4 mm lang R noch immer Bedürfnisfrei ?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.889 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2009 um 13:06) ist von flens69.

  • Nabend erstmal,

    Ein Freund stellte mir neulich die Frage ob er weiterhin eine WBK beantragen könne, um sich eine - ME 38 Pocket im Kaliber 4 mm R zuzulegen. Wenn dem so sei wolle er wissen wo man solche Waffen noch bekommt .

    Ich konnte ihm nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiss wohl, dass für Umbauten der Bedürfnisnachweis für das Original erbracht werden muss - aber was ist nun mit den 4 mm Waffen die als solche gebaut wurden ? Und wo bekommt man sie noch, wenn sie noch "Frei" sind ?

    Habe bei ME direkt mal nachgeschaut, und finde zwar eine Liste von Händlern, die aber alle nur das ME SSW Programm im Sortiment haben.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • soviel ich weiß, sind diese "Spielzeuge" zwar ohne Bedürfnis, aber in unserem wunderbaren Deutschland trotzdem nur mit Waffenschein zu haben.

  • "Gebohrene" 4mm mit :F: sind bedürfnissfrei auf Waffenbesitzkarte zu haben.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von diana52
    soviel ich weiß, sind diese "Spielzeuge" zwar ohne Bedürfnis, aber in unserem wunderbaren Deutschland trotzdem nur mit Waffenschein zu haben.


    Oh ha, mit Waffenschein, nein bitte bringt doch nicht immer Waffenschein und Waffenbesitzkarte durcheinander. :new16:

    Zitat

    Ich weiss wohl, dass für Umbauten der Bedürfnisnachweis für das Original erbracht werden muss - aber was ist nun mit den 4 mm Waffen die als solche gebaut wurden ?


    Die 4mm Waffen (mit :F: )die als solche gebaut sind, sind auch weiterhin frei (ohne Bedürfnisnachweis) zu erwerben.

    Früher (70er Jahre) hat man die 4mm Dinger überall bekommen selbst im Quelle Katalog konnte man sie bestellen.
    (damals waren sie noch frei ab 18)

    Heutzutage gibt es sie neu nur noch von zwei Firmen (Weihrauch und ME), eigentlich sollte dir jeder Büma so eine Waffen bestellen können bei den besagten Firmen.

    Ansonsten würde ich mich nach gut erhaltenen bei eGun umsehen, da bekommt man die "einfachen" 4mm Dinger manches mal in neuwertigen Zustand für unter 20,- Euro. ;)

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (17. Juni 2009 um 20:13)

  • Wenn ich also eine solche Waffe haben (dürfen) möchte...
    ...beantrage ich einfach eine WBK,ähnlich wie den KWS?

    Wenn ich kein Bedürfniss nachweisen muss,muss ich ja folglich auch kein Sportschütze - sprich aktiv in einem Schützenverein sein...oder verstehe ich da was falsch?

    Also Klartext..ich weis das es in meiner Familie noch ein oder 2 solcher Waffen geben muss...bei den Herren des älteren Semesters...wenn ich die nun übernehmen wollen würde...

    Was dann?

  • Zitat

    Original von Tyrnaud
    Wenn ich also eine solche Waffe haben (dürfen) möchte...
    ...beantrage ich einfach eine WBK,ähnlich wie den KWS?

    Genau so, wenn du die Waffensachkunde hast,


    Zitat

    Original von Tyrnaud
    Wenn ich kein Bedürfniss nachweisen muss,muss ich ja folglich auch kein Sportschütze - sprich aktiv in einem Schützenverein sein...oder verstehe ich da was falsch?

    Ist richtig.


    Zitat

    Original von Tyrnaud
    Also Klartext..ich weis das es in meiner Familie noch ein oder 2 solcher Waffen geben muss...bei den Herren des älteren Semesters...wenn ich die nun übernehmen wollen würde...

    Was dann?

    ... werden die Waffen aus deren WBK ausgetragen und in deine eingetragen.


    Sind sie nicht auf WBK, sind sie illegal.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • ...ob sie da legal oder illegal sind (sofern es sie denn heuer wirklich noch gibt) ,kann ich nicht sagen...aber für mich hats sich da eh erledigt,ist mir zuviel pallavere für ne Waffe die nicht mehr wums als zB ein LG hat...

  • Zitat

    Original von ViperM

    Genau so, wenn du die Waffensachkunde hast,

    Interessant.

    Ist das bei allen Bedürfnisfreien Waffen so ?

  • Danke schonmal für die Tips - werd wohl mal meinen "muffeligen" Onkel zu Rate ziehen müssen - der ist Büma, Jäger, Wiederlader und verantwortlicher Obermoff im Schießverein. Mal schaun ob er ne direkte Anfrage an ME senden kann, wie es mit der Gesetzeslage bezüglich "geborener" 4 mm Revolver aussieht, und ob er sie bestellen kann.

    Wenn dann soll es auch eine neue sein - Ich mein für mich als WBK Inhaber ist auch ein GK Voreintrag kein Problem, aber mein Kollege hat noch keine WBK - und mein Wissen bezüglich neuem WaffG 2008 hält sich seit der Prüfung 2004 in Grenzen...

    Wo wir grad bei dem Thema sind: Kann man eigentlich eine Sachkundeprüfung ohne vorausgehenden Kurs ablegen ? Durch Selbstbildung unter Zuhilfenahme der nötigen Lektüre versteht sich.
    Ich war immer fester Überzeugung dass das nicht möglich ist.
    Wie sieht das Ganze eigentlich bei 6mm Flobert aus ?

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Asassin (18. Juni 2009 um 00:18)

  • Soweit ist mir das auch klar - Hab selber eine WBK für GK und musste mich dafür ausgiebig mit Gesetzestexten auseinandersetzen. Den Lexikoneintrag zu lesen war dafür überflüssig.

    Viele als "bedürfnisfrei" geborene Waffen haben sogenannte Entlastungsbohrungen, um die Mündungsenergie unter 7,5 J zu halten. Ich habe die Frage auch falsch gestellt - Es sollte eher heissen: SInd euch Waffen in 6 mm Flobert bekannt, die man neu und bedürfnisfrei erwerben kann ? Ich persönlich kenne nämlich keine. Die ME Revolver in 6 mm sind auf der Homepage mit E0 > 7,5 J angegeben. 6 mm Flobert schafft bis zu 40 Joule -

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Zitat

    SInd euch Waffen in 6 mm Flobert bekannt, die man neu und bedürfnisfrei erwerben kann ?


    Es gibt noch genau eine Waffe, und das ist der schon genannte ME 38 Magnum 6R (mit :F:).
    Insgesamt gab es mal 3 Revolver, übrigens alle von Cuno Melcher (ME Sportwaffen):
    ME 38 Magnum 6R
    ME 38 Compact 6R
    ME 6

    Wobei es den ME 6 in drei Versionen gab, die erste Version (wurde nur sehr kurz gebaut) noch mit "voller Trommel"
    (in die auch .22lfb passte), dann die Version mit dem Wiethoff-System (hohle Trommel),
    und als letztes (nun auch mit anderer Bezeichnung) den ME 600 mit zusätzlicher Fallsicherung.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (20. Juni 2009 um 02:30)

  • Zitat

    Originally posted by Nebuloes
    Die sind ja cool. Macht bestimmt einen riesen Spaß. Aber versteh ich das richtig, ich brauch eine WBK dafür?

    Genau. Du benötigst erst die Sachkunde und kannst dann eine WBK für die "Bedürfnisfreien" ausstellen lassen. Dabei gleich ein paar Voreinträge mit hinein, damit Du direkt kaufen darfst und dann kommt noch das Thema Aufbewahrung, wo Du Dir, entsprechend der angepeilten Art und Menge der "Bedürfnisfreien", ein oder mehrere Tresore der richtigen Sicherheitsklasse anschaffen musst. Wenn man dann noch die extrem teure Munition sieht, dann ist das alleine vom finanziellen Aufwand nicht mehr sonderlich interessant.

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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (25. Juli 2009 um 08:31)

  • Zitat

    Wenn man dann noch die extrem teure Munition sieht, dann ist das alleine vom finanziellen Aufwand nicht mehr sonderlich interessant.


    Sagt einer der die Dinger zuhauf sammelt, na Holger du willst doch nur nicht das noch mehr Leute
    auf den Geschmack kommen und uns damit die Preise hochschrauben. :crazy2: ([SIZE=7]und Recht hast du[/SIZE] :)))

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG