walther black tac ab 18?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 3.373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2009 um 21:50) ist von -HC-.

  • hi,
    also erstmal hallo, bin neu im forum :)
    wie der threadtitel schon sagt, möchte ich wissen ob das walther black tac (klick)ab 18 ist, denn es gibt auch andere einhandmesser die nicht ab 18 sind, daher möchte ich mal von fachleuten wissen ob das messer nur bei manchen shops ab 18 ist oder warum es generell ab 18 ist.
    das thema führen wurde im forum ja auch schon relativ ausführlich diskutiert, ich habe vor es in einem holster mit druckknopf zu führen (ist das mitgelieferte dazu geeignet?), was nach dr. schäuble im abgeordnetenforum (heisst das so?) erlaubt ist.
    ansonsten würde ich wahrscheinlich auf ein s&w Bullseye Extreme OPS (klick) zurückgreifen.
    hier btw die frage ob das, da es ja ein tanto ist eine beidseitig geschliffene klinge besitzt und daher verboten ist?
    und bitte keine empfehlungen an andere messer wie z.b. opinels, da ich mir das messer eig nur wegen der optik kaufe und ansonsten bei meinem alten bleibe.

    gruß -HC-

    Ist doch nicht wichtig, Bier trinken ist wichtig!!

  • Hallo -HC-. Willkommen im Forum. Danke das Du so ehrlich warst und dein richtiges Alter angegeben hast.

    Zu deinen Fragen:

    Beides sind Einhandmesser und dürfen nicht mehr geführt werden. Der Transport muß in einem abgeschloßenem Behältnis erfolgen.

    Ob ein Shop diese Messer über 18 Jahren verkauft oder auch drunter liebt wohl an der unterschiedlichen auslegung des WaffG, wenn man will kann man beides raus lesen.
    Das zweite Messer ist nicht verboten, ich habe auf die schnelle auch keinen punkt im WaffG gefunden der es verbieten würde.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • 1. Messer dieser Größe werden generel erst ab 18 verkauft zumindest bei seriösen online hädlern..was auch gut so ist.
    2. Ob du es in der Hosentasche hast oder in dem Holster macht kein Unterschied.
    3. Um es legal zumachen müsste der Pin runter und auf der anderen Seite der Sporn abgeschliffen werden, so das es sich nicht mehr einhändig öffnen lässt.
    4. Eine Tanto Klinge ist nur einseitig geschliffen wie man auf jedem Bild sieht.
    5. Optisch ist das Messer für den Preis ganz net, hab es selbst im Regal liegen, zum Führen selbst wenn Legal find ich es persönlich zu klobig und schwer.

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

    Einmal editiert, zuletzt von AfH86 (20. Juni 2009 um 19:38)

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Beides sind Einhandmesser und dürfen nicht mehr geführt werden. Der Transport muß in einem abgeschloßenem Behältnis erfolgen.

    Das stimmt so aber auch nicht ganz, obwohl es natürlich das ist, was die Politiker erreichen wollten.

  • Zitat

    Original von AfH86
    so das es sich nicht mehr einhändig öffnen lässt.

    ich kann meins aber auch mit einer hand aufmachen und das war ein werbegeschenk...

    du meinst doch die gefederte klinge die per knopfdruck rausspringt oder mach ich mich seit 2 jahren strafbar???

    ich freu mich schon aufs nächste silvester^^
    MfG ich

  • also erstmal danke für die fixen antworten,
    dann sry bei der tanto klinge war ich verwirrt ^^
    dann aber mal 2 fragen:
    1. stimmt das nicht das ein druckknopfholster kein verschlossenes behältnis ist, so hatte das der herr schäuble nämlich ausgedrückt und
    2. warum ist das erste messer verboten (und was genau willst du damit ausdrücken?) und das zweite nicht? der einzige unterschied ist der flipper/parierstange, pin haben beide.
    und wie gesagt will das messer nur der optik wegen und weil bei meinem jetzigen die klinge wackelt, ich will es nicht als sv einsetzen, dafür hab ich cs gas oder meine beine..

    greetz -HC-

    Ist doch nicht wichtig, Bier trinken ist wichtig!!

  • @ groza
    Wie meine der Herr bitte ? Ich kann deinem " langen " Beitrag leider nicht entnehmen was Du meinst.

    @ -HC-
    Nein, ein Holster mit Druckknopf ist nicht verschlossen sondern geschloßen. Verschloßen ist nur etwas was ein Schloß hat.
    Das erste Messer ist nicht verboten, es wird nur vom Shop nur an über 18 Jährige verkauft. Der zweite Shop sieht das eben anders.


    Joachim

    Edit: das nicht war an der Stelle schon wichtig

    P.S.: Leute, bitte werft nicht immer die Begriffe Verboten, führverbot und über 18 durcheinander.
    Verboten = keiner darf es Besitzen
    führverbot = darf man besitzen aber nicht draußen führen
    über 18 = ist man über 18 Jahre alt darf man es besitzen

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    3 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (20. Juni 2009 um 20:34)

  • Zitat

    Original von horstel-1980

    ich kann meins aber auch mit einer hand aufmachen und das war ein werbegeschenk...

    du meinst doch die gefederte klinge die per knopfdruck rausspringt oder mach ich mich seit 2 jahren strafbar???

    Nein ich meine nicht die Springmesser die wahren schon nen paar Jahre vorher Thema beim Waffengesetzt,....Einhandmesser unterliegen einem Führverbot seit April 08

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • ok, ich dachte schon warum das messer verboten sein sollte ^^

    und hier das zitat aus schäubles beitrag, ich hatte das wohl falsch interpretiert, es ist egal wie das holster verschlossen es, denn das gilt nur bei berechtigtem interesse ansonsten verschlossenes behältnis:

    "Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen." @hier

    also fasse ich nochmal zusammen das messer ist nur wegen des shops ab 18, aber führen darf ich es auch in einem druckknopfholster nur bei berechtigtem interesse.
    bitte verbessern wenn das falsch ist.
    ich werd mich dann wohl zwischen einem der messer entscheiden.

    vielen dank an alle, die so schnell geantwortet haben

    greetz -HC-

    Ist doch nicht wichtig, Bier trinken ist wichtig!!