Repetier Lg verboten?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.269 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. April 2009 um 09:53) ist von Windbeutel.

  • Hallo...

    Ich war heute im Verein, und wollte mal ein bischen mein Haenel Suhl Mod. 310 schießen...

    Doch ein Kollege meinte, dass man es nicht mehr haben darf, also dass es laut neuem Waffenrecht verboten ist Repetier Lg´s zu haben... Stimmt dass?

    es hat noch kein "F" im Fünfeck....

    Dürfte man prinzipiell mit den Orginal DDR Rundkugeln aufm Schießstand schießen? SInd doch Blei, oder?

    Vielen Dank euch allen....

  • Also warum sollte ein RepetierLG verboten sein? ??? das Baikal ist auch ein repetierLG (IJ61) und das Airmagnum oder HW100 oder was auch immer, sind ja quasi auch repetierLGs.

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dogeobsen (24. April 2009 um 21:59)

  • Druck dem Guten mal das Waffengesetz aus ;) Es sind grundsätzlich alle möglichen Ladearten erlaubt AUSSER denen, bei den pro Auslösen des Abzugs mehr als ein Schussvorgang stattfindet.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Hi,

    die guten alten DDR LG´s dürfen ohne F sein! Das gab es "drüben" nicht und das wurde auch so in´s Waffengesetzt aufgenommen.

    Was dein Schützenkumpel da erzählt hat ist nicht richtig!

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von black_eight
    ...
    Ich war heute im Verein, und wollte mal ein bischen mein Haenel Suhl Mod. 310 schießen...

    Doch ein Kollege meinte, dass man es nicht mehr haben darf, also dass es laut neuem Waffenrecht verboten ist Repetier Lg´s zu haben... Stimmt dass?
    ....

    Wie schon gesagt wurde u.a. das IJ61 ist ebenfalls ein Repetierer, dein Kollege irrt sich.

    BTW, du hast das sogar mustergültig richtig gemacht mit dem Hänel in den Vereinsstand zu gehen, denn obwohl die Haenels lächerlich geringe Joule haben, darf man mit denen ja dank des 'dollen dt WaffG' offiziell nicht in der Wohnung, Keller bzw Garten schießen, da die ja kein :F: haben...

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Zitat

    Original von Patrio.Souverän
    ...
    BTW, du hast das sogar mustergültig richtig gemacht mit dem Hänel in den Vereinsstand zu gehen, denn obwohl die Haenels lächerlich geringe Joule haben, darf man mit denen ja dank des 'dollen dt WaffG' offiziell nicht in der Wohnung, Keller bzw Garten schießen, da die ja kein :F: haben...

    :direx: FALSCH, man darf solange unter 7,5 Joule.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Halt halt!

    Mit den LG´s ohne F darf man zuhause schiessen, solange ihre Energie unter 7,5 J ist.
    Nur mit denen die heute eine WBK brauchen also alles grösser 7,5J darf nur auf einer zugelassenen Schiessstätte geschossen werden.

    Gruß C.C.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hat vielleicht jemand von euch die Klausel ausm waffengesetz? Er ist von der Bundeswehr, und vielleicht wisst ihr ja, dass die schwer zu belehren sind ohne nem Blatt Papier.

    Sind die Orginal ddr kugeln aus Blei? er meinte nämlich, dass die Kugeln aus Stahl währen und den Stand kaputt machen würden...

    Aber freut mich, dass das nicht stimmt... :lol:

  • Zitat

    Original von Christian
    Halt halt!

    Mit den LG´s ohne F darf man zuhause schiessen, solange ihre Energie unter 7,5 J ist.
    Nur mit denen die heute eine WBK brauchen also alles grösser 7,5J darf nur auf einer zugelassenen Schiessstätte geschossen werden.

    Gruß C.C.

    Gibt's da auch 'ne WaffG Passage zu?

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Ja die gibt es weiß ich jezt nicht direkt auswendig aber es gibt da einen § wo das festgelegt ist.

    FSK 12: Der Gute bekommt das Mädchen.
    FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen.
    FSK 18: Beide bekommen das Mädchen.

  • Wie schon richtig ausgeführt braucht ein ex DDR LG kein F um frei erwerbbar und besitzbar zu sein.
    Persönlich finde ich es immer wieder haarsträubend, was da von manchen Sportschützen immer wieder verzapft wird. Gerade die sollten sich ja diesbezüglich etwas auskennen.
    Einen Fehler darf aber jeder mal machen.
    Nur leider scheinen gerade solchen falschen Aussagen nicht ganz selten vorzukommen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    Daraus ergibt sich das man mit ihnen zuhause schiessen darf, denn das gild für alle LG´s unter 7,5J mit F zudenen auch die DDR LG´s vor ich glaube 1991 gehöhren.


    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (24. April 2009 um 22:26)

  • Zitat

    Original von Dogeobsen
    Ja die gibt es weiß ich jezt nicht direkt auswendig aber es gibt da einen § wo das festgelegt ist.


    Hab's gefunden:
    "§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ...
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    ..."
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-775-…-im-Garten.html

    Hatte es mit der 'vor 1970er' Regelung verwechselt

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Zitat

    und der Klausel für die Repetier Lg´s?

    Die gibt es nicht!


    Zitat

    Und was is jetzt mit den Rundkugeln?

    Ja dein Gewehr ist für Bleirundkugeln.
    Du brauchst aber nicht die originalen von damals, damit macht man sich nur schmutzig.
    Von H&N gibt es verkupferte, die sind viel besser.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (24. April 2009 um 22:33)

  • Ich brauch halt nur was schwarz auf weiss, dass dieses gewehr erlaubt ist... was nehm ich am besten...?

    Machen die verkupferten den lauf nicht kaputt? Kupfer ist doch ein bischen härter als Blei oder nicht?

  • um nochmal auf das eigentliche thema zu kommen ,
    dein vereinskamerad hat wahrscheinlich die luftgewehr diszipli
    LG10m gemeint und nicht die Algemeine gesetzeslage.