Anforderungen: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 4.673 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2009 um 14:29) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Undzwar habe ich vor einen Pulverschein zu machen wegen Vorderladerschießen im Sommer und brauche dafür ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Naja in den Register ist nix über mich nichtmal Verkehrskrams.
    darum solls ja auchnicht gehen ( hab ja auch den KWS).
    Mehr gehts nur darum was noch gebraucht wird.

    - Bescheinigung, dass ich in einem Verein drin bin , also auch ein Berdürfniss habe?

    - Ist eine gewisse Mitgliedszeit vorgeschrieben? (bin erst offiziell seid Jan. 09 eingetragen)

    -Vom Alter passt es bei mir, für den Pulver / Wiederladerschein 21 jahre alt sein,- ich bin 24 :opi:

    Was kostet so inetwa diese Bescheinigung beim Amt?

    Vielen Dank vorab für eure Antworten.

  • In der Reihenfolge:
    Wegen dem Termin zuerst passenden Kursus suchen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

    2 - 8 Wochen warten. Die ausgestellte Bescheinigung ist ein Jahr gültig

    Kursus absolvieren - wichtig: die Bescheinigung im Original dort abgeben

    Wieder zum Sachbearbeiter und Antrag für Erlaubnis nach § 27 SprengG abholen. Dabei sollte auch ein Blatt sein, auf dem der Verein - nicht Verband Deine mindestens 6 monatige Mitgliedschaft und die Teilnahme am VL/GK schießen bestätigt.
    Oft muss noch angegeben werden, wo Du Dein Pulver lagern willst. Es muss zwingend ein nicht dauernd bewohnter Nebenraum oder Nebenbegäude sein. Wohnst Du zur Miete, wird manchmal auch das Einverständnis des Vermieters verlangt.

    Zusammen mit dem Zeugnis ist der Antrag komplett.
    Dann wird der SB das kleine grüne Heftchen ausstellen und das 5 jährige Pulverkontingent hoffentlich nicht zu knapp bemessen.

    Diese Erlaubnis brauchst Du bei jedem Pulverkauf, denn die gekaufte Menge wird eingetragen. Zum Transport des (portionsweise abgepackten) Pulvers solltest Du es auch dabei haben.

    Die wichtigsten Gebühren habe ich hier mal zusammen gestellt:
    http://www.pulverschein.de/Gebuehren-Waff…legenheiten.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. Mai 2009 um 18:39)

  • Ok, na dann passt es doch der Kurs ist Anfang Juli, 6 Wochen Zeit haben die, wenn ich Montag bei dem Ordnungsamt auf der Matte stehe. Und mit den 6 Monaten Vereinszeit ist das dann ja auch ok.

    Prima,- vielen Dank :lol:

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ok, na dann passt es doch der Kurs ist Anfang Juli,


    Ich veranstalte keinen Kurs im Juni, eher Sept. :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. Mai 2009 um 21:02)

  • Floppyk:
    Wie war das eigentlich nochmal genau mit dem Aufbewahren von Vorderladern ?
    Im WO-Forum bin ich mal über ein Post gestolpert, wo es hieß daß die in einem Tresor untergebracht sein müssen. Sicherheitsklasse weiß ich jetzt nicht mehr...kann den Thread auch nicht mehr finden.
    Aber wenn ich bleistiftsweise nicht damit schieße, keinen Pulverschein habe und ergo auch kein Pulver im Haus und der VL nur in der Vitrine als Deko steht (trotzdem funktionsfähig, kein Gußmodell!), bräuchte ich den Tresor nicht ?
    Kann mich da jemand aufklären über die Gesetzgebung ?

    Jeri Ryan Fan: Hmja, der Ort ist auch ein wenig näher.

    Einmal editiert, zuletzt von Peng! (25. Mai 2009 um 01:36)

  • Wenn der VL frei ab 18 Jahren ist, dann gelten für ihn die gleichen Vorschriften, wie für andere freie Waffen ab 18 Jahren. Nämlich so, das minderjährige keinen Zugriff darauf haben. Eine Sicherheitsstufe ist nicht vorgeschrieben.

    Ist der VL EWB-pflichtig (wie der VL-Revolver), dann muß der wie "normale" EWB-Kurzwaffen auch, mindestens in den B-Schrank.

  • Genau so siehts aus. Haste keine minderjährigen im Haus kann das Ding so umstehen oder an der Wand hängen.
    Bekommste mal Besuch wo Kinder dabei sind muss es verschlossen und den Kindern unzugänglich sein.
    Ansonsten zum Pulver: Muss immer verschlossen sein um unbefugten den Zugriff zu verhindern. Nähere Auflagen gibts dazu auch nicht weiter wie zu normaler Munition. Letztlich genügt auch ein alter Kühlschrank wo du Beschläge und ein Schloss drann machst um der Sache genüge zu tun.
    Nur im eigenem Interesse sollte man das ganze natürlich bestmöglich sichern.

  • Als ich noch meinen Schwarzpulverschein aufrechthielt, wurde von den Behörden immer ein am Boden oder Wand verschraubter Tresor gefordert. Dabei reichte dann ein am Boden verschraubter Möbeltresor, in den die Kilodose hineinpasste. Alternativ wurde damals eine Holzkiste mit vorgeschriebener Wandungsstärke und Schloß gefordert, die am Boden angeschraubt ist.

  • Ich habe jetzt erstmal alles beantragt. Innerhalb von 14 tagen sollte das Führungszeugniss da sein und kostet 35€.

    Also kanns dann losgehen.
    Aber hier nat nicht zufällig wer das Buch "Wiederladen - Vorbereitung und Praxis" vom DeVA Verlag (ISBN 3-00-016629-7) das er nichtmehr braucht und mir verkaufen könnte ( brauche es für den Lehrgang) ?

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    ( brauche es für den Lehrgang) ?


    Stellt der Lehrgangsträger keine Lehrmaterialien vor dem Kurs zur Verfügung?

  • Ja schon zumindest stehts da so.

    Zitat

    Die Gebühren enthalten Lehrmaterial, Versicherung, Schießstandgebühren, Raummieten, Übungsmaterial (Schwarzpulver, Kugeln und Zündhütchen) und das Fachkundezeugnis.

    Ich nehme an, dass man das Buch einfach haben soll damit man dannach wenn man wiederläd einfach Daten hat.
    Ich nehme auch nur an, dass ichs mir kaufen muss weil ich Vorderlader und Wiederlader in einem mache. ( naja gut die 50€ mehr aber die 80€ die man dadurch spart wenn man sich doch mal entschließen sollte wieder zu laden sind es mir wert).

    Da du scheinbar auch Lehrgänge gibst habe ich eine Frage an dich:
    Man sitzt da und lässt sich berieseln und am Ende des Tages gibts eine Prüfung wo man anzukreuzen hat wie beim Führerschein oder wie läuft das?
    Und von der Art der Fragen gehts sicher auch wie bei der Sachkunde in die Richtung " Darf man Pulver offen aufm Kichentisch verwahren?" "a)Ja, weils reicht", "b)Nein, abschließbares Behältniss" "c) Im Regelfall der Frau ist es abzuschließen".
    Also so Fragen die man normal mit gesunden Menschenverstand beantworten kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Jeri Ryan Fan (25. Mai 2009 um 11:53)

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ja schon zumindest stehts da so.


    Hätte mich auch gewundert. Der Lehrgangsträger muss Lehrmaterial vor Beginn des Lehrgangs den Teilnehmen zukommen lassen. Zumindest ist das Bestandteil meine staatlichen Anerkennung so. Ich nehme an, dass das bei anderen auch so ist.

    Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Ich nehme an, dass man das Buch einfach haben soll damit man dannach wenn man wiederläd einfach Daten hat.


    Na ja, das Deva-Buch ist von 2005. Es sind zwar in vielen Büchern Ladedaten enthalten, jedoch nutzen die wenig, wenn man das vorgeschlagene Pulver nicht hat. Denn man kann sich nicht beliebig viele Sorten zu Hause auf Lager legen, denn die Lagermenge ist auf 1, 3 oder 5 Kg bei NC begrenzt. Die Ladedaten der Pulverhersteller sind in der Regel kostenlos ladbar. Ich habe auf meiner Seite entsprechende Links.

    Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Da du scheinbar auch Lehrgänge gibst habe ich eine Frage an dich:
    Man sitzt da und lässt sich berieseln und am Ende des Tages gibts eine Prüfung wo man anzukreuzen hat wie beim Führerschein oder wie läuft das?


    Es gibt keinen Fragenkatalog im Sprengstoffrecht wie es den zur WSK offiziell vom BVA (Bundesverwaltungsamt) gibt. So obliegt es dem Lehrgangsträger die Art und Form des Lehrganges zu gestalten. Es ist aber vorgegeben, dass die Prüfung einen schriftlichen und praktischen Teil enthalten muss. Einzig der praktische Teil des VL-schießens kann zur Prüfung entfallen, wenn das während des Unterreichts geschehen ist. (Steht in der Verfügung Grundsätze zur Anerkennung der...)

    Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Und von der Art der Fragen gehts sicher auch wie bei der Sachkunde in die Richtung " Darf man Pulver offen aufm Kichentisch verwahren?" "a)Ja, weils reicht", "b)Nein, abschließbares Behältniss" "c) Im Regelfall der Frau ist es abzuschließen".
    Also so Fragen die man normal mit gesunden Menschenverstand beantworten kann.


    Wie gesagt, der Träger ist in der Gestaltung der Prüfung insbesondere des schriftlichen Teil völlig frei. Jedoch sagte es der gesunde Menschenverstand, dass die Prüfung ein gewisses Niveau haben muss um als solche auch zu gelten. Also 3 Fragen im Sinne was heißt die Abkurzung NC.... SP usw. ist in meinem Augen keine Prüfung.
    Die Behörde hat einen Pflichtbeisitz während der Prüfung und sammelt alle Unterlagen ein und verwahrt sie.

    Somit wirst Du Dich mit der Materie schon etwas tiefer beschäftigen müssen. Jedoch keine Sorge. Ich behaupte einfach, die FKS ist vom Umfang etwas weniger und mehr "praxislastiger" als eine WSK. Dennoch sind natürlich auch eine Reihe Gesetzte im Lernstoff enthalten.

    (WSK = Waffensachkunde)
    (FKS = Fachkunde-Spreng)

  • Naja aber es scheint ja dann machbar zu sein die Prüfung zu bestehen. Das war beim Angelschein so, dass ich ein Buch kaufte , welches neben Sachkunde auch einen Fragenkatalog enthielt mitdem man sich vorher etwas beschäftigte.

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Naja aber es scheint ja dann machbar zu sein die Prüfung zu bestehen. Das war beim Angelschein so, dass ich ein Buch kaufte , welches neben Sachkunde auch einen Fragenkatalog enthielt mitdem man sich vorher etwas beschäftigte.


    Selbstverständlich und auch immer mein reden. Kostet zwar immer etwas, jedoch alles machbar und nicht unmöglich. Meistens eine Frage des persönlichen Einsatzes und ein bisschen Fleiß.

  • Zitat

    Original von Jeri Ryan Fan
    Aber da in der Hinsicht gibts nix oder? Oder haste was , was du mir zumailen könntest?
    Also um mich etwas zu belesen.


    Also für Lehrgangsunterlagen musst Du Dich schon bei dem bemühen, wo Du Dich auch angemeldet hast.
    Zusätzliches Material als Link habe ich nicht. Wie gesagt - es gibt keinen offiziellen Fragenkatalog zum lernen. Allenfalls als allgemeine Infos zum Thema kann ich Dir gerne ein paar Links geben.

    http://www.gebu-waffen.de/ger/informatio…teingroesse.pdf
    http://www.feuerwaffen.ch/HTML/HTML%20Fl…ini/sld001.html
    http://www.sscmagnum.de/homepage.htm

    Noch ein Tipp:
    Beim Deva-Buch bin ich mir nicht sicher aber bei noch aktuellem Buch von Klaus Oswald Fachkundeprüfung nach dem SprengG 10. Auflage 2005 sind die letzten Änderungen im Sprengstoffrecht noch nicht berücksichtigt. Letzteres Buch befindet sich in der Änderung. Aber das wird noch etwas dauern, da gerade wieder ein neuer Gesetztesentwurf zur Änderung des SprengG vorliegt. Den warten die Autoren sinnvollerweise vor Neuauflage ihres Fachbuches noch ab.

  • So, hat nun alles geklappt und ich bin nun Inhaber einer Erlaubniss nach §27 des Sprengstoffgesetzes und darf nun Schwarzpulver und NC Pulver erwerben da ich den Kombi Lehrgang für Schwarzpulver und Wiederladen machte.

    Ist eh nur eine reine Geldsache und mehr nicht.
    Kosten der Unbedenklichkeitsbescheinigung: 36€
    Kosten des Lehrganges der 2 tägig war: 150€
    Prüfungsgebühr: 11€
    Ausstellung der Erlaubniss: 107€
    ==============================================
    Gesammt: 304€

    Einmal editiert, zuletzt von Jeri Ryan Fan (8. Juli 2009 um 13:23)

  • Mein Gott, ist dies eine gewaltige Abzocke - und alles nur zum Erwerb von Schwarzpulver ???