Jagen mit dem Luftgewehr

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 15.155 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Dezember 2002 um 12:28) ist von Duncan.

  • Zitat

    Original von Duncan

    das Jagdgesetz findest du übrigens bei Rugerclub auf der Seite

    :n1:

    § 19 Sachliche Verbote
    (1) Verboten ist
    1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;
    2. a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1000 Joule beträgt;
    b) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2000 Joule haben;
    c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
    d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;
    3. die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern von der Bezirksgrenze, die Jagd durch Abklingeln der Felder und die Treibjagd bei Mondschein auszuüben;
    4. Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer, Birk und Rackelwild;
    5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen
    b) Vogelleim, Fallen, Angelhaken, Netze, Reusen oder ähnliche Einrichtungen sowie geblendete oder verstümmelte Vögel beim Fang oder Erlegen von Federwild zu verwenden;
    6. Belohnungen für den Abschuß oder den Fang von Federwild auszusetzen, zu geben oder zu empfangen;
    7. Saufänge, Fang- oder Fallgruben ohne Genehmigung der zuständigen Behörde anzulegen;
    8. Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen;
    9. Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschußgeräte zu verwenden;
    10. in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 200 Metern von Fütterungen zu erlegen;
    11. Wild aus Luftfahrzeugen Kraftfahrzeugen oder maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen, das Verbot umfaßt nicht das Erlegen von Wild aus Kraftfahrzeugen durch Körperbehinderte mit Erlaubnis der zuständigen Behörde;
    12. die Netzjagd auf Seehunde auszuüben;
    13. die Hetzjagd auf Wild auszuüben;
    14. die Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen im Frühjahr auszuüben;
    15. Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden;
    16. die Brackenjagd auf einer Fläche von weniger als 1000 Hektar auszuüben;
    17. Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zu sammeln;
    18. eingefangenes oder aufgezogenes Wild später als vier Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen.
    (2) Die Länder können die Vorschriften des Absatzes 1 mit Ausnahme der Nummer 16 erweitern oder aus besonderen Gründen einschränken; soweit Federwild betroffen ist, ist die Einschränkung nur aus den in Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABI. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten Gründen und nach den in Artikel 9 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Maßgaben zulässig.
    (3) Die in Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b vorgeschriebenen Energiewerte können unterschritten werden, wenn von einem staatlichen oder staatlich anerkannten Fachinstitut die Verwendbarkeit der Munition für bestimmte jagdliche Zwecke bestätigt wird. Auf der kleinsten Verpackungseinheit der Munition ist das Fachinstitut, das die Prüfung vorgenommen hat, sowie der Verwendungszweck anzugeben.
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  • das in demgestetz sogar seehunde drinstehen fine ich irgendwie lustig.

    muß wohl daran liegen, das die jagd auf seehunde für mich nicht normal ist. zumindest heute nicht.

    dabei sind die seehunde und robben ja auch so niedlich. ich sehe manchmal einen, wenn ich aus dem wohnzimmerfenster auf die weser schaue. der liegt dann stundenlang bewegungslos am strand.

    rehe und kanickel sind hier auch öfters mal zu sehen, aber son seehund oder robbe ist mal was besonderes :n1:

    Grüße Buddy

  • Solch schöner Ausblick - beneidenswert.
    Ich hab dafür einen weiten Blick über alle Häuser weg.
    Bei klarem Wetter über 20km.

    Das mit dem Anstrahlen von Tieren konnte ich gerade eben beobachten.
    In der 30er Zone wollte eine Katz vor mir über die Straße. Im Scheinwerferlicht war sie völlig verwirrt und drückte sich mitten auf der Straße an den Boden.
    Ich mußte wirklich erst die Lichter ausmachen, dann verschwand sie ganz schnell.
    Armes Tier.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo!

    Was ich aber überthaupt nicht verstehe ist die Begrenzung auf maximal zwei Patronen in der Waffe. Da sehe ich überhaupt keinen Sinn dahinter.

    Gruß
    Radex

  • Schon mal erlebt das Gesetze sind machen? Aber stell Dir mal vor das ein Jungjäger der auch noch Sportschüte (Pfui) ist, mit einem Halbautomaten (Doppelpfui) wie H&K SL7 zur Drückjagd kommt. Der knallt doch alles weg (Mörder) und lässt den anderen kein Stück übrig (Neidhammel).


    P.S:: Warum sind die 10 Gebote so eindeutig und klar verständliche?
    Weil sie ohne Juristen zustande gekomen sind ;D

  • ... allerdings wurde auch gegen keinen Gesetzesverbund so oft verstossen, wie gegen die 10 Gebote :confused2:
    Und seit einer gewissen Gruppierung (ich sag nur M.P. :)) ) wissen wir ja, dass es ursprünglich 15 Gebote waren, Moses aber schusseligerweise die eine Tafel hat fallen lassen...


    Was sagt uns das über unsere Gesetzesphilosophie?

    ...

    na weiß es einer? ich nämlich nich um diese Uhrzeit!

    -xray

    "Der Wohlstand eines Landes beruht auf seiner aktiven und passiven Handelsbilanz, auf seinen innern und äußern Anleihen sowie auf dem Unterschied zwischen dem Giro des Wechselagios und dem Zinsfuß der Lombardkredite; bei Regenwetter ist das umgekehrt." -Peter Panther, 1931

  • Zitat

    Original von Buddy
    das in demgestetz sogar seehunde drinstehen fine ich irgendwie lustig.

    muß wohl daran liegen, das die jagd auf seehunde für mich nicht normal ist. zumindest heute nicht.

    dabei sind die seehunde und robben ja auch so niedlich. ich sehe manchmal einen, wenn ich aus dem wohnzimmerfenster auf die weser schaue. der liegt dann stundenlang bewegungslos am strand.

    rehe und kanickel sind hier auch öfters mal zu sehen, aber son seehund oder robbe ist mal was besonderes :n1:

    netter Ausblick - aber die Jagd auf Robben und Seehunde macht sinn nicht nur Wirtschaftlich - als die Robben noch regelmäßig bejagd wurden gabs komischerweise keine Staupeepedemien sondern nur vereinzelte erkrankte

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi