Solange man die Munition sicher verpackt, besteht eher die Möglichkeit im Lotto mit einem Sechser zu gewinnen als von der Post erwischt zu werden...
Wie ist das nun mit dem Munition versenden?
Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 10.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Genau das meine ich, wenn ich sage:Wo kein Kläger, da kein Richter!
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Die Post ist auf Gewinn aus, die haben keine Zeit, Mitarbeiter oder mittel dazu, nur wenn es ins Ausland geht, könnte der Zoll das Kontrollieren.
Jedoch schließt die Post das eher aus, fals mal etwas Passiert.
Ansonsten verschickt ausser Frankonia jeder Onliner Händler Waffen und Munition, ganz normal mit Hermes oder DHL.Und mal Ehrlich, mehr als n Aufkleber und eine Ausweiß überprüfung gibt es bei Hermes - Gefahrengut auch nicht.
Selber Wagen, selber Mitarbeiter usw. sonst nichts.MFG
Cannyblue -
Zitat
Original von Floppyk
Wenn Du nicht per Ident versendest und die Waffe gelangt in minderjährige Hände und das fällt auf (eben weil ein Kiddie mit der Waffe angetroffen wird) hast Du doch ein Problem.Naja, ob du da so schnell ein Problem hast weiß ich nicht.
Es gibt noch ein Postgeheimnis. Wenn der Unbefugte das Paket öffnet, hat er sich unberechtigt Zugriff verschafft.
Das ist vergleichbar, wenn er Papas Vitrine aufbricht, um an die dort verschlossen gelagerte SSW zu kommen.
Was kann ich als Verkäufer dafür?
...ich denke, das einzige Problem hier ist ein Verstoß gegen die AGB's vom Versender. Und ob dies betraft wird (werden kann), sei dahingestellt.
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Wie bereits oben erwähnt, versenden selbst die Händler zum Großteil als normale Sendung. Also mach Dir nicht ins Hemd wegen einer SSW oder deren Munition.
In den letzten Wochen habe ich 14 scharfe Kurzwaffen gekauft und selbst die .38er & .357er kamen ganz normal per Post oder Hermes als Standardsendung. Nur eine KK-Pistole kam per "eigenhändig" gegen Unterschrift und Ausweis.
Bei der Munition gab's sogar Sendungen als unversichertes Päckchen, wo mal eben 200 Schuß 7,65 Browning drin war
Bis auf den letzten Ausreisser, der von einer Privatperson gesandt wurde, waren ansonsten Händler die Versender.
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OK, danke. Dann werde ich bei egun in den Auktionstext sinngemäß reinschreiben: "Wenn sie nicht garantieren können, dass keine minderjährige Person das Paket entgegennimmt weißen sie mich bitte darauf hin. Dann muss per Ident versendet werden, was idr. 12€ Aufpreis kostet. Der Aufpreis ist vom Käufer zu tragen."
Sollte ja Absicherung genug sein.
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Zitat
Original von Creep0815
OK, danke. Dann werde ich bei egun in den Auktionstext sinngemäß reinschreiben: "Wenn sie nicht garantieren können, dass keine minderjährige Person das Paket entgegennimmt weißen sie mich bitte darauf hin. Dann muss per Ident versendet werden, was idr. 12€ Aufpreis kostet. Der Aufpreis ist vom Käufer zu tragen."Sollte ja Absicherung genug sein.
Das ist doch Schwachsinn. Du bekommst doch die Kopie seines Personalausweises. Wenn es dann die gleiche Adresse ist, hast du doch den Beweis dafür, dass du an einen Erwachsenen schickst. -
Es geht ja darum, dass das evtl. minderjährige Kind das Paket entgegennimmt und das Paket aufreißt, weil es weiß, dass Mama/Papa ne "fette Knarre" gekauft haben!
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Zitat
Original von Creep0815
Es geht ja darum, dass das evtl. minderjährige Kind das Paket entgegennimmt und das Paket aufreißt, weil es weiß, dass Mama/Papa ne "fette Knarre" gekauft haben!Wie ich oben schon geschrieben habe ist das meiner Vermutung nach nicht dein Problem.
Genauso wenig wie es dein Problem wäre, wenn das Kind sich anderswie illegal Besitz an der Waffe verschafft hat, die du Gesetzeskonform verkauft hast.
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soll ich euch was sagen
die post hat die mittel dazu
auffällige pakete werden stichprobenartig gerönchtoh oh was jetzt
selbst wenn können die platzer von echten unterscheiden
und bei echten gibt es erst problemeja da guckt ihr was
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Zitat
Original von Peasemaker .45
soll ich euch was sagen
die post hat die mittel dazu
auffällige pakete werden stichprobenartig gerönchtoh oh was jetzt
selbst wenn können die platzer von echten unterscheiden
und bei echten gibt es erst problemeja da guckt ihr was
Und was ist an einem normalen Paket auffällig? So lange man keine lustigen Aufkleber draufpappt passiert da nix, auch kein "rönchen".
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richtig
ich wollte nur sagen das die rönchen geräte haben
mehr nicht -
Die drehen ja wohl auch am Rad.
Wie ist den Röntgen der Pakete mit dem Postgeheimnis vereinbar.
Oder gibts das nur noch in den Geschichten der Leute und wurde schon vor Jahren zur "Verbesserung der inneren Sicherheit" eingestampft -
Ein Freund von mir ist Postler.
Die Info habe ich von ihm.
Er sagte auch das nicht alle Pakete mit Röntgenstahlen durschossen werden dürfen.
Ausgenammen sind Pakete mit besondern Aufklebern z.B.s
Ärzte benutzen.
Wegen Strahlen empfindlicher Materialien. -
Zitat
Original von Peasemaker .45
Ein Freund von mir ist Postler.
Die Info habe ich von ihm.Jetzt weiss ich warum immer alle KB Filme die ich im Inet kaufe belichtet sind
Nee, mal im Ernst, dein Kumpel hat dir bestimmt einen Bären aufgebunden.
Warum sollte die Post sich so etwas teuers ( sowohl in der Anschaffung wie auch im Unterhalt ) wie ein Röntgengerät zulegen ?
Das Ding hätte doch überhaupt keinen Sinn für die Post, der Wirtschaftliche nutzen wäre gleich Null.Joachim
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Das ist Blödsinn. Ich war selbst vor einiger Zeit in einem paar der Brief- und Paketzentren der Post und habe mir das da mal genau angesehen. Dies haben genug damit zu tun, möglichst effizient die Sendungen zu sortieren.
Nähere Untersuchungen gibt's nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn eine Sendung besonders auffällt oder halt durch den Zoll bei Sendungen aus dem Ausland. Aber selbst der Zoll macht nur Stichproben und die ganzen 08/15-Pakete ohne irgendwelche Anhaltspunkte gehen da einfach so durch.
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Zitat
Original von Hundefänger
Die drehen ja wohl auch am Rad.
Wie ist den Röntgen der Pakete mit dem Postgeheimnis vereinbar.
Oder gibts das nur noch in den Geschichten der Leute und wurde schon vor Jahren zur "Verbesserung der inneren Sicherheit" eingestampftRichtig. Die Post darf nicht einfach mal eben ein Paket öffnen oder durchleuchten. Selbst das Öffnen ist nur dann erlaubt, wenn eine Sendung stark beschädigt ist oder kein Adressat oder Absender auf anderem Wege zu ermitteln ist. Das Postgeheimnis gilt eben auch-oder gerade für die Post selbst.
Zumindest war das zu der Zeit noch so, als ich als Paketzusteller bei der Post gearbeitet habe. Das war bis vor acht Jahren.Gruß, Yoda
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Oh sorry.
Ich bitte um entschuldigung.
Das gilt nur für auffällige Pakete die ins Land kommen.
Und das übernimmt dan wohl der Zoll oder BGS oder son Zeug. -