freie Waffen absetzbar ;) Danke Schneider

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 5.025 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2009 um 17:32) ist von DerIngo.

  • Zitat

    Original von Lieutenant
    Wie verhält es sich mit der Begründung:

    Ich muss auch als Privatperson eine SSW + Munition oder Pfeffer-/CS-/CN-Gas anschaffen sowie Gebühren für einen KLEINEN WAFFENSCHEIN bezahlen, um mich auf dem Weg zur Arbeit und zurück vor zwei- und vierbeinigen Hunden sowie sonstigem Ungeziefer zu schützen. Sind diese Kosten steuerlich berücksichtigungsfähig????


    Als Laie gesagt: Nein.

    Um die Werbungskosten nicht ausufern zu lassen, hat die Finanzverwaltung recht klare Vorstellungen, was anerkennungsfähig ist. Beispiele:

    Der Blaumann und die Sicherheitsschuhe des Monteurs werden anerkannt, während im Büro, Verkauf ectr. Tätigen ihre Kleidung nicht anerkannt wird, da sie auch privat nutzbar wäre. Ob Du mit einem Maybach oder Golf 2 zur Arbeit fährst, spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle.
    Beim beruflich genutzten PC gibt´s Fragen nach der installierten Software (legal gekauft ?) usw.

    Pauschal werden jedem 920 € jährlich anerkannt. Bei einem höheren Betrag mußt Du jeden einzelnen Cent belegen.

    Wer noch einen Bierdeckel aufbewahrt in der Hoffnung, das da irgendwann die Steuererklärung draufpasst, kann sich ja mal den Konz (ca. 800 Seiten) gönnen.
    Als Nichtselbstständiger muß man nicht zum Steuerberater. Man kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

    Andreas

  • Das ist ja ein Ding - stimmt aber wohl. mein Kumpel hat sich auch einen Halbautomaten über das Geschäft gekauft.

    Bin auch selbstständig - habe aber noch keinen Gedanken daran verschwendet bisher

    stupidus maximus

    Diana 48 .22 / Diana 52 .177 / Diana LP8

  • Zitat

    Original von DerIngo
    Bin auch selbstständig - habe aber noch keinen Gedanken daran verschwendet bisher


    Wenn Du selbstständig bist, kannst Du alles absetzen, was Du zu Deiner Selbstständigkeit benötigst. Bei Stift und Papier fragt keiner nach, aber bei Waffen und Munition wird man sicher wissen wollen, warum es zur Ausübung Deiner Selbstständigkeit nötig ist.

    Letztlich ist es bei kleinen Selbstständigkeiten nicht sinnvoll, jeden Dreck absetzen zu wollen. Denn wenn drei Jahre nach Eröffnung des Gewerbes kein Gewinn nach Steuer erzielt wird, zweifelt das FA eine Gewinnabsicht an und unterstellt schnell eine Liebhaberei. Dann ist es mit den steuerlichen Vorteilen vorbei.
    Daher nicht krampfhaft allen Kram aufschreiben und absetzen.

  • Ich machs schon länger - und klein ist was anderes. Vom üblichen Nagelstudioniveau bin ich Lichtjahre entfernt *gr*

    Wahrscheinlich weil ich geschäftlich nicht so einen Stuss wie Luftgewehre kaufe. Da kauf ich lieber ein paar neue Sprinter zum Vermieten

    stupidus maximus

    Diana 48 .22 / Diana 52 .177 / Diana LP8