LG über 7,5 Joule vor 1970 rechtlicher Aspekt zum xten mal

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.841 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. April 2009 um 10:21) ist von Floppyk.

  • Hallo,

    ich weiß wir hatten das Thema schon öfters, trotzdem wollte ich die die Frage mal neu stellen.

    Folgender Sachverhalt:
    Ein Waffenhändler wollte mir heute weiß machen (er hätte ein HW35 zum Verkauf welches mich interessierenwürde, deutlich vor 1970 gebaut, sprich niedrige Seriennummer um die 100000 keine Sicherung etc.)

    Er will es aber nur gegen EWB verkaufen, da man seiner Meinung nach eine EWB baucht da es über 7,5 Joule hat obwohl es vor 1970 gebaut wurde.

    Er wurde angeblich schon mal wegen so einer Sache verurteilt, weil er ein LG verkauft hatte daskeine F hatte aber vor 1970 gebaut wurde.

    Lt. Aussage dürfen solche LG ohne F auch nicht mehr als 7,5 Joule haben

    An die"Rechtsexperten" gibt es eine Erläuterung zur Anlage 2 wo explizit steht das LG die vor 1970 in den Handel kamen ohne F sind und jetzt der springende Punkt über 7,5 Joule haben frei ab 18 Jahren sind.

    Gruss
    Tom

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    CZ200T, Diana P1000, Marauder Air Pistol .22

  • Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

  • Wie floppyk schon schrieb, es gibt die zwei voneinander getrennten Möglichkeiten:
    1.1. LG mit (dem ja erst 1976 eingeführten) :F: und unter 7,5 Joule
    1.2. früher gebaute LG (vor 1970 bzw. vor 2.4.91 im Ex-DDR-Gebiet), hier ohne Energiebegrenzung (da steht nämlich keine, und historische Windbüchsen mit 150 Joule gibt's trotzdem ohne WBK...)


    Zitat

    Original von TomSaw
    Er wurde angeblich schon mal wegen so einer Sache verurteilt, weil er ein LG verkauft hatte daskeine F hatte aber vor 1970 gebaut wurde.

    Das kann durchaus sein, aber sich nicht von einem Richter (hoffentlich) - war vielleicht ein Strafbefehl eines Staatsanwalts, ähnlich den Heinis, die vor 1972 gebaute Feinwerkbau-Luftpistolen auf WBK eintragen ließen, und heute wird man den Eintrag nicht wieder los.

    Wenn der Händler natürlich nicht will, hast du wenig Chancen. Aber vor 1970 gebaute DLW brauchen egal mit welcher Energie(!!) kein F, werden auch nicht nachgestempelt.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Das kann durchaus sein, aber sich nicht von einem Richter (hoffentlich) - war vielleicht ein Strafbefehl eines Staatsanwalts, ähnlich den Heinis, die vor 1972 gebaute Feinwerkbau-Luftpistolen auf WBK eintragen ließen, und heute wird man den Eintrag nicht wieder los.


    Eben, da hat entweder wer geschlafen oder die Sachlage war anders wie dargestellt.

  • Danke schon mal für die Antworten.

    Denke auch das die Sachlage anders war evtl. war eine noch stärkere Feder drinnen.

    Ich werde folgendes machen, dürfte doch gehen?

    Ich werde die Waffe über meine Gelbe WBK kaufen.
    Man hat ja 2 Wochen Zeit die Waffe einzutragen,

    Ich werd mir von Weihrauch anhand der Seriennummer eine Bestätigung zuschicken lassen, dass das LG vor 1970 gebaut wurde.

    Diese Bestätigung werde ich dann den SB vorlegen.
    Mal schaun was dieser dann sagt.

    Ich weiß jedenfalls von einem Bekannten der konnte sein geerbtes LG austragen lassen.

    Aber ich denke das hängt vom jeweiligen SB ab, aber eigentlich müsste er es ja machen

    Wenn nicht lass ich sie halt eintragen was mit Sicherheit billiger wäre, da Weihrauch ja 30€ nimmt und die Eintragung nur 12,??€ kostet aber es geht ja ums Prinzip ;)

    Gruss
    Tom

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  • Zitat

    Original von TomSaw
    Wenn nicht lass ich sie halt eintragen was mit Sicherheit billiger wäre, da Weihrauch ja 30€ nimmt und die Eintragung nur 12,??€ kostet

    Hieße: im dümmsten Falle würdest Du 42 Euro und Peng! zahlen müssen - für nix!

    Fördermitglied des VDB.

  • hm, würde dann das Austragenlassen nicht wieder eine Gebühr erfordern?
    Vielleicht lass sie einfach eingetragen. Das ist sicher und kostet ja nix extra.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Interessant fände ich dann ja folgendes Szenario:

    1. Dein SB ist ein sturer Hund und Du musst - trotz gebührenpflichtigen Nachweises von HW - das LG auf WBK eintragen lassen

    2. nach ein paar Jahren willst Du das LG wieder verkaufen; der mögliche Käufer hat einen Sachbearbeiter, der - gesetzeskonform - für die in Westdeutschland vor 1970 hergestellten/ auf den Markt gebrachten LGs keine WBKs ausstellt.


    Wie kann da der WBK-Besitz so einfach in einen WBK-losen Besitz übergehen?
    ???

    Schaffen die Ämter "de facto" illegalen Waffenbesitz, weil die einstmals WBK-pflichtige Waffe nicht mehr in den Büchern auftaucht?
    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Ist eine Waffe erstmal (fälschlich) in einer WBK, ist es schwer, diese aus diesem "Status" wieder raus zu bekommen.
    Wie soll der SB als nicht waffenkundige Person dann das entscheiden?

    BTW, günstig ist ein Waffeneintrag nur auf der gelben WBK.
    Gelbe WBK:
    Waffeneintrag: 12,78 €
    Waffenaustrag: 12,78 €
    Grüne WBK ohne Vorhandensein eines Jagdscheines:
    Voreintrag 56,24 €
    Waffeneintrag 12,78 €
    Waffenaustrag 12,78 €
    Mun-Erwerb 25,56 € (aber den braucht es in diesem Fall nicht)

  • austragen wäre ja nicht nötig da wenn der sb mitmacht as LG ja gar nicht erst eingetragen werden würde und da die waffe von einem waffenhändler gekauft würde müsste sie ja auch vom verkäufer nicht ausgetragen werden, da der händler ja quasi keine wbk hat sondern das LG in einer Art Waffenbuch steht.

    Aber bin echt mal gespannt. Es kommt drauf an wie willig der SB ist.
    Am einfachsten für ihn wär natürlich "gibts nicht geht nicht punkt" ok wär mein "Pech" aber auch am günstigsten.

    Ich weiß jedefalls einen Fall bei dem der SB ein geerbtes LG vor 1970 gebaut auch HW35 ausgetragen hat eben mit Bestätigung von Weihrauch,.

    Ich werde morgen mal den SB anrufen und mal nachfragen. Der wird dann erst mal schlucken und sich schlau machen müssen, denn sowas wird nicht all zu oft vorkommen.

    Wenn er gleich sagt nee du geht nicht, dann spar ich mir das ganze mit Weihrauch.

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    CZ200T, Diana P1000, Marauder Air Pistol .22

  • Eigentlich ist das Eintragen einer nicht erlaubnispflichtigen Waffen in eine WBK nicht zulässig, eben weil nicht erlaubnispflichtig im Sinne des WaffG.
    Passiert aber aus Unkenntnis dennoch. Einige Fälle über einschüssige und klar nicht erlaubnispflichtige Vorderlader belegen das.
    Aber ein SB sollte das spätestens Anhand eines Auszuges aus dem WaffG und eines offiziellem Beleges der Waffe mit Daten erkennen.

    Meine Empfehlung:
    Brief mit genauen Angaben der Waffen einschließlich der Type und Seriennummer der Waffe an den Hersteller mit Bitte das genaue Herstellungsdatum zu benennen und der waffenrechtlichen Eingruppierung mit Hinweis auf der Anlage 2 WaffG.

    Wenn dann der Hersteller mit einem Schreiben bestätigt, dass die Waffe xy vor dem 1.1.1970 hergestellt und in den Handel gelangt ist und im Sinne der Anlage 2 WaffG erlaubnisfrei ist, sollte der Rest kein Problem sein.
    Eine unnötige Eintragung in einer WBK würde ich nicht nur aus Kostengründen unbedingt vermeiden.

    Ach ja, wenn der Waffenhänder diese Waffe nur an WBK-Inhaber abgeben will, vermute ich den Grund, dass dieses Teil bei ihm in das Waffenhandelsbuch als erlaubnispflichtige Waffe eingetragen ist, wer auch immer diesen Fehler dann begangen hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (19. April 2009 um 10:24)