Armbrust erlaubt oder nicht?

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Oktober 2009 um 16:24) ist von Cpt. Hook.

  • Nur wenn Du die Erlaubniss desjenigen hast, dem die Wiese gehört !
    Ansonsten gilt es wie mit dem unangemeldeten Auto: nur auf dem eigenen Grundstück.


    Wie ist das denn jetzt mit dem Waffengesetz ? Es kommt zumindest auf jedenfall
    bald ein neues oder wie soll ich das jetzt verstehen ?

    Die müssen sich ja nicht auf Armbrüste spezialisieren,
    das Gesetz braucht ja nur in dem Punkt geändert werden,
    das alle Waffen mit über 7,5 Joule meldepflichtig werden.
    Dann gehören die Armbrüste automatisch darunter.

    Es braucht nur mal irgend ein totaler Hirni auf die Idee kommen,
    mit ner Armburst amok zu laufen und schon wars das mit dem meldefreien Sport.

    Dann muss jede Armbrust angemeldet werden und jemand kommt
    (wie mittlerweile schon mit den richtigen Feuerwaffen)
    unangemeldet bei euch klingeln, um zu prüfen, das ihr eure Armbrust
    auch gut im Panzerschrank eingeschlossen habt.

    Die armen Sportschützen, die Pistole schießen,
    müssen sich ja schon in ihr Privatleben schauen lassen,
    nur wegen so par Bekloppter, die sich nicht anders abreagieren konnten.

  • Zitat

    Original von Shooter78
    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich darf also mit meiner Armbrust auf eine x-beliebige Wiese gehen, dort eine Zielscheibe aufbauen und munter drauflos schiessen?

    Wenn Du Ärger riskieren möchtest, könntest Du das so tun, denn im Waffenrecht ist die Frage des "wo" nicht näher geregelt.

    Das heißt aber nicht, daß es empfehlenswert oder im Umkehrschluß erlaubt ist, an nicht befriedeten Orten zu Schießen:

    Die Wiese hat ja einen Besitzer oder eine zuständige Gemeinde, und Schießen mit einem Bogen oder Armbrust gehört auch auf öffentlichem Grund nicht zum allgemein bestehenden Grundrecht.

    Im Wald gibt es sowieso Probleme, weil Gesetze zum Schutz des Waldes und der Umwelt zur Geltung kommen.

    Empfehlenswert und erfolgversprechend ist eine leichtsinnige Anwendung vermeintlicher Rechte nicht. --- Also schaut man, ob man eine Bogenverein oder Schießstand mit Option für die Armbrust findet, und außerhalb dieser Orte würde ich nur auf befriedetem Grund schießen. --- Am besten dem eigenen, denn da mußt Du niemanden fragen. Aber auch hier kann man Ärger bekommen, wenn das Grundstück keine Pfeilfangsicherung hat oder Nachbarn und Passanten sich vom Schießbetrieb bedroht fühlen könnten. Den Armbrustsport im Schrebergarten kann man m. E. eigentlich genauso knicken wie das Schießen auf offener Wiese, wo unerwartet Passanten die Schußbahn kreuzen oder in den Trefferbereich von Fehlschüssen und Abprallern geraten können.


    viele Grüße

    Andreas

  • Zitat

    Original von Cpt. Hook
    das Gesetz braucht ja nur in dem Punkt geändert werden,
    das alle Waffen mit über 7,5 Joule meldepflichtig werden.
    Dann gehören die Armbrüste automatisch darunter.

    Nein, fallen Sie nicht: Weil die 7,5 Joule nur für Schußwaffen gelten und eben nicht automatisch für gleichgestellte Gegenstände.

    Genau deswegen entfällt auch die Kennzeichnungspflicht. Haben wir hier aber alles schon durchgekaut. --- Bitte nachlesen, und nicht immer erneut mit solchen Annahmen oder Ängsten für Verwirrung sorgen. Vergeßt es einfach, Gesetzestexte selber zu lesen oder gar zu interpretieren. Das funktioniert so nicht ohne juristischen Hintergrund. Davon lebt eine ganze Branche ;)


    viele Grüße

    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von kreuzbogen (5. August 2009 um 17:37)

  • Wie Andreas schon schreibt, kannst Du auf einer X.Beliebigen Wiese nur schiesen, wenn die Wiese Dir gehört, oder Du vom Eigentümer die Genehmigung dafür hast, Selbige solltest Du aber schriftlich haben, und Du mußt dafür sorge tragen, das der Pfeil nicht das Grundstück verlässt, das verhällt sich so oder Ähnlich wie beim :F: LG/LuPi.

    Nur das ganze nützt Dir garnichts, wenn Irgend Jemand die Polente bescheid sagt weil Er sich warum auch immer bedroht fühlt, im günstigsten Fall, sagen die Beamten Dir das Du dein Tun sofort einzustellen hast.

    Da aber Niemand nicht einmal die Die die Gesetze machen, keinen blassen Schimmer von dem haben, was Die da verzapft haben, bezüglich AB, wird es wohl mit einem Sonder Einsatz Komando Enden, und schlußendlich mit der Beschlagnahme Deiner AB/ Ausrüstung, und wenn Du das überlebst, Du auch noch :ngrins:

    Solltest Du dennoch glauben, das Du ja im Recht bist, gibt es ja immer noch den Staatsanwalt, und der wird Dir dann schon den Unterschied zwischen Recht haben, und Recht bekommen erklären, und im übrigen, macht die Polizei keine Fehler, und wenn Sie doch welche macht, is da ja immer noch der Staatsanwalt, der Dir erklärt, das die Polente grundsätzlich keine Fehler macht.


    Also Verein suchen, oder Grundstück 100x300 Meter mit ner 5 Meter hohen Mauer drum herum, wo keiner von drausen rein qucken kann.

    Das ganze hin u.her ist mit der Grund warum im Forum diese Fragerei, langsam so Jedem aufn Sack geht, selbst wenn Alles eindeutig wäre, oder so scheint, isses doch nicht so :n17:
    Gruß Bruder

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    Nein, fallen Sie nicht: Weil die 7,5 Joule nur für Schußwaffen gelten und eben nicht automatisch für gleichgestellte Gegenstände.

    Okey, dann habe ich mich falsch ausgedrückt,
    ich meinte die brauchen nur bestimmen, das auch Waffen gleichgestellte Gegenstände ab 7,5 Joule erlaubnisspflichtig werden.
    Dann würden z.B. Armbrüste automatisch darunter fallen.
    Das es derzeit nicht so ist, ist mir klar, aber das kann ja noch werden ! ;)

    Der Staat will ja auch Killerspiele verbieten, was ein Chaos herrvorufen würde !
    Daher würde ich mich erst recht nicht wundern, wenn Armbrüste ebenfalls bald verboten sind.
    Da fällt mir nur das Thema Kampfmesser ein,
    da wurden z.b. einige zweischneidige Waffen (Dolche) auch verboten,
    nun sind sie ominöserweise wieder erlaubt, dafür ungefährlichere Messer verboten etc.

    Ich würde auf jedenfall niemals damit rechnen, das alles ewig so bleibt wie es ist.
    Und das auch Armbrüste eines Tages verboten werden, halte ich für sehr warscheinlich,
    so wie es derzeit mit den Verboten vorran geht.
    Ist ja schon schlimm genug mit den unangemeldeten "Hausbesuchen" bei Pistolenbesitzern.
    Das hätte vorher auch bestimmt niemand gedacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Cpt. Hook (5. August 2009 um 20:09)

  • Hey! Mit der Wiese und dem Besitzer habt ihr natürlich Recht, war auch nur rhetorisch gemeint. :ngrins:

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    Bei der Gewerkschaft der Polizei kann man kostenlos ein Faltblatt anfordern: GDP-Tipp ~ Waffenrecht 2008. Ich habe das immer dabei, falls es beim Transport oder auf einem Turnier zu Diskussionen kommt. --- Übrigens veröffentlichen viele Landeskriminalämter auch Broschüren zum Waffenrecht.


    ...entweder habe ich da was übersehen oder dafür muss man GdP-Mitglied sein, ich habe jedenfalls nur den Hinweis finden können: "Download der GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2008" im GdP-Mitgliederbereich", habe es dann aber hier gefunden.

    Wie komm ich denn als Nicht-Polizist an ein Original-Exemplar ?

  • Hallo Stefan!

    Nein, du darfst auch nicht auf irgendeiner beliebigen Wiese Fussball spielen! In NRW gilt das Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung (nicht Armbrustschießen) nur für Wald, nicht für Wiesen!
    Wenn es allerdings deine eigene Wiese ist und du sicherstellen kannst, dass niemand gefährdet wird sieht das anders aus.

    Beste Grüße

    Thomas

  • Zitat

    Original von Cpt. Hook

    Okey, dann habe ich mich falsch ausgedrückt,
    ich meinte die brauchen nur bestimmen, das auch Waffen gleichgestellte Gegenstände ab 7,5 Joule erlaubnisspflichtig werden.
    Dann würden z.B. Armbrüste automatisch darunter fallen.
    Das es derzeit nicht so ist, ist mir klar, aber das kann ja noch werden ! ;)

    Spekulationen sind aber auch nicht gerade hilfreich :new16:

    Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt ;)

  • Moin. so sieht die heutige realität aus : ich schnalle mir die Armbrust auf den Rücken (nicht verpackt) unfed fahre mit dem roller zu einem bogenplatz. wo ich bin 90 m scheiben hab und schieße dortt.

    das ist alles. mehr gibts nich t zu sagen, nix verbot und so.

    gruß rabe
    .

  • Bogen-Verein, is aber keine Wiese, in dem Sinne zumindest nicht ;)

    Der User Grossmulukke, hat in dem Dorf, oder am Rand in dem er wohnte, auf ner öffentlichen Wiese geschossen, und nur Zuspruch von den Dorfbewohnern erhalten, ja sogar interesse der Leute war vorhanden.

    Nur kann das 5Km weiter im nächsten Ort schon ganz anders aussehen, und dann is die Kacke am dampfen :new16:

  • Zitat

    Original von xbow-n00b
    Wie komm ich denn als Nicht-Polizist an ein Original-Exemplar ?

    Sorry, hab' Deine Frage jetzt erst gesehen: Der Download ist nur für Mitglieder der Gewerkschaft möglich, aber gedruckte Faltkarten gibt's über die GdP-Landesbezierke und -Bezirke auch für jederman.

    Einfach mal per Phone oder Mail freundlich nachfragen, und man bekommt die Faltkarte per Post zugesendet.

    GdP-Faltkarte "Waffenrecht 2008"


    viele Grüße

    Andreas

  • Das Orig. meinst Du ???

    Warum druckt Ihr Euch das PDF Dingens nicht einfach aus und faltet es selbst, und steckt Euchn paar Exemplare in die Tasche, zum weitergeben, falls Jemand aus welchen Grund auch immer Fragen zur AB, Bogen Lg, oder so stellt, das Thema hatten wir doch schon mal!
    Gruß Bruder

  • Zitat

    Original von Bruder
    Warum druckt Ihr Euch das PDF Dingens nicht einfach aus und faltet es selbst.

    Die Faltkarte wirkt im Originaldruck einfach wie was offizielles, für den Fall, daß man mal an einen nicht sachkundigen Beamten gerät. ;)

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    [
    Die Faltkarte wirkt im Originaldruck einfach wie was offizielles, für den Fall, daß man mal an einen nicht sachkundigen Beamten gerät. ;)

    Wenn man die vorder u. Rückseite bedruckt, is das Teilvom Orig gar nicht zu unterscheiden, zumindest hats beim Alten wie Echt ausgeschaut, oder is im Orig. irgendwo ein Wasserz. versteckt, extra für Beamte, damit Sie mich gleich wegen Urkunden Fälschung drann kriegen :laugh:

    Gruß Bruder

  • Zitat

    Original von Bruder
    Wenn man die vorder u. Rückseite bedruckt, is das Teilvom Orig gar nicht zu unterscheiden, zumindest hats beim Alten wie Echt ausgeschaut, ...

    Die gefragten Karten werden auf Hochglanzkarton im Offsetdruck hergestellt.

    Mag der Fragesteller selbst entscheiden, was er will. Wozu den eignen Tintenpisser schinden, wenn es so einen super Service gibt? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (18. August 2009 um 17:25)

  • Zitat

    Original von xbow-n00b
    Ich habe leider nur einen Laserdrucker (s/w)......

    Ich bin in der Richtung nicht so gut informiert, und gehört hier auch nicht hin ;)
    Aber gibts die nicht auch schon in Farbe, ich frag nur, weil Mein HP langsam aber sicher in die Jahre kommt :new16:
    Gruß Bruder