Waffenkontrolle - Hat die schon jemand hinter sich?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 9.234 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2012 um 11:56) ist von gilmore.

  • Ich weis nicht, wie das in den anderen Bundesländern gehandhabt wurde. Ich habe vom Landkreis Post bekommen, in der ich genau den Tresor beschreiben mussste, in dem meine einzige (Erb)-Waffe - ein Schonzeitflinte mit 22er und glattem 9mm Lauf stand. Rechnung für den Tresor sollte ich beilegen. Das Teil war ebenfalls ein Erbstück und vor Unzeiten in einem Eisenwarenmarkt erstanden.

    Rechnung war nix - also Tresor beschrieben und Fotos gemail. Der Tresor fand keine Gnade vor den Augen des Amtes. Vor die Wahl gestellt, ob ich für eine Knifte mit reinem Erinnerungswert ein paar hundert Euro für einen neuen Tresor ausgebe oder die Knife loswerde (die nebenbei bemerkt noch nicht einmal jemand geschenkt haben wollte) hat die Vernunft gesiegt und ich habe mich in der erstaunlich lange Reihe der Leute angestellt, die Ihre Kniften "freiwillig" abgegeben haben.

    Dabei hat sich herausgestellt, das nach dem Tod des Großvaters die Gemeinde die WBK seiner beiden Gewehre (KK und Karabiner) ohne mein Wissen auf mich umgeschrieben hat. Damals war die große Kreisreform, da war alles möglich. Auflage erhalten, die Waffen beizuschaffen. Nach einigen Recherchen konnte ich herausbekommen, dass der Karabiner noch zu Lebzeiten des Großvaters verkauft und ordnungsgemäß neu eingetragen wurde und das KK verschwunden ist.

    Ich kann mich über den SB des Landratsamts nicht beschweren. Er hat mich bei der Recherche unbürokratisch unterstützt. Das verschwunde KK wird ein Jahr zur Sachfahndung ausgeschrieben und dann für tot erklärt.

    Bei dieser Gelegenheit hat mir dere SB gesagt, dass sie personell mit den Kontrollen vor Ort überfordert sind. Sie finden nur bei begründeten Verdachtsfällen statt.

    Aber wenn ich da an meine Kindheit denke. Mein Großvater war Jäger. Seine Jagdwaffen standen in einem einfachen Schrank mit Glastüre. Darunter lag in einer unverschlossenen Schublade die Munition und als Fangschusswaffe ein Moisin-Nagant Revolver. An dem Schrank hatte ich nix verloren und warum sollte ich auch - ich hatte ja mit fünf Jahren mein eigenes Luftgewehr. Dass ich nicht die Nachbarschaft ausgerottete habe - ein wahres Wunder.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (12. März 2012 um 08:34)

  • Einen kleinen Tip aus Österreich zur Waffenkontrolle !

    Bitte IMMER , wenn ihr eure Waffen gerade aus dem Tresor genommen habt, ( zur Reinigung, etc...) und es sind andere Familienmitglieder anwesend die keine Berechtigung dafür haben und es läutet an der Tür :

    1. entweder ein Familienmitglied öffnet oder
    2: WAFFEN VERSPERREN UND DANN ÖFFNEN !

    Vor einigen Jahren hatte nämlich ein Kollege massive Probleme im Zuge einer Waffenkontrolle .

    Er reinigte gerade eine Jagdwaffe, als es läutete - es waren seine Frau und Kinder anwesend , die Frau mit kochen beschäftigt.
    Er ging zur Tür - Polizei - Waffenkontrolle !
    Zum Tür öffnen entfernte er sich von der Waffe ca. 8 Meter - somit hatte er keine Einwirkung mehr auf die Waffe ! Und der Waffenschrank 2m nebenbei war auch geöffnet.
    Der ältere Sohn (damals 12 jahre ) guckte seinem Vater beim putzen zu , und saß dadurch logischerweise direkt neben dem Gewehr - und dem Schrank der auch die Munition enthielt !!!!!!!

    - was die Polizei dazu veranlasste SOFORT alle Waffen vorübergehend zu beschlagnahmen.

    Fazit : Verlust der Jagdkarte auf ein Jahr und 500.- Euros Geldstrafe :bash:

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !


  • Das :F: sagt aber nicht aus ob eine Waffe frei ist.
    Es sagt nur das die Waffe unter 7,5 Joule hat.


    Joachim

    OK,....Fehler meinerseits, natürlich ist da auch noch eine PTB-Nr. im Viereck vorhanden, daher meine Meinung,
    daß es sich doch eigentlich um eine (ehemals) freie Waffe handelt... :S

    Gruß Wolf

  • Die von Pinkerton zu erhebenden 30 € können auch für die Überprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung sein.

    Die Waffenbehörde muß nach Ablauf von 3 Jahren prüfen, nach meiner Lesart aber nicht alle 3 Jahre. Wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken begründen, geht das jederzeit.

    Es kann passieren, das man es erst durch den Bescheid "Ham wir gemacht, zahl mal" erfährt.

    Für Eignung und Zuverlässigkeit ist eine Stellungnahme der örtlichen Polizei erforderlich. In NRW holt sie sich einen persönlichen Eindruck. Da ist ein unangemeldeter Hausbesuch mit Streifenwagen und in Uniform durchaus drin. Man muß den Beamten aber nicht in die Wohnung lassen, sondern kann das Gespräch auch an der Haustür führen. Ob die, Du oder die Nachbarn das dann komisch finden, muß jeder selbst wissen. Das läuft ganz easy. Mittags mit einer Dose Bier in der Hand sollte man aber nicht die Tür öffnen.

    Die Aufbewahrungskontrolle gehört weder zu o.g. Überprüfungen, noch gibt es dafür einen 3-Jahres-Turnus. In BW werden gern mal Gebühren erhoben (Freiburg: ca. 90 €, verwaltungsgerichtlich bestätigt.) .

    natürlich ist da auch noch eine PTB-Nr. im Viereck vorhanden


    Dieses Kennzeichen ist nur für Heißgaser (auch Einsteckläufe, Bolzen- und Viehschußgeräte , 4mm M20 usw.)

    Andreas

  • Hi Leute,
    wie schon gesagt ist die LEP-Waffe ein umgebautes Original einer ehemals scharfen Waffe. Diese Umbauten sind seit dem 1. September 2008 NICHT mehr frei. Natürlich ist ein :F: Stempel (keine :ptb: ) und auch Beschußzeichen vorhanden. Im Gegensatz dazu werden immer noch LEP-Waffen angeboten die aber schon ab Werk so gefertigt werden. Diese sind frei ab 18 Jahren.

    Hätte ich nicht die WBK bekommen dann hätte ich eine illegale Waffe die mich mal 500 DM gekostet hat, in die Tonne kloppen können!!! Im Grunde sind alle LEP-Waffenbesitzer auf diesem Wege "enteignet" worden. Der Markt ist tot, ein Verkauf fast nicht mehr möglich (wer opfert schon einen Eintrag in der WBK für eine "Luftpistole?) und der Besitz ist ohne WBK illegal, ein Bedürfnis ist nicht nach zuweisen. Ich bin mir sicher das da noch einige Schätzchen unter der Decke liegen weil die Besitzer die Rechtslage schlicht und einfach nicht mitbekommen haben.

    Aber wie auch geschrieben geht es ja darum ob einer bei den Kontrollen Probleme hatte.
    In diesem Sinne
    Grüßle
    Pinkerton

  • wer opfert schon einen Eintrag in der WBK für eine "Luftpistole?


    Selbst wer das versucht, wird vermutlich mit "Kauf Dir eine freie Lupi" abgewiesen.

    Wie Du sagtest, ist die Altfallregelung (Nicht enteignen, sondern Bedürfnis als besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse) so eine Art Gesetzgebers-Gnadentum.

    In Berlin haben Behörde und Verwaltungsgericht die WBK schon mal eiskalt verweigert. Link Mit der im Urteil genannten Begründung kann allerdings keine erteilter WBK-Eintrag widerrufen werden.

    Andreas