OC NUR gegen Tiere - Wo im Gesetz?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.409 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2009 um 18:05) ist von germi.

  • Tag Leute,
    ich weiß, das Thema OC gegen Tiere und Menschen wurde genug besprochen udn breitgetreten. Darum geht es mir aber nicht.

    Ich würde gerne wissen, wo dieses im Gesetz steht.
    Könnte mir jemand den § nennen? Oder evlt einen Link dahin?

    Bitte nur § keine Forenbeiträge (ausser man findet dort den § ;)).

    Danke...

  • Ne wat schlau ...
    Wusste gar nicht, dass du lesen kannst =)
    Anscheinend nicht.
    Ich wollte den § haben, da sich unter "OC" und "pfeffer" in dem Waffg. nichts finden lässt, und ich keine Lust habe, mir jetzt alle Paragraphen zum WaffG durchzulesen.
    Gibt genug Leute, die das doch wissen =P
    Wäre nett, wenn jemand mir das verklickern könnte.

    Und so schwachsinnsposts wie oben sich sparen.
    Genau so schnell wäre google gewesen..
    Brauche genauen §

  • Mal ein (vielleicht laienhafter ?) Versuch:

    Zitat

    Original aus Waffengesetz

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Waffenliste

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ......
    1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    - in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    - zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;

    In der BeschussV § 15, § 16 und besonders Anlage IV stehen die Voraussetzungen für "gesundheitlich unbedenklich".

    Da das OC diese Voraussetzung nicht erfüllt hat( meines Wissens weil dafür Tierversuche erforderlich wären, die für diesen Prüfauftrag unzulässig sind (Sorry für diese "Ausschweifung" ;) )) , fällt es unter verbotene Waffen.

    Und: Bei einem entspannten Umgangston fühlen wir uns alle wohler !!!

    Andreas

  • Abschnitt 1

    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (2) Waffen sind
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    Da ein OC-Tierabwehrspray zur Abwehr von Tieren und nicht von Menschen bestimmt ist, fällt es nicht unter das WaffG.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • gilmore:
    Ich bin eigentlich ein ganz Netter, aber wenn man den Thread nicht richtig liest, und dann son Schwachsinn kommt...
    Ich bin zwar "erst" ein Monat hier, aber ich benutze die SuFu, wenn ich was wissen will, oder schau im Lexikon/Test nach bzw. unter Waffengesetz. Aber das war mir zuviel, habe es halt mitm Suchprogramm versucht, unter den Stichworten "Pfeffer" und "OC". War aber nix bei. Hät vielleicht nach Reizgas suchen sollen oder so :/ Wenn mir dann einer daher kommt und mir nen Link zu der Sache gibt, wo nichts wirklich bei rumkommt...also bitte. Hab extra gesagt ich brauch den §.

    Danke dir erstmal.

    Beowolf:
    Es geht mir nicht ums Spray, sondern um die Patronen.
    du kannst dir ja rechts nen Pfefferspray inne Tasche und linsk nen CS Gas reinpacken, dann mussu halt mit links und rechts jeweils nur die Flasche ziehen bzw. die Dose und abdrücken. Wie machst du das mit ner Waffe?`2 Magazine mitnehmen? 2 Waffen?

    Einmal editiert, zuletzt von Cityboy (27. März 2009 um 23:18)

  • Was soll der Blödsinn? Ist doch sowasvon egal... willst du in Sturm und Drang'scher Genietradition eine Gesetzeslücke in einem Paragraphen finden, den du nicht kennst?

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von Nocturnal
    ... Ist doch sowasvon egal... ..... Gesetzeslücke ......

    Also ich finde das Interesse des Themenstarters berechtigt. Wenn er OC mitführt oder eingesetzt hat, muss er sich erklären. Da gibt es dann einen Interpretationsbereich, für den "Gesetzeslücke" aber zu locker klingt.

    Back-To-Topic:
    Wenn Du OC mitführst mit der bewußten Absicht, es gegen Menschen einzusetzen, ist es illegal.

    Wenn Du OC und CS mitführst, musst Du gegen Menschen zu CS greifen, da es das verhältnismässige Mittel ist.

    Wenn Du nur OC gegen Tiere mitführst und den ernsthaften körperlichen Angriff eines Menschen abwehren musst, ist OC das verhältnismässige greifbare Mittel.

    PS: Selbstverteidigungs-Thread´s saufen in der Regel binnen Kürze in inhaltsleeres Rumgehacke ab. Möge es diesem nicht so gehen.

    Andreas

  • Zitat

    Original von gilmore
    muss er sich erklären.

    Wieso das denn? Solange das kein offizielles Verhör ist musst du gar nichts.

    Solange du nicht die Absicht äußerst es gegen Menschen einzusetzen (das dies nicht erlaubt ist weiss der CityBoy ja schon), hast du überhaupt nicht die Verpflichtung zu einer Rechtfertigung.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Wenn Du OC und CS mitführst, musst Du gegen Menschen zu CS greifen, da es das verhältnismässige Mittel ist.

    Wenn du es gemischt gelden hast (in einer SSW) ist das erstmal egal.
    Wenn du von jedem ein Spray dabei hast solltes du nur das CS gegen Menschen richten.
    Denn im Falle einer gemischt geladenen SSW hast du wieder nur das eine verhältnissmassige Mittel.

    Das wollte ich dazu nur noch mal beitragen das es keine verwirrung bei denen gibt die gemischt laden.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ich will nur wissen, was der Polizist zu dieser Zwickmühle sagt.
    Vielleicht kennt er ja nen Weg, wie es noch "gern" gesehen wiord bei der Polizei. Vielleicht sagt dieser, auch, einfach Pfeffer laden und dann raus gehen. Dann habe ich wenigstens ne Aussage von nem Polizisten dazu.

    Es ist halt Interesse meinerseits.

  • Es ist nichts gegen Pfeffer laden und Führen zu sagen.
    Du darfts nur eines nicht machen, nemlich wenn du kontrolliert wirst sagen das du die Waffe zur SV gegen Menschen mit hast.
    Sondern einfach ich will mich vor diesen Bösen Kamfhunden schützen oder so.
    Dann kann kein Polizist was machen. Vorausgesetzt KWS ist dabei.

    Wenn du Pfeffer gegen einen "Ganster" eingesetzt hast und dann die Polizei kommt das gleiche.
    Immer nur angeben das du die Waffe mit Pfeffer zu abwehr von Hunden dabei hattest. Das muß in´s Protokoll und gut.
    Da macht dann kein Staatsanwalt ärger.

    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (28. März 2009 um 12:50)

  • Ja, aber katha hatte schon geschrieben, dass es trotzdem zur Gerichtsverhandlung kommen kann.

    Will halt nicht, dass mir nachher vorgeworfen wird, es war mit Vorsatz gegen Menschen!

  • Ich habe das vor Jahren schon mal einem anderen Patienten verklickert, hier werden keine Ärsch3 nachgetragen!

    Nach OC, Pfeffer usw. kannst du lange suchen...such lieber mal nach "Reizstoffsprühgerät"....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Will halt nicht, dass mir nachher vorgeworfen wird, es war mit Vorsatz gegen Menschen!

    Zum Prozes kann es auch schon kommen wenn du ihn mit Watte bewirfst! (jetzt mal drastisch ausgedrückt)
    Denn wenn du nicht vor Gericht landen willst darfst du nur eines wirklich, das ist dich halb oder ganz tot prügeln lassen.

    Gruß C.C.

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  • Zitat

    Original von germi
    Ich habe das vor Jahren schon mal einem anderen Patienten verklickert, hier werden keine Ärsch3 nachgetragen!

    Nach OC, Pfeffer usw. kannst du lange suchen...such lieber mal nach "Reizstoffsprühgerät"....

    Mir brauch niemand den Hintern hinterhertragen oder sonst was.
    Aber es steht nirgendswo, dass Pfeffer unter Reizstoff oder sonst was im Waffengesetz verankert ist.

    Kam ich im erstenAugenblick auch nicht drauf...

    Aber das man als Mod dann so nen Ton Anschlagen muss...

    Nunja...

    Fällt auf, in jedem Forum wird so nen Ton angeschlagen.

    Und das hier ist keine Frage wie "Was für ne Waffe soll ich mir holen?"

    Also...man kann sich auch anstellen.

    Kann geclosed werden...ist ja beantwortet

    Einmal editiert, zuletzt von Cityboy (28. März 2009 um 16:15)

  • Ich will hier nichts wiederrrechtliches gutheißen, aber im Ernstfall wird am Ende niemanden auffallen, ob mit CS oder OC geschossen wurde. Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich kann mir vorstellen, dass dann im Protokoll steht: "Selbstverteidigung durch Einsatz einer SSW" und gut is!

    Einmal editiert, zuletzt von Creep0815 (28. März 2009 um 17:32)

  • Reizstoffe die CS und CN enthalten müssen ein entsprechendes Siegel tragen, die sogenannte BKA-Raute. Das ist auch bei entsprechenden Patronen für SSWs so.

    Diese sind zur Anwendung gegen Menschen zugelassen, bei OC ist das nicht der Fall, und zwar weil entsprechende Versuche fehlen. Diese müssten an Tieren durchgeführt werden, und Tierversuche sind aber seit Jahren verboten. Ergo ist eine Anwendung gegen Menschen so nicht zulässig und die müssen die Beschriftung "Nur zur Tierabwehr zugelassen" tragen. Und das wird wohl auch so bleiben, OC kam als Reizstoff relativ spät zur Anwendung, die Reizstoffe CS und CN werden schon weitaus länger verwendet.

    Bilder

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