündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden
sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft
(Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure
entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern
das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für
Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50
Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4
bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Siehe da - § 41 ist auf § 45 Waffen nicht anzuwenden. Also zählen diese da nicht mit
Zu der Frage wer melden muss und wieviel - wenn ich mir § 41 so durchlese sticht mir insbesondere das "wer" ins Auge. Und für mich geht das von einer Einzelperson aus. Also würde ich mal sagen jeder der über 20 Schusswaffen (welcher Kategorie auch immer) hat muss eine Meldung machen. Und wenn du 19 Waffen zu den 2 deines Vaters legst ist es auch noch legal, da jeder für sich selbst die Meldung machen musst. Wäre zumindest meine Interpretation.
Gruß Georg
*edit*
Ich habe die freien Langwaffen jetzt als Luft/CO2-Waffen aufgefasst. Natürlich ist die Stückzahl-Meldung auf Waffen aller 4 Kategorien anzumelden - und natürlich werden auch alle zusammen gezählt, unabhängig von der Kategorie!
georg:
mit "freien Langwaffen" habe ich meine Jagdstutzen, Karabiner und Flinten gemeint.
( ist vielleicht ein etwas unbeholfener Ausdruck - aber die sind ja nach wie vor "frei" bei uns. - ab 18 natürlich )
und noch eine frage bitte, Georg:
WO kann man denn das Ö - Waffengesetz herunterladen?
( Ich dachte mal, ich bin ziemlich gut informiert darüber, mittlerweile muss ich schon einige Wissenslücken eingestehen! )
Gruss, Albert
Dreimal darfst du raten wo man das als PDF bekommt - na, natürlich von der IWÖ Website ->
http://iwoe.org/img/Waffengesetz%201996.pdf
Dort findest du auch die Durchführungsverordnungen die sich mit der Verwahrung, deren Kontrolle und Importbestimmungen sowie Psychotest etc. beschäftigen. Interessant ist auch die Kriegsmaterial-Verordnung und was da alles drinnen steht.
Und bezüglich des Gesetzes gebe ich dir Recht - man lernt nie aus, auch ich stoße immer wieder auf neue Punkte.
Gruß Georg
Exzess des Waffen-Kontrollfanatismus: Ohne Sinn und Verstand
Über die Umsetzung der europäischen „Kallenbach-Richtlinie“ in Österreich
Aus den aktuellen Querschüssen von Dr. Georg Zakrajsek, der aktuellste Stand in Sachen Waffenrechtsnovelle - sehr viel Text, aber auch sehr viel wichtiges zu sagen. Ich habe es in mehrere "Brocken" unterteilt, sodass man sich bei den Überschriften schneller zurecht findet.
Wem das zu viel ist, dem seien hier die Überschriften in der selben Reihenfolge genannt, sodass er/sie auch schnell zum "interessanten" Thema scrollen kann:
ZitatAlles anzeigenDer Stand der Dinge – die Reform des Waffengesetzes
Der erste Teil der Geschichte:
Eine notwendige Einführung: Von der österreichischen Liberalität zur EU-Knechtschaft
Exkurs: Die Registrierung von Schußwaffen: der kanadische Fehlschlag
Was passiert jetzt bei uns in Österreich?
Exkurs: Das Schieß- und Sprengmittelgesetz oder wie man die Frau Minister straflos hineingelegt hat
Der zweite Teil der Geschichte: Die Arbeit am Waffengesetz
Die Registrierung
Die Genehmigung
Und was ist mit Erleichterungen?
Exkurs: Wie man die Verwaltung vereinfacht, sie sparsamer macht oder wie man sie aufbläst, Verwaltungsvereinfachungen verhindert und wie man für Sinnlosigkeiten Geld und personelle Ressourcen verschwendet.
Meldungen – vereinfacht und sparsam. So soll es sein!
Wie man noch effektvoll sparen könnte:
- Stückzahlbegrenzung
- Verwahrungskontrollen
- Waffenpässe
- Andere Verwaltungsvereinfachungen
Was ist zu tun?
ZitatDer Stand der Dinge – die Reform des Waffengesetzes
(ein wenig erfreulicher Bericht)Das wird ein langer Querschuß, liebe Freunde, aber das ist leider notwendig. Andrerseits – jetzt, wo die Feiertage vorbei sind, hat man vielleicht auch ein wenig Zeit, um längere Texte zu lesen und sich gedanklich damit zu beschäftigen.
Ich habe meinen Bericht daher geteilt, um meine Leser nicht allzusehr zu strapazieren. Im ersten Teil werde ich Geschichtliches und allgemeine Fragen behandeln und im zweiten Teil auf die Verhandlungen und die Ergebnisse eingehen.
ZitatAlles anzeigenDer erste Teil der Geschichte:
Dieser Bericht handelt vom Waffengesetz. Wie es war, wie es ist und wie es sein wird. Für Menschen, die davon betroffen sind, ist es daher wichtig, diesen Bericht aufmerksam zu lesen und für andere auch, denn er gibt Einblick in den Zustand dieser Republik, in die irregeleitete Sicherheitspolitik der EU und liefert schließlich auch die Erkenntnis, wer bei uns wirklich die Gesetze macht.
Gleich vorweg: das Parlament ist es nicht, ist es längst nicht mehr. Die Bürokraten in der EU und die Bürokraten in Österreich haben unsere Demokratie übernommen. Sie regieren in Wirklichkeit und sie machen die Gesetze, nicht mehr das Volk oder seine Repräsentanten und genau so schauen unsere Gesetze auch aus.
Eine notwendige Einführung: Von der österreichischen Liberalität zur EU-Knechtschaft
Bis 1996 hatten wir ein einfaches, vorbildliches Waffengesetz, so streng wie nötig, so liberal wie möglich. Die Menschen hatten ein garantiertes Recht auf Waffenbesitz. Damit war gut zu leben, die Kriminalität war gering und leicht beherrschbar. Der Verwaltungsaufwand, den das Gesetz erforderte, war äußerst gering, die Bürger waren recht zufrieden damit.
1994 ist Österreich der EU beigetreten und mußte daher das weit strengere EU-Waffenrecht übernehmen. Kein vernünftiger Mensch hat das gewollt nur die EU, was leider nicht dasselbe ist. Aber wir haben das ganz gut umgesetzt, die unnötigen Waffenkategorien wohl oder übel in unser Gesetz eingepaßt und für die Meldung der C-Waffen eine annehmbare österreichische Lösung gefunden. Das Gesetz war 1996 fertig. Die Betroffenen – nämlich die Besitzer legaler Waffen - haben das akzeptiert und brav mitgemacht. Bewundernswert rechtstreu, wie legale Waffenbesitzer eben sind.
Leider hat es in der Folge (die große vaterländische Waffenhysterie hatte zugeschlagen) hausgemachte Verschärfungen gegeben, als da waren und leider noch sind: Psychotest, Wartefrist, Verwahrungskontrollen, Waffenführerschein. Nicht die EU hat uns das vorgeschrieben, eine Fleißaufgabe übereifriger Beamter also. Und - ein Zugeständnis an die Medien und hysterische Politiker.
All das hat natürlich für die Sicherheit des Landes nichts gebracht, im Gegenteil, aber die SPÖ und die Grünen – beide Parteien hätten damals am liebsten den privaten Waffenbesitz überhaupt verboten - waren damit eine Zeit lang zufrieden gestellt, allerdings ohne ihre Waffenverbotspläne aufzugeben.
Interessant, daß seit dem neuen strengen Waffengesetz 1996 und den diversen zusätzlichen Verschärfungen die Kriminalität in Österreich stark gestiegen ist. Das ist ein schlagender Beweis dafür, daß ein strengeres Waffengesetz der Sicherheit eines Landes stets immens schadet. Die Situation in Österreich genügt, man muß dazu gar nicht erst auf die Sicherheitskatastrophe in Großbritannien verweisen, die nach dem britischen Waffenverbot seit 1996 eingetreten ist.
All das hat die EU nicht gestört. 2007 hat es eine neue EU-Waffenrichtlinie gegeben. Ursprünglich war das ein durchaus vernünftiger Kommissionsentwurf, der das UN-Protokoll verwirklichen sollte, dann hat die grüne EU-Abgeordnete aus Deutschland, die sich anscheinend noch nicht von der totalitären DDR-Ideologie lösen hat können, einen Abänderungsantrag verfaßt. Ein tiefgrüner Alleingang mit faschistischen und bolschewistischen Vorbildern. Das ist dann zur neuen EU-Waffenrichtlinie geworden. Die österreichischen Abgeordneten von der ÖVP und SPÖ haben sich dabei feige und jämmerlich verhalten und der Richtlinie brav zugestimmt, unsere Grünen sowieso – es kam ja schließlich aus ihrem Dunstkreis.
Vorgeblich soll die neue Richtlinie die illegalen Waffen und den illegalen Waffenhandel bekämpfen. Das tut sie nicht. Definitiv nicht. Sie beschäftigt sich ausschließlich mit den legalen Waffen und den legalen Besitzern legaler Waffen, den Jägern, den Sportschützen, den Sammlern und all den andern, die im Rahmen der Gesetze Waffen besitzen. Und sie bringt unvorstellbar dumme, sinnlose Verschärfungen, Verschärfungen, die anständige Leute belästigen, mit unnötigen Vorschriften belasten und unglaublich viel Geld kosten werden.
Dieser Schwachsinn ist aber jetzt umzusetzen, wir müssen unser Gesetz daran anpassen, ob wir wollen oder nicht oder – wie unsere Politiker zu sagen belieben: „ohne Wenn und Aber“.
Exkurs: Die Registrierung von Schußwaffen: der kanadische Fehlschlag
Ein Eckpunkt der neuen EU-Richtlinie ist die Vorschrift, daß alle Schußwaffen registriert werden müssen. Wozu das gut sein soll, weiß niemand. Der Sicherheit ist es jedenfalls nicht dienlich.
Der einzige Grund dafür kann nur darin bestehen, daß der Staat diejenigen Bürger, die über Waffen verfügen, kontrollieren und sie gegebenenfalls aus dem Verkehr ziehen kann. Hätten die Nazis oder die Sowjets schon über ein so praktisches Verzeichnis verfügt, hätte man die Betreffenden schneller ins KZ oder in den Gulag bringen können. Die Registrierung ist der Traum jedes Diktators.
Eine solche Registrierung ist daher ein Kennzeichen totalitärer Staaten und hat schon deshalb in einem demokratischen Rechtsstaat nichts verloren.
In Kanada hat man vor einigen Jahren eine Registrierung aller Schußwaffen eingeführt. Als das Gesetz erlassen wurde, haben die Regierenden die Kosten dafür mit etwa 2 Millionen Can$ veranschlagt. Nach einigen Jahren hat man dann festgestellt, daß noch immer nicht alle Waffen registriert waren. Natürlich ist die Kriminalität in Kanada dabei nicht weniger sondern mehr geworden. Die Kosten für diese Aktion waren inzwischen auf fast 3 Milliarden(!) Can$ gestiegen. Jetzt hat man den Versuch als gescheitert abgebrochen und das Gesetz wird aufgehoben.
Natürlich hat die EU daraus nichts gelernt, wie die Richtline beweist. Es ist anzunehmen, daß es auch in Europa so laufen wird. Ist aber anscheinend egal. Geld hat ja in der EU noch nie eine Rolle gespielt – vor allem dann, wenn es die Bürger zahlen müssen.
Was passiert jetzt bei uns in Österreich?
Seit November 2007 ist die Richtlinie vollinhaltlich bekannt, sie ist dann im Juli 2008 in Kraft getreten, was bedeutet, daß alle EU-Staaten, also auch wir Österreicher, das bis Juli 2010 umgesetzt haben müssen, sonst drohen Strafen.
Zeit genug - sollte man meinen. Aber auch Zeit, die man sicher braucht, denn es ist nicht leicht, unser bisheriges Waffengesetz gemäß der Richtlinie total umzukrempeln, die notwendigen Einrichtungen für die Registrierung der Millionen C- und D-Waffen zu schaffen und ein System für die künftige Genehmigung dieser Waffen zu entwickeln.
Tatsächlich ist aber noch nicht viel geschehen, etwa eineinhalb Jahre wurden von den dafür verantwortlichen Beamten völlig verschlafen, ohne daß irgendetwas gemacht worden ist. Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, daß man damit die verantwortlichen Politiker (in diesem Fall die Innenministerin) in zeitlichen Druck bringen wollte, damit sie die politischen Auswirkungen dieses Gesetzes übersieht.
Die Menschen, die vom Waffengesetz betroffen sind, werden jetzt unruhig. Verständlich. Latrinengerüchte machen die Runde, die Funktionäre informieren ihre Mitglieder nicht – sie haben ja selbst auch noch keine brauchbaren Informationen. Die Jäger wissen nichts, die Sportschützen wissen nichts, die Sammler haben auch keine Ahnung, niemand weiß bisher, was in den Katakomben des Innenministeriums vorgeht, was bei der Reform herauskommen wird, was das alles kosten wird und wie es in Zukunft mit dem legalen privaten Waffenbesitz aussehen wird.
Der Verdacht, daß das alles eine Taktik ist, liegt nahe. Wenn das Gesetz in der Begutachtung vorliegt, wird es – so hoffen anscheinend die beamteten Gesetzesbastler - viel zu spät sein, etwas daran zu reparieren und den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben.
Das wurde schon einmal so gemacht wie der nachstehende Exkurs zeigt:
Exkurs: Das Schieß- und Sprengmittelgesetz oder wie man die Frau Minister straflos hineingelegt hat
Wie das läuft und wie das laufen soll, wurde mit dem Schieß- und Sprengmittelgesetz vorexerziert. Das war ein Probelauf zum neuen Waffengesetz.
Im Vorfeld – als man mit den Arbeiten zu diesem Gesetz begann - hat man zwar einen Vertreter des Waffenfachhandels beigezogen, ihm versichert, daß alles wunderbar laufen werde, daß bestes Einvernehmen herrsche und daß die Fachbeamten (wohlgemerkt: unterste Ebene ohne politische Kompetenz) ganz lieb und freundlich gesinnt wären. Der besagte Funktionär ging glücklich nach Hause und hat diesen Zusicherungen voll vertraut.
War natürlich alles geschwindelt, denn plötzlich ging ein Gesetz in Begutachtung, das Wiederladen praktisch unmöglich gemacht und den Ankauf von ein bißchen Schwarzpulver mit bürokratischen Hürden versehen hätte, als wolle man sich für einen Bürgerkrieg ausrüsten.
Der Skandal wurde von der IWÖ aufgedeckt. Es ging ein offener Brief an die Frau Minister, begleitet von zahllosen Protestschreiben empörter Bürger. Das hatte Erfolg: Das Gesetz wurde noch bevor das Begutachtungsverfahren beendet war, faktisch zurückgezogen und so geändert, daß man damit zufrieden sein konnte. Das ist in der Zweiten Republik meines Wissens noch nie passiert. Eine Riesenblamage also.
Es besteht der dringende Verdacht, daß die Autoren dieses gesetzlichen Anschlags auf die Wiederlader, die Jäger und Sportschützen die Frau Minister desavouieren wollten, denn die Empörung der Betroffenen über dieses furchtbare Gesetz wäre natürlich auf die Ressortchefin und damit auf die ÖVP zurückgefallen. Daß die von solchen Gesetzen Betroffenen in der Mehrzahl dem konservativen Lager zuzurechnen sind, ist ja wohlbekannt.
Hat aber nicht geklappt und schuld daran war die IWÖ und ihre aufmerksamen Mitglieder.
Hier ist es wichtig zu wissen, aus welchem politischen Stall die verantwortlichen Fachbeamten kommen. Das AB Wien, das einen der eifrigsten Mitwirker im Team des Innenministeriums stellt, ist fest in der Hand der SPÖ. Dessen Leiter ist hoher politischer Funktionär der niederösterreichischen SPÖ. Die politische Einstellung derjenigen, die in dieser Behörde werken, dürfte daher nicht zweifelhaft sein.
Bei den Ministerialbeamten scheint es nicht anders zu sein. Die meisten stammen immer noch aus der Zeit, als dieses Ministerium fest in der Hand der SPÖ gewesen ist und seltsamerweise hat sich daran immer noch nichts geändert.
Was besonders Wunder nimmt: Konsequenzen hatte die Geschichte mit dem Schießmittelgesetz überhaupt nicht. Keiner der Verantwortlichen wurde in die Wüste geschickt, mit anderen Aufgaben betraut, niemandem wurde das Vertrauen der Ressortchefin entzogen. Im Gegenteil: sie alle dürfen jetzt auch bei der Reform des Waffengesetzes mitmachen als wäre nichts geschehen und das sind für die Waffenbesitzer wahrlich keine guten Aussichten. Irgendwie unverständlich das Ganze.
ZitatAlles anzeigenDer zweite Teil der Geschichte: Die Arbeit am Waffengesetz
Das Pferd wurde beim Schwanz aufgezäumt. Statt eine politische Richtlinie vorzugeben oder sich diesbezüglich mit der Ressortleitung abzusprechen und den Forderungskatalog der IWÖ zu bearbeiten, hat man mit Detailregelungen begonnen. Unwichtiges wurde zuerst, Wichtiges noch gar nicht behandelt.
Das hat natürlich mit den Personen zu tun, die vom Ministerium mit der Arbeit beauftragt worden sind. Wie bereits dargestellt, handelt es sich dabei um Beamte der untersten Ebene ohne eigene Entscheidungskompetenz. Es sind dieselben, die auch das zunächst verhaute Schießmittelgesetz auf dem Gewissen haben.
Zur Klarstellung: Natürlich sind diese Beamten absolute Fachleute und haben das Waffengesetz im kleinen Finger. Wer denn sonst? Aber leider geht solchen Leuten eine bürgerfreundliche oder gar liberale Einstellung völlig ab. Es ist einfach nicht ihre Baustelle.
Die Gespräche hatten im wesentlichen die Umsetzung der Registrierung der C- und D-Waffen zum Inhalt. Machen sollen das – nach den Vorstellungen des Ministeriums – die Händler und die Büchsenmacher. Eine durchaus vernünftige Idee, denn es steht fest, daß der Behördenapparat dazu keineswegs imstande wäre. Würden aber die Händler und die Büchsenmacher hier nicht mitmachen, könnte man sich die ganze schöne EU-Richtlinie auf den Hut stecken.
Allerdings haben sich die Händler dieses Druckmittels bereits begeben. Sie haben das schon gefressen und werden der Behörde die ganze Arbeit abnehmen. Nach schöner österreichischer Tradition ohne „Wenn und Aber“.
Die Registrierung
Wie es laufen wird, weiß man daher so ungefähr:
- Elektronische Registrierung beim Händler oder Büchsenmacher, der die Daten eingibt und der Behörde weiterleitet.
- Es heißt, daß die Kosten der Einrichtung des Systems vom Staat übernommen werden, die Hardware und Software ist aber Sache der Registrierungsstelle. Wer keine solche Ausrüstung hat, muß sie eben kaufen, die paar tausend Euro kann sich ja so ein reicher Händler oder Büchsenmacher locker leisten – oder zusperren.
- Es ist aber sicher, daß der Waffenbesitzer, der registriert, nach den Vorstellungen der Beamten dafür eine Gebühr zu entrichten haben wird, Höhe noch unbekannt, ich schätze, daß es etwa 20 € pro Waffe sein wird. Schöne Aussichten. Eine Waffensteuer durch die Hintertür. Die Bereitschaft, bisher nicht registrierte Waffen zu melden, wird da natürlich besonders steigen.
Die Gebühr wäre eine unglaubliche Frechheit, denn der Waffenbesitzer will ja die Registrierung nicht, sie erfolgt nicht in seinem Interesse, sie bringt auch nichts für die öffentliche Sicherheit sondern wird im Gegenteil den Bestand der illegalen Waffen gewaltig erhöhen. Das Ganze scheint auch verfassungsrechtlich bedenklich zu sein.
Schuld daran ist jedenfalls die EU, denn nur sie wollte diese Registrierung – meiner Ansicht nach wäre die EU auch dafür zur Kasse zu bitten. Wenn unsere Politiker das nicht durchsetzen können, sind sie unfähig und müssen dafür (politisch) zur Verantwortung gezogen werden.
Ungeklärt ist noch die Frage der Datensicherheit. Die Leitungen vom Händler in das Bundesrechenzentrum sind nicht sicher und damit hackergefährdet. Es ist auch nicht vorgesehen, die Daten zu verschlüsseln. Wer bei Mißbrauch des Systems haften wird, steht nicht fest. Wenn die ersten Listen von Waffen und deren prominenten Besitzern im Internet oder in der Zeitung stehen, wird es zu spät sein, diese Frage zu klären. Wenn der Staat dafür nicht von vornherein die Haftung übernimmt, können sich die Registrierungsstellen, also die Händler und die Büchsenmacher schon auf interessante Klagen und Schadenersatzansprüche einrichten.
Die Genehmigung
Die C- und D-Waffen müssen in Hinkunft alle genehmigt werden. Wie man hört, soll die Genehmigung gleichzeitig mit der Registrierung erfolgen. Das wäre praktisch, es ist nur die Frage, was die Beamten daraus machen und welche sonstigen Voraussetzungen für die Genehmigungen abverlangt werden. Mehr als die Berufung auf einen Rechtfertigungsgrund (eine bloße Begründung also) darf es nicht sein, solche Genehmigungen müssen auch ohne irgendeine Befristung erfolgen. Daß der Altbesitz – ohne Wenn und Aber versteht sich - garantiert sein muß, wäre selbstverständlich.
Darüber gibt es aber noch keine verbindliche Zusage.
Und was ist mit Erleichterungen?
Wenn es auf das beamtete Verhandlerteam ankommt: Fehlanzeige. Nichts davon. Bisher wurden fast alle Forderungen, die von der IWÖ aufgestellt worden sind, abgeblockt. Bis zu den politischen Entscheidungsträgern sind die noch nicht vorgedrungen.
Ein paar davon herausgegriffen:
- Adaptierung und Modernisierung der Kat.A-Waffen, Herausnahme der Halbautomaten: abgelehnt. Aus „politischen Erwägungen“.
- KM-Munition (Vollmantel) aus Kriegsmaterial herausnehmen: Ebenso abgelehnt.
- Vererbungsmöglichkeit für Kat.A-Waffen: Wird „angeschaut“, das heißt also: Warten wir es ab.
- Amnestie mit einer Besitzgarantie für die angegebenen Waffen: abgelehnt, vielleicht Gnade bei Erbschaften. Also keine echte Amnestie, daher wird niemand, der bei klarem Verstand ist, eine illegale Waffe abgeben, weil sie ihm ja dann weggenommen wird. Illegal bleibt also illegal.
- Beseitigung der Abkühlphase, weil ja ohnehin alles genehmigungspflichtig wird: abgelehnt.
- Entfall der ständigen Verwahrungskontrollen und der regelmäßigen Waffenführerscheinablegung: abgelehnt.
- Heraufsetzung der Altersgrenze 1871: abgelehnt, eventuell soll das als Konstruktionsjahr gelten, vielleicht auch Ausnahme für Schwarzpulverwaffen.
- Beseitigung der Stückzahlbegrenzung bei Kat.B-Waffen: Prinzipiell abgelehnt, auch keine Herausnahme der Kat.B-Langwaffen, die erst 1996 in die Kategorie gekommen sind. Vielleicht gibt es einen sogenannten Stufenplan, mit dem man stufenweise zu einer einfachen Erweiterung kommt, ist aber noch nicht sicher. Keine verbindliche Zusage für den Entfall der Stückzahlbeschränkung, wenn 2012 die beiden Kategorien C und D verschwinden, was ziemlich sicher ist, wenn man die EU kennt.
- Erleichterung bei Waffenpässen, Rückkehr zur Praxis vor 1967: abgelehnt, keine Erleichterungen bei Waffenpässen. Die derzeitige restriktive Praxis soll bleiben.
Insgesamt ist das, was bis jetzt bei den Verhandlungen herausgekommen ist, unbefriedigend. Man hat genommen, nämlich die Bereitschaft des Handels und der Büchsenmacher (wissen die alle überhaupt schon von ihrem Glück?), der Behörde unbelohnt die ganze Arbeit abzunehmen und hat überhaupt nichts gegeben, wenn man von einigen unbedeutenden Kleinigkeiten absieht, die eigentlich jetzt schon im Gesetz vorgesehen wären, würde man es richtig anwenden.
Es ist mir durchaus bewußt, daß die Verhandler, die vom Ministerium betraut wurden, kein größeres Pouvoir haben und auch gar nicht haben wollen. Diese Leute wollen keine Erleichterungen für die legalen Waffenbesitzer, sie wollen gar keine Verwaltungsvereinfachung, sie wollen die Macht, die sie sich in den vielen Jahren aquiriert haben, in denen sie unbeaufsichtigt im Waffengesetz werken konnten, nicht mehr abgeben. Sie reden sich aus auf die Politik, halten aber alle Informationen von der Politik fern, damit sie ihr eigenes Süppchen kochen können. Und wenn tatsächlich berechtigte Forderungen der Waffenbesitzer auftauchen, ist es ganz praktisch, sich auf die eigene Unzuständigkeit zu berufen. Das ist dann eben eine politische Entscheidung, die man als Beamter nicht treffen darf. Nichts ist es mit Erleichterungen.
Man kann das zwar verstehen, aber man darf es nicht akzeptieren.
Exkurs: Wie man die Verwaltung vereinfacht, sie sparsamer macht oder wie man sie aufbläst, Verwaltungsvereinfachungen verhindert und wie man für Sinnlosigkeiten Geld und personelle Ressourcen verschwendet.
Als die Richtlinie herausgekommen ist, war klar, daß deren Umsetzung viel Geld kosten wird und neue Beamtenposten erfordert. Millionen von Schußwaffen zu registrieren, die bisher nicht staatlich registriert gewesen sind, ist eine unglaubliche Arbeit, die noch dazu auf die freiwillige Mithilfe der Betroffenen angewiesen ist.
Meldungen – vereinfacht und sparsam. So soll es sein!
Es ist daher eine hervorragende Idee, das auszulagern und die Arbeit sogenannten „beliehenen Unternehmern“ (Fachhändler und Büchsenmacher) zu übertragen. Das hat schon bei den bisherigen Meldungen hervorragend geklappt.
Eine heikle Frage wurde bereits angeschnitten: Wenn der Waffenbesitzer brav seine Waffen meldet und dafür etwas zahlen muß (und gar nicht so wenig), wird ihn das nicht zu Begeisterungstürmen hinreißen, umso mehr, als er ja im Falle der Kat.C-Waffen schon einmal dafür blechen mußte. Ob die Leute dann zu den Meldestellen strömen, kann man getrost der Phantasie unserer Sicherheitspolitiker überlassen. Ich für meinen Teil habe so meine Bedenken, ob man da das Gewissen und den guten Willen der Waffenbesitzer nicht zu sehr strapaziert. Das Desaster mit den „Pumpguns“ sollte man sich in Erinnerung rufen (verkauft 50.000, gemeldet 2000, der Rest seither illegal).
Wenn die Kosten aber nicht den Waffenbesitzern aufgebürdet werden, könnte die Registrierung einfach und kostensparend, auch ohne personelle Ressource in den Sicherheitsbehörden zu binden, erfolgen. Wie schon gesagt: Hier wäre die EU zur Kasse zu bitten.
Wie man noch effektvoll sparen könnte:
Einsparungspotentiale bei den Waffenbehörden gibt es und zwar gewaltige. Man müßte sie nur wahrnehmen.
- Stückzahlbegrenzung
Derzeit entfällt ein Großteil der Arbeit der Waffenbehörden auf die Behandlung von Erweiterungsanträgen für Waffen der Kat.B. Manche Behörden sind verständnisvoll und liberal, andere nicht. Bei den restriktiven (AB Wien z.B.) schaffen Schriftverkehr und Rechtsmittel unnötigen Arbeitsaufwand.
Würde man die Stückzahlbegrenzung ersatzlos streichen (Sicherheitsbedenken bestehen dagegen nicht, nicht einmal die EU verlangt eine solche Stückzahlbegrenzung) könnte man etwa die Hälfte der in manchen Waffenbehörden tätigen Beamten einsparen und anderen Tätigkeiten zuführen, die der Sicherheit Österreichs zuträglicher wären.
Das stößt bei den betreffenden Beamten natürlich auf Widerstand, weil man einen Teil seines Machtbereiches nicht aufgeben möchte. Die Bearbeitung und Ablehnung von Erweiterungsanträgen ist eine gefahrlose, bequeme Tätigkeit, bei der man den warmen Bürosessel nicht verlassen muß und die Macht, die einem über die braven Bürger gegeben ist, so richtig genießen kann.
Fazit: Stückzahlbeschränkung ersatzlos beseitigen, Beamte, Arbeitsstunden und viel Geld sparen.
- Verwahrungskontrollen
Durch die regelmäßig zu wiederholenden Verwahrungskontrollen entsteht ein gewaltiger Verwaltungsaufwand. Jeweils zwei Beamte haben den Waffenbesitzer aufzusuchen. Da die Kontrolle unangemeldet zu erfolgen hat, sind oft mehrere Besuche erforderlich, bis man den zu Kontrollierenden antrifft. Solche ständigen Kontrollen bringen für die Sicherheit überhaupt nichts, denn Beanstandungen sind äußerst selten.
Die damit beschäftigten Beamten sind in der Regel frustriert, weil sie – anstatt Sicherheitsaufgaben erledigen zu können – rechtstreue Bürger zu kontrollieren haben, die keinerlei Sicherheitsrisiko bedeuten, während ihnen die Kontrolle anderer bedenklicher Personen (also Verbrecher und sonstige Menschen auf der anderen Seite des Gesetzes und das sind auch gleichzeitig immer die Besitzer illegaler Waffen) vom Gesetz verwehrt ist.
Hier ist ein gewaltiges Einsparungspotential gegeben. Wieviele Beamtenstunden diese Kontrollen erfordern, kann leicht erhoben werden. Man müßte nur die entsprechenden Statistiken ansehen.
Fazit: Verwahrungskontrollen beseitigen, sie sind höchstens bei Erstausstellung eines Waffendokumentes sinnvoll. Auch hier könnten Beamte und viele Dienststunden eingespart werden.
- Waffenpässe
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenpasses wurden bei gleicher Gesetzeslage administrativ im Rahmen des Ermessens in den Jahren seit 1996 ständig verschärft und bei manchen Waffenbehörden gibt es fast keine solchen Dokumente mehr.
Auch hier werden die Waffenbehörden mit Anträgen und vor allem mit Rechtsmitteln stark beschäftigt.
Es wären daher die Voraussetzungen für die Erlangung von Waffenpässen zu objektivieren und das Ermessen dabei zurückzudrängen, umsomehr als die allgemeine, immer schlechter werdende Sicherheitslage das rechtfertigt. (Hinweis: Es lohnt sich, das äußerst erfolgreiche „shall-issue“-Programm in den USA anzusehen.)
Fazit: Erleichterungen bei Waffenpässen verbessert die Sicherheit und bringt bedeutende Verwaltungsvereinfachung.
- Andere Verwaltungsvereinfachungen
Auf der Forderungsliste der IWÖ stehen einige Vorschläge, die nicht nur für die legalen Waffenbesitzer vorteilhaft wären, sondern auch Verwaltungsvereinfachungen bringen:
- Erhöhung der Grenze für „freie Waffen“ (1871 auf 1900): weniger Genehmigungen, kein Nachteil für die Sicherheit, weil das meistens antike Sammlerwaffen sind
- Amnestiebestimmungen: illegale Waffen werden zu legalen Waffen, Ausdünnung des Schwarzmarkts
- Modernisierung der Kat.A: Anpassung an die Gesetzeslage in den anderen EU-Staaten, Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens
All diesen Einsparungsvorschlägen ist gemeinsam, daß sie mit der EU-Waffenrichtlinie vereinbar sind. Es sollen ja nur Bestimmungen des österreichischen Gesetzes und der Verordnungen entfernt werden, die diese Richtlinie nicht verlangt, alles andere wäre Unsinn. Man sollte schließlich nicht strenger sein, als es die Richtlinie verlangt. Dafür besteht kein Anlaß.
ZitatAlles anzeigenWas ist zu tun?
Man muß die Vorgänge im Ministerium aufdecken und das habe ich hiemit getan. Man muß der Frau Innenminister bewußt machen, daß sie hier abermals hineingelegt werden soll, wie das bereits beim Schießmittelgesetz erfolglos versucht worden ist. Man muß ihr die Augen darüber öffnen, daß sich ihre politischen Feinde im eigenen Haus befinden, Feinde, die ihrer Partei, der ÖVP schaden wollen, weil ja auch die meisten Leute, die von dieser Reform geschädigt werden, dem bürgerlichen Lager angehören. Geht das Gesetz so durch, wie es jetzt sichtbar wird, werden sich auch die letzten treuen Anhänger von der ÖVP verabschieden und sich jener Partei zuwenden, die seit einigen Jahren für eine vernünftige Liberalisierung des Waffengesetzes eintritt und die dem ganzen Treiben distanziert, amüsiert und abwartend zusieht.
Außerdem sollte man der Frau Minister sagen, daß bei der Reform des Waffengesetzes wie vorgeschlagen, ein großes Einsparungspotential gegeben ist. Das wurde weiter oben verdeutlicht. Gerade in der heutigen Zeit, in der ein großer Mangel an Exekutivbeamten und sonstigen Ressourcen herrscht, wäre es nicht richtig, eine solche Gelegenheit ungenützt verstreichen zu lassen.
Man sollte das der Frau Minister schreiben, man sollte ihr auch schreiben, daß ein strenges Waffengesetz nie ein Instrument der Kriminalpolitik sein kann. Ein strenges Waffengesetz verursacht großen unnützen Verwaltungsaufwand und beansprucht Ressourcen, die bei der effektiven Verbrechensbekämpfung fehlen und dort bitter nötig wären. Ein strenges Waffengesetz begünstigt die Verbrecher und benachteiligt die Opfer. Liberalisierungen dagegen senken die Kriminalitätsraten. Die Täter sollten nicht eine staatliche Garantie dafür haben, daß sie auf ein wehrloses und waffenloses Opfer treffen.
Und man sollte ihr schreiben, daß endlich ein Umdenken angesagt wäre und daß man nicht nur Bürokraten über ein solches Gesetz herfallen lassen darf.
Das wäre es, meine Freunde. Es ist mir nicht leicht gefallen, das zu schreiben, weil ich wahrscheinlich einigen meiner Freunde und Mitstreitern keine Freude damit mache und Hoffnungen zerstöre, die sich leider als unberechtigt erweisen werden - wenn wir nichts dagegen tun.
Aber wir sind an einem Punkt angelangt, an dem es keine Umkehr mehr gibt. „Caveant consules!“ hat es im alten Rom geheißen. Ich habe mich daran gehalten.
Der Entwurf für das neue österr. WaffG ist veröffentlicht!
Unter folgendem Link *Klick mich hart* kann der Gesetzesentwurf eingesehen werden!
Er enthält kleinere Erleichterungen wie etwa für Besitzer von Kat.C Waffen, die jetzt auch FFW-Munition (sofern sie eine Kat.C Waffe in dem Kaliber Besitzen) erwerben dürfen, oder die Tatsache dass bei der Neuregistrierung Selbstverteidigung als Begründung ausreicht.
Ich selbst habe den Entwurf noch nicht studiert, werde ihn mir aber heute genauer ansehen.
Gruß Georg
Hallo,
ich bin etwas verwirrt
ich interpretiere bezüglich der kat.C und kat.D waffen immer 2 verschieden versionen:
einmal dass d und c waffen gleichgestellt werden und dann eine
meldepflicht bestehen wird
und dann dass c und d waffen genehmigungspflichtig werden sollen
vielleicht kann mir jemand meinen interpretationsfehler aufzeigen
danke