Schießstandzulassungen

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 748 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2009 um 16:29) ist von ZEBO.

  • Moin!

    Eine Frage zu den amtlichen Zulassungen für "richtige" Druckluftwaffenschießstände. Warum findet sich neben der eigentlich relevanten Energiebegrenzung (7,5 Joule) häufig auch eine Kaliberbegrenzung:
    "zugelassen für Luftdruckwaffen Kaliber 4,5 mm"? ???

    Die Abnahme des Standes hat ja nichts mit der jeweiligen Sportordnung zu tun.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Servus ZEBO,

    Meine Vermutung - evtl. aufgrund der Resitenz der Trefferzone?

    Ein Bsp. dafür wie dies gemeint ist. Häufig bzw. überall gibt es diese einfachen Kugelfänge (Grün) zu kaufen. Für Zielscheiben im Bereich 10x10, 14x14 od. 17x17 cm. Bei Beschuss durch Energiewerte über 7,5J werden diese zu stark demoliert. Das Blech regelrecht gelocht. Nun gepaart mit größerer Munition sollte der Schaden steigen.

    Wie bereits erwähnt, ist nur eine Vermutung.

    Munition-Testbericht:

    --> 1250 Dominator <--
    --> HW 100 T <--

    :nuts: Steyr LG 110 FT Connect "F" (Custom) ... endlich eingetroffen :nuts:

  • die Frage war warum zusätzlich die Beschränkung auf das Kaliber 4,5 mm !!!

  • Zu der Zeit, als diese Regelungen/Formulierungen in die Schießstandordnung aufgenommen wurden, gab es weder BDS noch BDMP, und niemand hat mit Druckluftwaffen weiter als 10 m geschossen. Das ist die DSB- Disziplin, auch die internationale und olympische, mehr brauchte kein Mensch... :confused2: ;)

    Daher schleppen die ja auch noch ihr "Luftdruck..." statt "Druckluft..." mit sich rum, da hat niemand einen Gedanken drauf verschwendet, auch nicht, daß es andere Kaliber wie 5,5 oder 6,3 mm oder dicker geben könnte.

    Rechtlich gesehen ist das allerdings selbst bei gleich starker Energie eine Lücke, die das Schießen anderer Druckluftkaliber ausschließt.

    Cassio: Mit der Energie hat das nichts zu tun, Indoor-Schießstände auf 10 m sind laut DSB-Sportordnung eh nur bis 7,5 Joule zugelassen, unabhängig vom Kaliber. Und dass BDS oder BDMP eigene 10-m-Anlagen hätten, ist mir nicht bekannt, fast alles nur Grosskaliber.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Möglicherweise hat die Kaliberabgabe in den Zulassungen einen ganz profanen Grund. Ich habe zwei Gutachten und die dazugehörigen behördlichen Genehmigungen anderer Stände vorliegen. Darin ist immer die Art (NC-Patronenmun/Vorderlader), maximale Energie, sowie die Kaliberangabe aufgeführt. Somit ist die Kaliberangabe vielleicht einfach eine dazugehörige Angabe der Auflagen.
    Da es reinrassige Matchwaffen im Druckluftbereich ohnehin nur in 4,5 mm gibt und der DSB m.W. auch nichts anderes zulässt, hat man das auch als Maximalkaliber mit in den Genehmigungen aufgenommen.

    Bei den kleinen Scheiben wäre ein größeres Kaliber auch ein Wettbewerbsvorteil, den man vielleicht gar nicht zulassen will.

    Das ist meine Vermutung.

  • Danke, Uli! Wieder einmal eine kompetente Auskunft. :)


    @ Floppyk: Danke für Deinen Insider-Bericht! Nur: Die Zulassung der Stände ist eine Frage des öffentlichen Rechts, die DSB-Sportordnung ist Privatrecht. Bitte nicht vermischen.

    Suum cuique.
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    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (2. Mai 2009 um 12:03)

  • Meinen Senf bezog sich auf Deine Ursprungsfrage warum Kaliberbegrenzung in den Genehmigungen.
    Aber da stecke ich nicht tief drin, daher nur Vermutung.

  • Naja, ganz so einfach ist das auch nicht. Meines Wissens sind die Schießstand-Sachverständigen die dazwischengeschaltete Instanz zwischen Behörde und Schießstandbetreiber. Und die wurden jahrelang vom Schützenbund ausgebildet, der auch die Schießstandrichtlinien geschrieben hat. Nach der WaffG-Änderung 2003 hat man extra die Akademie für das Schießwesen gegründet, die verbandsübergreifend Schulungen für die Sachverständigen machen sollte, weil eben der DSB das nicht mehr allein durchführen konnte (viel mehr Verbände, viel mehr DSB-fremde Disziplinen). Daran sind auch der DJV und die DEVA beteiligt, der DSB ist aber neulich wieder ausgtreten, weiß der Geier warum.

    Das heißt also, es kommen keine behördlichen Bertreter, sondern von der Behörde beauftragte Schießstandsachverständige, deren Urteil sich die Behörde dann anschließt.


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  • Zitat

    Original von groza
    Manchmal ist sogar noch die Diaboloart vorgeschrieben...


    Stimmt - ich habe gelesen: kelchförmige Geschosse aus Weichblei...

  • Danke für Eure Beiträge. Ich will in den nächsten Tagen versuchen, meine Gedanken zu dieser Frage zu Papier zu bringen.

    Suum cuique.
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