Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.682 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2009 um 22:34) ist von schadavi.

  • hi

    mich interessiert mal ob es eigentlich unterschiede bei den strafen gibt wenn man ILLEGAL eien waffe hat?
    also ich meine ist es schlimmer wenn man eine vollautomatische hat als nur eine pistole?
    oder wo wird da unterschieden (falls unterschieden wird)?
    und wie sieht das eigentlich mit munition und strafrecht aus?

    Schreckschuss: HW 94, RG 89
    Luftdruck/CO2: HW 95, AirMagnum 850

  • Was ist denn das für eine Frage?
    Wenn man eine Waffe legal hat, gibt es auch keine Strafe.
    Weiterhin wird der Ersttäter sicherlich milder bestraft, als ein einschlägig Bekannter.

    Vollautomatische Waffen sind verbotene Gegenstände und werden natürlich anders bewertet, als beispielsweise eine "F" Waffe in der Hand eines 17 Jährigen.

    Für den Rest guckst Du § 51, 52, 53 WaffG.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Was ist denn das für eine Frage?
    Wenn man eine Waffe legal hat, gibt es auch keine Strafe.
    Weiterhin wird der Ersttäter sicherlich milder bestraft, als ein einschlägig Bekannter.

    Vollautomatische Waffen sind verbotene Gegenstände und werden natürlich anders bewertet, als beispielsweise eine "F" Waffe in der Hand eines 17 Jährigen.

    Für den Rest guckst Du § 51, 52, 53 WaffG.


    die frage ist mir in den sinn gekommen als ich gelesen habe das ein russe eine uzi mit schalldämpfer im auto mitführte

    Schreckschuss: HW 94, RG 89
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  • Zitat

    Original von MilkGuy
    die frage ist mir in den sinn gekommen als ich gelesen habe das ein russe eine uzi mit schalldämpfer im auto mitführte


    Ein Schalldämpfer für Feuerwaffen ist ja kein verbotener Gegenstand. Er ist nur erlaubnispflichtig.
    Und wenn ich nicht irre, gilt für alle Bewohner Deutschlands unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit die gleichen Gesetzte und Strafmaße.

  • achso wusst ich garnich.

    also wird nicht zwischen vollautomatischer waffe (z.b. ene ak47) und einem z.b. revolver unterschieden?-illegale waffe bleibt illegale waffe egal was sie ist?

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  • ich denke mal doch, denn im Falle einer vollautomatischen Waffe spielt das Verbotesmerkmal Vollauto und Kriegswaffeneigenschaft eine Rolle. Dann wird man auch sicherlich gesteigerten Wert darauf legen, zu wissen woher das Ding kommt.
    Aber das endgültige Strafmaß wird sicher im großen Maß davon abhängen, was der Täter vorher bereits schon verbockt hat.

    Kommt die Frage aus der Untersuchungshaft? :(

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ich denke mal doch, denn im Falle einer vollautomatischen Waffe spielt das Verbotesmerkmal Vollauto und Kriegswaffeneigenschaft eine Rolle. Dann wird man auch sicherlich gesteigerten Wert darauf legen, zu wissen woher das Ding kommt.
    Aber das endgültige Strafmaß wird sicher im großen Maß davon abhängen, was der Täter vorher bereits schon verbockt hat.

    Kommt die Frage aus der Untersuchungshaft? :(


    jop bin aus der uhaft ausgebrochen... *lol*

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  • lustig finde ich das man selbst keine solche waffen besitzen darf.. aber das militär mit phosphorbomben, streubomben, urangeschossen und laserwaffen (und was es sonst noch so gibt) menschen TÖTEN darf :opi:

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  • Das wird ja staatlich verordnet, und wie wir alle wissen, weiß der Staat VIEL besser, wann Menschen sterben sollen, als die Menschen selbst...

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Höchstens für das Hauptgeschütz des LEO.

    Eventuell auch für andere große Kaliber, wie Schiffsgeschütze oder sowas.

    Keinesfalls für G36 und P8 :))

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