ZitatOriginal von Lieutenant
Wie verhält es sich mit der Begründung:Ich muss auch als Privatperson eine SSW + Munition oder Pfeffer-/CS-/CN-Gas anschaffen sowie Gebühren für einen KLEINEN WAFFENSCHEIN bezahlen, um mich auf dem Weg zur Arbeit und zurück vor zwei- und vierbeinigen Hunden sowie sonstigem Ungeziefer zu schützen. Sind diese Kosten steuerlich berücksichtigungsfähig????
Als Laie gesagt: Nein.
Um die Werbungskosten nicht ausufern zu lassen, hat die Finanzverwaltung recht klare Vorstellungen, was anerkennungsfähig ist. Beispiele:
Der Blaumann und die Sicherheitsschuhe des Monteurs werden anerkannt, während im Büro, Verkauf ectr. Tätigen ihre Kleidung nicht anerkannt wird, da sie auch privat nutzbar wäre. Ob Du mit einem Maybach oder Golf 2 zur Arbeit fährst, spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle.
Beim beruflich genutzten PC gibt´s Fragen nach der installierten Software (legal gekauft ?) usw.
Pauschal werden jedem 920 € jährlich anerkannt. Bei einem höheren Betrag mußt Du jeden einzelnen Cent belegen.
Wer noch einen Bierdeckel aufbewahrt in der Hoffnung, das da irgendwann die Steuererklärung draufpasst, kann sich ja mal den Konz (ca. 800 Seiten) gönnen.
Als Nichtselbstständiger muß man nicht zum Steuerberater. Man kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Andreas