Naja hatte auch nurnmal die Flause im Kopf. Nüchtern überlegt ist der Krams eh unsinnig da man damit auch nicht besser schießen kann als mit einem 7,5J LG oder einer LP, da die Dinger ja auch 7,5J haben und die Muni noch dazu teuer ist.
Außerdem bin ich zusehr GK verwöhnt als soetwas zuhause noch schießen zu wollen,- da nehme ich in meinem heimischen Keller lieber einen klapprigen Knicker mitdem die Treffer Glückssache sind
Bundeswehr hilfreich für WBK-Erteilung?
Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.622 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Original von Jeri Ryan Fan
Habe ja auchnicht ausgeschlossen, dass er eine Sachkunde machen darf, ich sagte nur, dass sie vom DSB getragen wird wenn er 12 Monate im Verein war und er somit nix zahlen muss.Wäre mir neu. Von einer Zahlung durch den DSB hab ich noch nie gehört. Bei uns übernimmt der Verein unter gewissen Umständen die Kosten, und da der Lehrgang über den Verband von Ehrenamtlichen organisiert stattfindet sind die Kosten eher gering. Eine Mitgliedschaftsfrist gibt es da aber nicht.
ZitatOriginal von Jeri Ryan Fan
Macht ja vorher auch keinen Sinn als Schütze da man erst die Waffe eh nach einem Jahr kaufen darf.Bei der Sachkunde geht es nicht nur um den Erwerb. Sachkunde ist unter anderem auch Vorraussetzung für die Standaufsicht und den Besuch weiterführender Lehrgänge wie z.B. Schießsportleiter oder Jugendbasislizenz.
ZitatOriginal von Jeri Ryan Fan
Meine Erfahrung hier in diesem Kreis und in einigen weiteren Schützenkreisen der Region ist es nicht gewollt, dass jmd., ohne Vereinsmitgliedschaft eines Jahres, die Sachkunde nicht machen darf,- auch nicht aus eigner Tasche.Also bei uns im Verein wie auch im Schützenkreis ist die Devise "Sachkunde so früh wie möglich" immerhin entlasten gut ausgebildete Schützen die Aufsichten und den gesamten Trainingsablauf.
ZitatOriginal von Jeri Ryan Fan
Die wollen garkeinen, der das nicht für den Verein macht haben scheinbar.Wenn Du gar kein Mitglied bist, dürfen Sie die Sachkunde nicht machen. Dafür gibt es aber genug kommerzielle Anbieter.
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Ich kann nur aus Erfahrung sprechen und sagen, dass der Bund dich höchstens im Umgang mit Waffen schult und dass du vll auch lernst , mit Waffen sicher und verantwortungsvoll umzugehen (zumindest in der AGA).Eine Eigung ist das noch lange nicht.
Ich denke, jeder der hier beim Bund war, kennt die Reaktion des Ausbilders, wenn eine Knitte am Schiessand bei der Sicherheitsüberprüfung mit ner P8 auf dessen Knie zielt oder jeder kennt auch die Rambos beim Bund.Das zum Thema psychologische Eignung.
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Zitat
Original von gerdpelgidium
Ich kann nur aus Erfahrung sprechen und sagen, dass der Bund dich höchstens im Umgang mit Waffen schult und dass du vll auch lernst , mit Waffen sicher und verantwortungsvoll umzugehen (zumindest in der AGA).Eine Eigung ist das noch lange nicht.Ich denke, jeder der hier beim Bund war, kennt die Reaktion des Ausbilders, wenn eine Knitte am Schiessand bei der Sicherheitsüberprüfung mit ner P8 auf dessen Knie zielt oder jeder kennt auch die Rambos beim Bund.Das zum Thema psychologische Eignung.
Das hängt, wie eigentlich jedes Thema das man im Zusammenhang mit der Bundeswehr diskutiert, extrem stark von der Einheit ab bei der man dient / gedient hat.
Bei vielen Einheiten lernen die Soldaten zwar die Sicherheitsbestimmungen (und auch die manchmal strenger manchmal weniger), die Schießausbildung als solche geht allerdings völlig den Bach runter - häufig leider auch weil entsprechende Vorgesetzte es selber nicht wissen. -
Noch mal - die Bundeswehr jat nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Es ist für sie nicht gültig. Daher brauchen beispw. die Soldaten keinen Waffenschein und anderes. Die Soldaten werden auch nicht im Waffenrecht geschult. Alleine deswegen kann eine Sachkunde nicht anerkannt werden, weil wesentliche Elemente in der Sachkundevermittlung fehlen.
WaffG § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1.die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3.die Polizeien des Bundes und der Länder,
4.die Zollverwaltung
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Zitat
Original von Famas
Das hängt, wie eigentlich jedes Thema das man im Zusammenhang mit der Bundeswehr diskutiert, extrem stark von der Einheit ab bei der man dient / gedient hat.
Bei vielen Einheiten lernen die Soldaten zwar die Sicherheitsbestimmungen (und auch die manchmal strenger manchmal weniger), die Schießausbildung als solche geht allerdings völlig den Bach runter - häufig leider auch weil entsprechende Vorgesetzte es selber nicht wissen.Haste auch wieder Recht.Wir hatte eine kleine AGA , nur ein Züglein.Da hatte man genug Zeit.
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