Persönliches Schießbuch & Bedürfnisnachweis

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 37.545 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2011 um 16:18) ist von timer1968.

  • Wie ist das denn, wenn man an anderen Waffen geübt hat, als man kaufen möchte? Wenn ich zum Beispiel in meinem Verein nur GK Kurzwaffe übe, allerdings dann KK Langwaffe kaufen möchte?

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Das ist kein Problem. Für den Bedürfnisnachweis ist das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen zu belegen und nicht zwangsweise mit den Waffen, die man erwerben möchte. Schließlich hat man ja als Vereinswaffe nur eine sehr eng begrenzte Auswahl, die zum Training zur Verfügung stehen.
    So kann man mit einer KK-Vereinswaffe trainieren und das Bedürfnis für eine GK-Kurzewaffe beantragen. Allerdings muss der Verein dafür eine zugelassene Bahn haben.
    Bei der Beantragung einer Langwaffe - außer Selbstlader - wird üblicherweise eine gelbe WBK ausgestellt. Dann kann die zweite Waffe ohne weiteren Bedürfnisantrag erworben werden. Vorausgesetzt die Waffe passt zur einer Sportordnung irgendeines Verbandes und ist prinzipiell auf Gelb eintragbar.
    Muss eine Waffe auf Grün, so Bedarf es prinzipiell ein Einzelbedürfnis für jede Waffe. Eine Ausnahme stellt unter gewissen Bedingungen ein Wechselsystem dar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Februar 2010 um 09:49)

  • Zitat

    Original von Bonser
    Das mit den Munitionspreisen hab ich mir leider schon gedacht :(. Ich denke für 3,80€ wie bei Frankonia werd ich die im Verein bestimmt nicht bekommen.

    Also ich zahle bei uns im Verein 2,50 EUR pro 50er Schachtel. Und bei dem aktuellen Frankonia-Angebot (10.000x .22lfb für 379 EUR) wollte ich auch noch zuschlagen. Ich hoffe, ich finde da noch mindestens einen weiteren Mitstreiter. Da ich noch keine WBK/ keinen MES habe, wird die Mun im Verein eingelagert, das ist kein Problem und so auch abgesprochen (genug Platz ist vorhanden). Frag bei Dir mal nach, ob das auch geht. So kannst Du eine Menge Geld sparen. Notfalls biete an, einen Schrank zu besorgen (den Du früher oder später sowieso brauchst), den Du dort bis zum Erhalt der WBK unterstellst.


    Zitat

    Original von Bonser
    Ich möchte wenn es geht "für mich" schießen, und nicht gerne an Wettbewerben teilnehmen. Reicht also das Training aus wenn ich das eintragen lasse oder bin ich auch verpflichtet an Wettbewerben teilzunehmen?
    Was wird in dem Schießbuch genau eingetragen neben der Disziplin/Datum/Uhrzeit und dem Stempel? Werden dort auch Ringe notiert oder nicht?

    Disziplin, Datum und Uhrzeit, sowie die Unterschrift der Aufsicht/ des Schießleiters.
    Zusätzlich rechne ich jetzt seit Anfang des Jahres auch die Durchschnittsringe aus und trage sie ein. So sehe ich die langsame Entwicklung.

    Was die Wettbewerbe angeht… auch hier streiten sich die Geister. Da nichts gesetzlich fixiert ist, gibt es verschiedene Auffassungen:
    Zum einen die in den Verwaltungsvorschriften angedachten 18x Training pro Jahr. Andere Behörden und Verbände sehen es aber auch oder erst die Teilnahme an Wettkämpfen als sinnvoll und Bedürfnis begründend an. So könnte die Teilnahme an 1-2 Wettkämpfen u. U. reichen, denn um dort ernsthaft teilnehmen zu wollen, bedarf es selbstverständlich des regelmäßigen Trainings.
    Am besten im Verein mal ansprechen, da sollten die Verantwortlichen wissen, wie der Verband und vor allem die Behörden ticken; wie es bisher und aktuell geregelt ist.

    Ich dachte vorher auch, mir würde es reichen, nur ein wenig, ganz für mich, zu "ballern". Aber mittlerweile habe ich den eigenen Ehrgeiz, besser zu werden und will mich da auch mittelfristig mit anderen Schützen messen (können). Zumal so Wettkämpfe auch ganz nett sind, man kommt rum, lernt andere Leute kennen und, und, und.
    Überhaupt ist es ja nicht das Schießen alleine, es ist eben auch das Drumherum, der Austausch mit Gleichgesinnten, das Bier danach, usw. Ich verbringe meist auch mehr Zeit mit dem "Après Shooting", als mit dem Schießen selbst. Aber warum auch nicht?


    Zitat

    Original von Bonser
    Auf was für Scheiben schießt man mit Kleinkaliberwaffen, ist das wie beim Luftgewehr auch so Streifenförmig oder hat man "größere" Scheiben?

    Jein. Die Hauptscheibe ist ca. 50x50 cm groß und besitzt Schlitze, um dort einen Einsteckspiegel (ca. 21x21) einsetzen und austauschen zu können.


    Zitat

    Original von Bonser
    Nehmen wir an ich gehe 1 Jahr lang regelmäßig in den Verein, bin natürlich auch bei dem zuständigem Verband angemeldet, habe die Waffensachkundeprüfung erfolgreich bestanden und habe eine Grüne WBK ausgestellt bekommen;
    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich z.b. eine Ak47 von GSG (zum Plinken) eingetragen bekomme? Für was für eine Disziplin könnte man sie "beantragen"?

    Wie FloppyK schon schrieb: erstens, über den DSB eigentlich gar nicht, weil es keine Disziplinen für halbautomatische Langwaffen gibt und zweitens, ist das Ding auch nicht fürs sportliche Schießen geeignet.

    Es haben schon andere Jungschützen ein Problem damit, als Ersteintrag eine den Regeln des Verbandes entsprechende Großkaliberpistole eingetragen zu bekommen (weil man den Jungschützen klein und bescheiden halten will); ich denke, da dürfte es umso unwahrscheinlicher werden, den Ersteintrag für eine Kalaschnikow zu bekommen (egal, ob .22lfb oder 7,62mmx39/ 5,45mmx39).

    Früher war wohl vieles einfacher und da konnte der 1. Vorsitzende vom Verein auch mal ein Auge zudrücken und den Antrag für die WBK positiv unterstützen, auch wenn die Waffen nicht unbedingt der Sportordnung entsprachen (wenn man lang genug dabei war und mit dem Präsiden gut konnte). Das ist heutzutage nicht mehr (so leicht) möglich, zum einen weil die Entscheidung nicht mehr vom Verein, sondern vom Verband befürwortet wird und zum anderen eben das SPORTLICHE Schießen die Begründung für das Bedürfnis erbringt.
    Und solange es keine Dosen-Plinking-Disziplin gibt, dürfte es schwer werden, so etwas auf Sportschützen-WBK zu bekommen. Ich will nicht sagen, dass es vollkommen unmöglich ist, aber als Ersteintrag halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich.

    Fördermitglied des VDB.

  • Das Verbot der Lookalike-Halbautomaten wie AK47, MP 5 oder M16 in .22 lfB ergibt sich nicht aus der Sportordnung, sondern aus

    Zitat

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

    § 6

    Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
    ...
    2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
    ...
    c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    Zu den Scheiben (KK-Langwaffe) : Die Zehn hat 10,4 mm Durchmesser, der Ringabstand ist 8 mm

    Andreas

  • Zitat

    Original von Bonser
    Es geht ums Schießbuch in welches man ja das regelmäßige Training eintragen und stempeln lassen sollte;
    Was zählt als Training, also wie viel Schuss/Scheiben werden als Training gewertet und gezählt?
    Mir geht es hier um den finanziellen Aspekt, da man als angehender Abiturient nicht Geld im Überfluss hat ;-).


    Also es steht nirgendwo wie viel Schuss oder Scheiben man verbrauchen muss damit es als Training gilt.
    Bei mir (ich habe oft die Standaufsicht/Leitung) gibt es nur einen Stempel wenn ich wenigsten ein trainieren erkennen kann,
    das können auch mal "nur" 20 Schuss auf eine Scheibe sein.

    Nur wenn ich merke das jemand versucht das auszunutzen und jedes mal nur 20 Schuss in 5 min. macht und dann wieder abhaut, gibt es von mir keinen Stempel, wir sind keine Waffenbeschaffungs-Argentur, Waffen gibt es in DE nun mal zum "Bedürfnis umfassten Zweck" und wer eine Waffe als Sportschütze erwirbt, sollte sie auch zum sportlichen Schießen benutzen.

    Wobei wir niemanden vorschreiben ob er an Wettbewerben teilnimmt oder nicht, bei 90% aller Neulinge kommt der Spaß
    am "sich messen wollen mit anderen" von ganz alleine.

    Übrigens einen finanziellen Aspekt sehe ich bei KK nun nicht so wirklich, die Schachtel kostet wenn man sie gut einkauft um 2,- .

    Zitat

    Original von Bonser
    Aber wie sieht das jetzt z.b. mit .22lfb aus? Diese kann ich ja ohne EWB nicht kaufen und bin ja somit quasi den (wucher)Preisen des Vereins "ausgeliefert"?


    Ich kenne wirklich einige Vereine aber das ein Verein Wucherpreise nimmt habe ich noch nicht gesehen, mehr wie 3,- pro Schachtel kostete die KK Mun. noch nirgens.

    Zitat

    Original von schadavi
    Wie ist das denn, wenn man an anderen Waffen geübt hat, als man kaufen möchte? Wenn ich zum Beispiel in meinem Verein nur GK Kurzwaffe übe, allerdings dann KK Langwaffe kaufen möchte?


    Wie schon geschrieben wurde ist das kein Problem, nur sollte die Waffe auch auf eurem Stand zu nutzen sein und in eine Sportordnung passen (so ist es ohne Probleme möglich).
    Wenn ihr z.B. nur einen Kurzwaffenstand habt du aber eine Langwaffe erwerben willst ist es schon "etwas" schwieriger du müsstest dann belegen das du regelmäßig als Gast auf einen Langwaffenstand trainierst (was aber auch möglich ist).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. Februar 2010 um 21:02)

  • Guten Tag allerseits!
    Ich möchte mal, nach langer Abwesenheit, ein paar Takte zu dieser WaffVwV loswerden. Diese besagt ja in der Ausführungsvorschrift zu § 14 WaffG, dass regelmäßiges Schießen an 18 Schießterminen pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen erfolgen muss. Ich halte diesen Teil der VwV aus mehreren Gründen für nicht mehr beachtenswert:

    1. Sie ist vor der Änderung des WaffG entstanden. Der Gesetzgeber hat bei der Änderung die o.g. Anforderungen nicht in § 14 WaffG übernommen, sondern § 14 wie folgt formuliert: "Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt." Dies rechtfertigt für mich die Annahme, dass insbesondere das Erfordernis, mit erlaubnispflichtigen Waffen zu schießen, vom Gesetzgeber nicht gewollt und somit hinfällig ist. Im Rahmen der Normenhierarchie steht das WaffG höher als eine Verwaltungsvorschrift und verdrängt m.E. die Regelungen aus der (veralteten) WaffVwV.

    2. Das WaffG sagt, der Verband hat zu bescheinigen, dass seit mindestens 12 Monaten regelmäßig Schießsport betrieben wird. Es wird also die Kompetenz an den Verband übertragen. Die VwV sagt, es sollen 18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen sein. Die VwV hat aber nur Innenwirkung in der Behörde und der Verband ist daran nicht gebunden. Deshalb ist der Verband bei der Ausstellung der Bescheinigung nur an die Regelungen im WaffG gebunden.

    3. Sie ist ein Relikt aus der Zeit der Großen Koalition

    Mir ist bewusst, dass meine Meinung strittig ist. Allerdings ist das Erfordernis, in dieser Zeit ausschließlich mit erlaubnispflichtigen Waffen zu schießen, eine von Waffengegnern gewollte Hürde ("so wenige Waffen wie möglich ins Volk"), die es zu bekämpfen gilt. Diese Regelung ist überflüssig und schädlich, weil sie sowohl Vorderlader- als auch Druckluftwaffen nicht genügen lässt, um ein Bedürfnis zu begründen. Dies ist rational nicht nachvollziehbar.

    Außerdem ist mir bekannt, dass dies auch in der Praxis, sowohl von Behörde als auch vom Verband, nicht wie oben geschildert gehandhabt wird.

    MfG nls

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • @ nolimitsoldier:

    Interessante Gedanken. Derzeit ist ja die VwV wieder in aller Munde und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten verabschiedet werden - voraussichtlich mit den strittigen und auch m.E. kritikwürdigen Ausführungen zum Bedürfnisnachweis. Vielleicht können wir die Diskussion so lange vertagen?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Die nie verabschiedeten Verwaltungsvorschriften werden - wie Uli immer so schön sagt - mangels besserem Material zum Teil angewandt.
    Und weil dieses Pamphlet nicht offiziell ist, sind Auslegungen und Interpretationen eben möglich. Das heißt:
    Sachbearbeiter A) handelt ganz und gar nach dieser Vorschrift und verlangt 18x Schießen pro Jahr (plus Teilnahme an Wettkämpfen).
    Sachbearbeiter B) reichen Urkunden/ Mitteilungen über die Teilnahme an Wettkämpfen.
    Sachbearbeiter C) verlässt sich voll auf die Aussagen des Schießsportverbandes.


    Ich würde mich an der Zahl "18" nicht stören.
    Wer sportlich schießen will, geht zwangsläufig alle 1-2 Wochen zum Training (besser 1-2x die Woche),
    dazu noch Teilnahme an den Vereins-, Kreis-, Bezirksmeisterschaften…,
    da kommen die Mindest-Nachweise bereits nach ein paar Wochen fast automatisch zusammen.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich würde mich an der Zahl "18" nicht stören.
    Wer sportlich schießen will, geht zwangsläufig alle 1-2 Wochen zum Training (besser 1-2x die Woche),


    So ist es, zumal ein halbwegs ernsthaftes Training deutlich mehr als 18 Mal heisst.

    Zu den Verwaltungsvorschriften. Ich warte auch darauf, jedoch weniger um die genaue Definition dieser "Trainingseinheiten", sondern vielmehr für die Art der nachträglichen Bedürfnisprüfung. Es kann ja nicht Sinn sein, dass der Verband dauernd alles nochmals einzeln schriftlich bestätigen muss. Das würde ein Chaos ergeben. Da wäre vom Verband gar nicht zu bewältigen.
    Zumal ich mal unterstelle, dass ein Großteil der Sachbearbeiter dann bedürfisfreie, aber WBK-pflichtige Waffen, Erbwaffen, alte SSW und vor allem ohne Einzelbedürfnis auf Gelb erworbene Waffen durcheinander bringen werden. Da bin ich mal auf die Anforderungen gespannt.

  • Ich habe heute den Hinweis bekommen, dass ich mich (irgendwo) missverständlich zum Schießbuch und Bedürfnis ausgedrückt habe. Da ich nichts Falsches stehen lassen will, der komplette Weg eines Sportschützen bis zur Waffe in Stichworten:

    Für einen erfolgreichen Antrag für eine Schusswaffe werden benötigt:

    Pers. Eignung (Alterserfordernis, keine pers. Versagungsgründe, wie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit usw.)
    Zuverlässigkeit (Keine Verurteilungen von Straftaten, keine laufende Verfahren, nicht der Polizei negativ bekannt)
    Abgelegte Waffensachkundeprüfung
    Nachweis der sicheren Verwahrung (Kaufrechnung eines Waffenschrankes in mindestens der passenden Sicherheitsstufe zur beantragten Waffe)
    Bedürfnis

    Besonders letzteres ist der "Knackepunkt".
    Sportschützen weisen das Bedürfnis mit einer vom Verband (nicht Verein) ausgestellten Bescheinigung nach. Dazu muss man dem Verband die mindestens einjährige Mitgliedschaft und das regelmäßige Training mit einer erlaubnispflichtigen Waffe belegen können. Das kann entweder über das persönlich geführte und von der Standaufsicht unterschriebene Schießbuch sein, oder Kopien der Schießkladde des Vereins. Heute hat sich die Zahl 18 Trainingseinheiten über das Jahr verteilt als Mindestmaß festgelegt. Diese Kopien werden zusammen mit dem Antrag an den Verband geschickt. Der verband schickt dann die Bescheinigung an den Schützen oder gleich zur zuständigen Waffenbehörde.

    Hinweis: Es ist das Training mit erlaubnispflichtiger Waffe gefordert, nicht die Waffenart, die man später auch beantragen will. So reicht im Prinzip das Training mit preiswerter KK-Munition zur Erlangung des Bedürfnisses aus. Denn schließlich muss die Leihwaffe auch zur Verfügung stehen.

    Alle Anträge in diesem Zusammenhang sind einfacher Natur und selbsterklärend.
    Zu dem eigentlichen Antrag zur Waffe gehört die Kopie der WSK, Bedürfnisschreiben, Kaufrechnung Waffenschrank und Personalausweis. Den Rest prüft die Behörde, was in der Regel 2 - 8 Wochen dauert.