Direkte Links sind nicht erlaubt ... wie gesagt, das Ding ist ein stinknormales, einseitig geschliffenes, seitlich springendes Messer und solange die Klinge, vom Heft ab gemessen, nicht länger als 8,5 cm ist ist das Ding legal.
Mich wundert da schon der angebliche BKA-Feststellungsbescheid ... vermutlich mussten da ein paar Übereifrige mittels desselben von weiteren "Beschlagnahmen" abgehalten werden. <g>