Crosman Teile von Targetmaster importieren legal?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.608 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2009 um 00:07) ist von m4kai.

  • Hallo, ich will für meine SSp 250 ein steel breech kit bei Targetmaster kaufen. Ist das Versenden nach Deutschland überhaupt legal?

    Es geht mir erstmal nur um das Teil selber nicht um den Einbau!

    Hier mal der Link:

    http://www.target-master.nl/product_info.p…ri5alunld54h4j1


    P.S. Weiß hier jemand, wieviel eine Einzelabnahme mit F Stempel kostet? (Für eine Crosman 2240?

  • Wenn die Crosman ein :F: hat, kein Problem, ansonsten bei Targetmaster vorher sich informieren, ob die betreffende ein :F: hat, und wenn nicht, dan ndas zuständige Beschussamt kontaktieren und die Waffe kaufen und als Lieferandress das Beschußamt zum :F:-en angeben, Das :F: kostet um die 100 Euro, wenn ich mich recht entsinne.

  • Ich habe bis vor kurzem Paintball gespielt. So richtig Liga und so.
    Wir haben bis auf die Markierer selbst, alle teile in den USA gekauft. Egal ob Trigger, Griffstücke, Boards, Läufe etc. Der Zoll hat nie Probleme gemacht. Die Artikel wurden als Sportartikel eingestuft. Probleme wegen Schußwaffengesetz und waffenrelevante Teile hat es nie gegeben. Es wurden immer einstufungen vorgenommen ob es zu einer Schußwaffe (schwarf) oder zu F Waffen gehört hat.

  • Der Verschluß ist doch ein wesentliches Waffenteil; ob der Import rechtens ist interessiert mich auch, aber ich sehe da andere Probleme.

    An der SSP250 ist das F auf dem Verschluß, das Steel-Breech-Kit hat aber kein F.
    Der alte Verschluß ist höher als der neue; der Lauf steht dann schräg nach oben wenn man die vordere Laufhalterung nicht weglässt.
    Und schließlich passt der Lauf garnicht, da die zusätzliche Bohrung an der Unterseite fehlt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    Original von Markus2240
    Der Verschluß ist doch ein wesentliches Waffenteil

    Aber nur der Verschluß einer WBK-pflichtigen Waffe für Patronenmunition.
    Bei der Beantwortung der hier in Rede stehenden Frage hilft die Anlage 1 (Abschnitt 1 Unterabschnitt 1) zum WaffG weiter:

    Zitat

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Somit dürfen Teile von F-Waffen problemlos importiert werden.


    Zitat

    Original von Dreamland
    Ich habe bis vor kurzem Paintball gespielt. [...]
    Probleme wegen Schußwaffengesetz und waffenrelevante Teile hat es nie gegeben. Es wurden immer einstufungen vorgenommen ob es zu einer Schußwaffe (schwarf) oder zu F Waffen gehört hat.

    Nur zur Klarstellung: Auch wenn es viele Paintballer wohl nicht gern hören, so fallen ihre "Markierer" selbstverständlich ebenfalls unter das Waffengesetz:

    Zitat

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    Anlage 1 zum WaffG

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (30. Juni 2009 um 12:04)

  • Schon klar. ;) Nur leider verweigern sich einige Deiner Kollegen dieser Einsicht. :(

    Suum cuique.
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  • Zitat

    Original von Markus2240
    Der Verschluß ist doch ein wesentliches Waffenteil; ob der Import rechtens ist interessiert mich auch, aber ich sehe da andere Probleme.

    An der SSP250 ist das F auf dem Verschluß, das Steel-Breech-Kit hat aber kein F.
    Der alte Verschluß ist höher als der neue; der Lauf steht dann schräg nach oben wenn man die vordere Laufhalterung nicht weglässt.
    Und schließlich passt der Lauf garnicht, da die zusätzliche Bohrung an der Unterseite fehlt.

    also ob der Einbau rechtens ist oder nicht soll hier nicht diskutiert werden, theoretisch müsste man damit wieder zum Beschussamt und die neu prüfen lassen.

    Bist du sicher, das das steel breech nicht passt? Laut dieser Info hier müsste das gehen, den Barrel Band kann man ja zur Not mit austauschen, nur der Laufdurchmesser muss stimmen. Welche Bohrung an der Unterseite meinst du?
    Der lauf wird doch nur von oben mit einer Madenschraube fixiert.

  • Der Laufdurchmesser stimmt, aber bei der SSP250 wird die Luft von hinten in den Lauf geblasen und bei den Versionen mit Bajonettverschluß von unten durch ein Loch im Lauf:

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  • Ich habe gerade beim Beschussamt angerufen, und erfreuliche Nachrichten erhalten. Ein Einzelbeschuss kostet ca 20 Euro. Man kann die Waffen direkt an das Beschussamt schicken lassen, und sie dann abholen wenn sie fertig ist.

    Ein guter Shop für Crosman Modelle ist http://www.targetmaster.nl


    Bei Schwankungen darf maximal 8,5 Joule gemessen werden sonst kein F.

    Somit ist die 1377c schon einmal im grünen Bereich.

    Wichtig ist, dass ihr einen Brief mit reinlegen lasst wo der Auftrag drinsteht mit eurer Adresse usw, und bei Co2 Waffen noch Kapseln.

    Wenn der Zoll noch mitspielt dann sollte alles glattgehen.

    Weiß jemand, ob man diese Sachen aus Holland verzollen muss, und wie das geht?

  • Ich habe gerade beim Beschussamt angerufen, und erfreuliche Nachrichten erhalten. Ein Einzelbeschuss kostet ca 20 Euro. Man kann die Waffen direkt an das Beschussamt schicken lassen, und sie dann abholen wenn sie fertig ist.

    Ein guter Shop für Crosman Modelle ist http://www.targetmaster.nl


    Bei Schwankungen darf maximal 8,5 Joule gemessen werden sonst kein F.

    Somit ist die 1377c schon einmal im grünen Bereich.

    Wichtig ist, dass ihr einen Brief mit reinlegen lasst wo der Auftrag drinsteht mit eurer Adresse usw, und bei Co2 Waffen noch Kapseln.

    Wenn der Zoll noch mitspielt dann sollte alles glattgehen.

    Weiß jemand, ob man diese Sachen aus Holland verzollen muss, und wie das geht?

    Ich interressiere mich ausserdem für die 2240. Auf der Crosman Seite steht 140 m/s im cal .22. Liegt die 2240 noch im erlaubten Rahmen, oder muss hier die Schlagfeder bearbeitet werden um die zu drosseln?

  • Zitat

    Original von m4kai
    Weiß jemand, ob man diese Sachen aus Holland verzollen muss, und wie das geht?

    Holland ist in der EU, daher interessiert das den Zoll nicht. ;)

    Suum cuique.
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  • wie ich gerade erfahren habe ist die sache doch nicht so einfach. Direkt ans Beschussamt machen die nicht mehr, die meinten ich bräuchte eine art einfuhrgenehmigung und solle die lupi zu mir schicken lassen, und dann vorbei kommen.

    weiß jemand wie das mit der einfuhrgenehmigung genau funktioniert.

    Ps. Muss ich die 2240 vorher drosseln, oder liegt die noch im erlaubten Bereich (hat je nach Diabolo ca. 7,3- 7,8 joule)

  • Könntest Du es vielleicht bei einem anderen Beschußamt versuchen? ??? Es gibt ja mehrere:

    http://www.beschussamt.de

    Evtl. hilft auch der Hinweis auf Deine nicht vorhandene WBK, um die Beamten gnädig zu stimmen.


    Edit:

    Zitat

    Original von m4kai
    weiß jemand wie das mit der einfuhrgenehmigung genau funktioniert.

    Damit dürfte die Erlaubnis nach § 29 I WaffG gemeint sein:

    Zitat

    Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn
    1. der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und
    2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

    Ich befürchte, daß diese Variante für Dich nicht so gut aussieht. Denn ohne :F:-Kennzeichen sind alle Druckluftwaffen WBK-pflichtig. Und dieses :F: soll ja im Beschußamt erst draufgemacht werden. :(

    Suum cuique.
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    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (22. Juli 2009 um 14:46)

  • Zitat

    Original von m4kai
    Direkt ans Beschussamt machen die nicht mehr, die meinten ich bräuchte eine art einfuhrgenehmigung und solle die lupi zu mir schicken lassen, und dann vorbei kommen.


    Wer sind denn die ? Targetmaster oder das Beschussamt ?

    Wenn der Händler nicht mitspielt, ruf doch hier mal an: Alfred de Vries macht öfter Geschäfte mit Deutschland und hat auch Crosman.

    Das Gerücht von schon bei der Produktion ge-:F:ten Crosmans für den europäsichen Markt ging mal um.

    Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit, das über einen deutschen BüMa abzuwickeln. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch ein "einfacher" WBK-Inhaber regeln kann: Verbringungserlaubnis beantragen, die Eigenschaft "eintragungspflichtig" verliert die Lupi mit dem :F: dann. Die Details müsste man wohl vorher mit dem Sachbearbeiter klären.

    Andreas

  • Das Beschussamt meint das.

    Ich fasse es nicht was in Deutschland wieder für ein Aufstand wegen einer scheiß Luftpistole gemacht wird. Das verleitet ja geradewegs dazu sich die illegal zu besorgen(was ich aber trotzdem nicht machen werde), der Staat verarscht einen ja regelrecht.

    Also, ich hoffe das mich die Frau vom Waffenbehörde morgen anruft und mir erklärt was ich machen muss.

    Kontakte in Holland habe ich über "Brutuz" aus dem feinen Board hier:

    http://www.crosman-air-pistol-owners-forum.com/

    Wer so eine Erlaubnis schon einmal beantragt hat möge sich bitte bei mir melden^^


    Ps. Mir fällt dazu eigentlich nur noch dieser Satz ein: Armes Deutschland!!!!

  • Zitat

    Original von m4kai
    Das Beschussamt meint das.

    Welches Beschußamt? Es gibt ja mehrere - und es sind Landesbehörden. D.h. die Chancen, daß man in einem anderen Amt etwas entgegenkommender ist, stehen nicht schlecht.

    Zu der Erlaubnis: Siehe meinen Beitrag oben. Das sieht für Nicht-WBK-Inhaber ganz schlecht aus.

    Suum cuique.
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