ZitatOriginal von chris1988
Ich weiss, du bist auf diversen Gebieten sehr kompetent, um es mal so auszudrücken, aber könntest du dennoch eine Quelle nennen, da ich vor kurzem zum wiederholten Male den Sachverhalt anderstrum gelesen habe.
Also dass ungültige Stimmen nicht gesondert erfasst werden.
Gern doch.
Was eine ungültige Stimme ist, steht in § 39 Bundeswahlgesetz (in den Landeswahlgesetzen gibt es ähnliche Regelungen):
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__39.html
Detailbestimmungen zur Zählung finden sich dann in den §§ 67 ff. der Bundeswahlordnung. Dort heißt es etwa in § 67:
ZitatAlles anzeigenIm Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand ohne Unterbrechung das Wahlergebnis im Wahlbezirk und stellt fest
1. die Zahl der Wahlberechtigten,
2. die Zahl der Wähler,
3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,
4. die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
5. die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen,
6. die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen.