Interaktive Sachkundefragen?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 1.995 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2009 um 18:04) ist von Floppyk.

  • Bitteschön:
    http://www.sportschuetzen-hattingen.com/Waffensachkunde.htm

    http://home.versanet.de/~g-kotmann/serv03.htm

    Ist nicht von uns. Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

    Der offizielle Fragenkatalog des BVA:
    http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_955….html__nnn=true

    Noch ein Hinweis:
    Die Prüfung soll sich nach den BVA-Fragenkatalog richten, muss es aber nicht. Den Lehrgangsträgern ist die Gestaltung des Unterrichts und der Prüfung weitgehend selbst überlassen. Somit ist das sture Auswendiglernen keine Garantie auf eine bestandene Prüfung und kann auch nicht den Vorbereitungsunterricht ersetzen, zumal auch der praktische Teil fehlt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (19. Oktober 2009 um 20:28)

  • Geil. Wenn ich alle Fragen fehlerfrei beantworten kann, kann ich mir dann das Geld für's Buch sparen ???

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Richtig. In den Büchern zur Waffensachkunde steht auch nicht viel mehr drin. Allenfalls ist noch das WaffG abgedruckt, das wahrscheinlich noch nicht auf dem letzten Stand sein dürfte.

  • Also ein paar Fehler sind bei Sportschuetzen-Hattingen.com vorhanden, bzw. der Test beruht noch auf dem alten WaffG (vor 2003).


    Frage 22)
    Dürfen Schalldämpfer ohne Erlaubnis erworben werden ?


    Frage 42)
    In welcher Verpackungsform darf Munition nur abgegeben werden?
    (die richtige Antwort ist zwei Mal vorhanden, aber nur das eine Kreuzchen "richtig")


    Frage 44)
    Wie sieht das Zulassungszeichen [PTB für SSW] aus?
    (Zulassungszeichen für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach §12; §22 oder §23?)


    Frage 67)
    Ist Signalpistolen zu führen erlaubnispflichtig?


    Frage 75)
    Was ist bei der Waffen- und Munitionsaufbewahrung zu beachten?
    "Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern."


    Frage 81)
    Gibt es Schußwaffen oder sonstige Gegenstände, die nicht erworben, besessen und überlassen werden dürfen?
    bezieht sich noch auf §37 WaffG (Verbotene Gegenstände)

    Frage 82)
    Nennen Sie einige dieser Gegenstände.


    Frage 83)
    Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen?


    Frage 94)
    Nach welchen Merkmalen ist die Gefährlichkeit einer Schußwaffe zu beurteilen?
    (da bin ich mir auch nicht sicher, ob das nicht als überholt gilt)


    Ansonsten gute Sache das!


    EDIT: Schade. Nur 93% (105/ 123 Fragen richtig). Ein Teil ist wohl den Fehlern, als auch dem veralteten WaffG geschuldet (z.B. ob man Signalwaffen mit bis zu 12mm Patronenlagerdurchmesser frei führen darf); aber auch eigener Dummheit/ Unüberlegtheit (Kaliberangabe bei Schrot ist eben Pfund und nicht Grain!). Naja. Immerhin.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • boah ja leck mich doch am ärmel.

    die fragen habns ganz schön in sich, einmal nicht genau gelesen, hast nen fehler.

    wenn ich da an unsere sachkunde vor ca 25 jahren denke...
    da stand einer vorne und meinte wir sollen uns auf nem zettel notizen machen.

    dann ging er die fragen durch, sagte uns die antworten die wir auf den schmierzettel schreiben sollten und anschliessen haben wir die antworten dann in den fragebogen eingetragen.
    die sache war innerhalb von 2 stunden gegessen und wir hatten die WSK.

    wenn ich jetzt nur noch diesen komischen wisch wieder finden würde...

    sieht wohl so aus als müsste ich ein bisschen lernen und das ganze nochmal machen.


    Grüßle Torro

  • Muss aber sagen, dass die Fragen gar nicht so schwer sind wie ich dachte...

    Hab mich bisher noch nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt und konnte trotzdem bis auf 4 oder 5 Fragen alle richtig beantworten (paar mal auch richtig geraten :D). Hatte mir das Ganze viel schwerer vorgestellt.

    Wieviele Fragen darf man in der Prüfung falsch beantworten?

  • Das ist wohl je nach Lehrgangsveranstalter verschieden. Bei uns durfte man von 50 Fragen 5 falsch beantworten.

    Ein älterer Herr, der sehr von sich selbst überzeugt war, hatte schon nach 7min abgegeben. Ist leider mit 6 Fehlerpunkten durchgefallen.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Ich bin mal gespannt. Hab nächstes WE (21./22.) meinen Sachkundelehrgang (offline).

    :ngrins:

    Dann wünsche ich dir schon mal viel Glück, auch wenn ich glaube, dass du das nicht brauchst :))

  • Irgendwo habe ich es schon mal beschrieben:

    Die Gestaltung des Unterrichts und der Prüfung obliegt alleinig dem Lehrgangsträger. Lediglich ein Lehrplan, der die (Mindest-)Inhalte bestimmt, muss vom Antragsteller angefertigt und genehmigt werden.
    Weiterhin ist auch ein Konzept zur kompletten Lehrgangsgestaltung bis hin zu den verwendeten Lehrmitteln und Räumlichkeiten, sowie Schießstand Bestandteil der Genehmigung, die dann als staatliche Anerkennung bescheinigt wird.
    Zwar finden sich in den Gesetzen und Ausführungsbestimmungen gewisse Mindestinhalte und Mindestprüfungsanforderungen, aber generell wird der Umfang und Auswahl der Prüfung vom Lehrgangsträger bestimmt. Umfang heißt Anzahl der Prüfungsfragen. Eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung wird verlangt, nicht aber Inhalt und Umfang.
    Jedoch muss eine Prüfung auch glaubwürdig sein, was bei einer Abfrage von 5 Ankreuzfragen kaum diesen Anspruch hat.
    Alle Prüfungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren und sind somit nachprüfbar.

    Bei Lehrgängen und Prüfungen innerhalb von Schützenvereinen fällt der Genehmigungsteil weg. Da wird auf eine interne Schulung der Durchführenden vertraut. Daher darf der Durchführende die Prüfung auch nur für seine Mitglieder abnehmen.

    Generell soll der Lehrgang und die Prüfung sich an dem BVA-Fragenkatalog ausrichten.

    Vielleicht am Rande interessant:
    Das Genehmigungsverfahren zur staatlichen Anerkennung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht ist wieder völlig anders (und teuer :( ). So gibt es eine klare Vorgabe zu den Inhalten, aus denen ein Lehrplan werden muss.
    Auch die Gestaltung der Prüfung ist anderes und die Behörde hat im Gegensatz zur WSK einen Pflichtbeisitz.
    Vereine dürfen das unter der eigenen Regie ohne die staatl. Anerkennung nicht durchführen.
    Auch anders - die Prüfungsunterlagen verbleiben nicht bei dem Träger sondern die Behörde verwahrt diese.

    Die ganze Thematik dieser Lehrgänge ist nicht in 5 Sätzen erklärt.

  • Zitat

    Original von El Barto
    Tja...Du kannst den Veranstalter bestimmt noch was beibringen *lol*

    Ich befürchte nur, dass ich bei den Fragen sagen kann, dass ich dazu schon zwei Lexikoneinträge erstellt habe und es zu diesem Thema schon 37 Diskussionen gibt - aber nicht, was da steht.
    :cry:


    P.S.: das Lexikon existiert doch nur, weil ich zu faul und vergesslich bin. :ngrins:

    Fördermitglied des VDB.

  • Floppyk

    Hallo, da Du gerade hier bist, hätte ich gleich noch eine Frage...bin auch etwas zu faul zum suchen.

    Was brauche ich alles beim ersten Termin bei dem Mensch, der mir meine WBK ausstellt (gelb/grün u. bin über 25)?

    -Sachkundelehrgang
    -Nachweis zur ordentlichen Aufbewahrung
    -Bedürfnis vom Verein
    -1Jährige Mitgliedschaft
    -regelmäßiges Training (Schiessbuch)

    noch was?

  • Nein. Verlangt wird:

    Bedürfnis vom Verband
    Sachkundezeugnis
    Nachweis der sicheren (!) Einlagerung, passend zur beantragten Waffe. Ordentlich kann auch Dein Kleiderschrank sein.
    Einen vollständig ausgefüllten Antrag
    evtl. Persokopie

    Schießbuch, bestätigte Mitgliedschaft interessiert den SB nicht. Das bestätigt der Verband mit der Bedürfnisbestätigung.

    Die Prüfung auf Zuverlässigkeit und pers. Eignung veranlasst dann der SB. In der Regel bekommt man davon nichts weiter mit.

  • Ich hab bei meiner Behörde noch nicht nachgefrägt, weil ich Angst vorm SB habe. :crazy2: Der soll etwas schwierig sein.

    Wahrscheinlich sind die Fragen etwas zu speziell?
    Bekommt man den Antrag i.d.R. auf Verlangen zugeschickt oder als pdf?

    Ich möchte mir sinnlose Fahrwege sparen, da die Behörde weit von mir entfernt liegt.