Neues Waffengesetz

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Januar 2003 um 17:36) ist von Der Eisbär.

  • Mein Gott wann begreifen die das endlich, oder können die nur nicht richtig lesen:

    (Zitat aus dem Beitrag)...Wer eine Schreckschuss- oder Gaspistole besitzt, braucht künftig einen so genannten kleinen Waffenschein....(Zitat Ende)

    Richtig ist, wer eine Schreckschusswaffe FÜHREN will, benötigt den "kleinen WS", der Besitz bleibt (NOCH) völlig frei.

    gunimo

  • Zitat

    Allerdings sieht das neue Gesetz auch vor, dass der Händler nach dem Verkauf einer Schreckschuss- oder Gaswaffe die Personalien des Käufers der Behörde meldet

    Das ist mir auch neu. Stimmt das so?
    Hab im Gesetzestext nix dazu gefunden.
    Wobei die Behörde diese Meldungen nicht mal immer bei WBK-Waffen zur Kenntnis genommen hat, wie nach Erfurt bekannt wurde.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Im aktuellen Gesetzestext des Bundesministeriums für Inneres heisst es u.a. wie folgt unter Punkt 11Restriktionen für Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen:

    Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht
    von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen
    vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist - §§ 35 Abs. 2, 53 Abs. 1 Nr. 18.

    Demnach wird offenbar der Händler die Personalien beim Kauf einer Gaswaffe aufnehmen. Unten der Link zur dierekten PDF-Datei

    http://www.bmi.bund.de/Annex/de_19999…DF-Download.pdf

  • Zitat

    Original von gunimo
    Richtig ist, wer eine Schreckschusswaffe FÜHREN will, benötigt den "kleinen WS", der Besitz bleibt (NOCH) völlig frei.
    gunimo

    Hi !

    Stellt sich für mich die Frage ob das auf registrierte Modelle beschränkt ist oder generell gilt !?

    Gruss, Jörg

  • tweg: Das ist kein Gesetzestext, sondern eine Zusammenfassung.

    § 35 Abs. 2 des Gesetzes lautet:

    Zitat


    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen.

    Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

    In §53 findet sich die entsprechende Strafvorschrift.

    Mal abgesehen davon, daß Herr Brenneke da offensichtlich ein paar Schwierigkeiten mit der Logik hatte, steht da nichts direkt vom Aufnehmen der Personalien.

    Von Weitergeben an die Behörde steht da schon gar nichts, die Weitergabe der Daten würde deshalb gegen den Datenschutz verstoßen.

    Lobo: was meinst Du mit "registrierten Modellen"?

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Lobo: was meinst Du mit "registrierten Modellen"?
    Marcus

    Hi !

    Na das ich auf meinem "kleinen Waffenschein" z.B. meine P22 und P99 eintragen lasse und dann nur die führen darf und nicht die HW94 (beispielsweise).

    Gruss, Jörg

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Tja, gute Frage, das weiß ich auch nicht. Das müssen wir wohl abwarten....

    Hi !

    Nuja, ich habe mir angewöhnt bei sowas das schlimmste anzunehmen.. was vernünftiges kommt dabei selten raus (siehe Dosenpfand).

    Aber wie Du schon sagts.. warten wirs ab, zu ändern ist daran wohl nichts.

    Gruss, Jörg

  • Guude!
    Vielleicht wird das ja so gehandhabt wie beim Auto:
    Führerhschein (kleiner Waffenschein) und Fahrzeugbrief (entsprechender Wisch für die Waffe).
    Oder du hast halt die Möglichkeit alle deine Waffen, die in deinem Besitz sind auf einmal auf diesen kleinen Waffenschein eintragen zu lassen.
    Noch was:
    Muss dann eigentlich seine Waffe nehmen, auf die Polizei rennen, Waffen und Personalien prüfen lassen, polizeiliches Führungszeugnis entgegennehmen und dann aufs Ordnungsamt rennen und den Waffenschein bekommen...
    "Das is doch irgendwie, nääää?"
    Bin echt mal gespannt wie das alles über die Bühne gehen soll.
    Tschö
    Ameise

    Waffen: UMAREX COLT 1911 A1 und RÖHM RG 96

  • ich glaube nicht, daß die Waffe in den kWS eingetragen wird.
    Der kWS wird ein Wisch sein, wo bestätigt wird, daß der Inhaber berechtigt ist Signalwaffen zu führen.
    Mit persönlichen Daten.
    Die Waffe auch noch zu personalisieren, wie bei bedürfnispflichtigen wäre ein unvertretbar hoher Aufwand.

    Allerdings müssen wir abwarten und fleissig spekulieren.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • hi mein waffenhändler hat mir gesagt das beim kws nicht jede waffe registriert wird sondern nur eine erlaubnis erteilt wird waffen zu besitzen aber ich bin mal gespannt wie das zu silvester ist da haben die doch sowieso was anderes zu tun was ist denn mit führen genau gemeint also ich dachte da ist das tragen ohne mun im öffentlichen raum(ausserhalb des eignen besitzes grundstück oder wohnung) gemeint

    marco