Firma die Brüniert

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2009 um 05:38) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Fredi, er soll aj auch nicht beim BüMa brünieren lassen, sondern fragen ob er zufällig ne firma weis die brüniert, weil er was zu brünieren hat, muss ja nicht dazu sagen das es sich um ne waffe handelt.

    des weiteren die waffe nicht komplett zum brünieren abgeben, sondern immer nur teil für teil.


    Grüßle Torro

  • Und nicht nur das: Wenn es sich um eine scharfe Waffe handelt, also erwerbscheinpflichtig, muß der brünierende Betrieb ja dafür berechtigt sein (also eine Genehmigung zur Waffenherstellung und -bearbeitung haben, zumindest die nichtgewerbliche nach § 26) - das gilt auch bei Einzelteilen. In dem Moment, wo du ein "wesentliches Waffenteil" (Lauf, Griffstück, Verschluß, Trommel, je nach Modell) an Unberechtigte verschickst, machst du dich strafbar und der Betrieb im Ernstfall auch.

    Und sollte etwas auf dem Postweg wegkommen, kannst du deine WBK auch gleich eintüten und in den Fluss werfen...

    Daher beenden wir das hier mal schnell wieder - Büchsenmacher oder Waffenfachbetrieb, sonst nix.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...