Frage bzgl. Waffengesetz

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.409 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Mai 2009 um 18:47) ist von Floppyk.

  • Naja, ich mag Pentagramme... rein optisch hätte ich damit keinerlei probleme. wenn es das einzige wär, was die jemals wieder zur verschärfung beschließen...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Sorry, aber Perkussions- und Zündnadelwaffen nicht frei führbar und bedürfen des Waffenscheins. Nur Lunten-, Radschloß-, Schnappschloß- und Steinschloßwaffen, sofern einschüssig, dürfen ohne Waffenschein frei ab 18 geführt werden. Sofern man einen Schwarzpulverschein besitzt mit der genehmigten Lagermöglichkeit zuhause, defacto auch scharf geladen ( wobei dies eine sehr heikle Sache ist wegen der umfangreichen Unwissenheit der deutschen Streifenpolizisten ).


    Von Perkussion habe ich auch nichts geshrieben. Luntenzündung ist die Akkebuse, Funke das Steinschloss.

    Erlaubnisfreies Führen
    3.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Mit der Zündnadel hast Du Recht, da bin ich einen Absatz zu tief gerutscht. Da bleibt bei der (theoretischen) Waffenscheinpflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. Mai 2009 um 18:50)