19 Jähriger Schütze kann was erwerben?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 7.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2009 um 17:13) ist von schadavi.

  • Gerade hat mich ein Bekannter gefragt was sein (ebenfalls) 19jähriger Sohn mit einer Waffensachkundeprüfung, einer Mitgliedschaft von 1 Jahr in einem Verein, mit mindestens 18x schießen und entsprechenden Waffenschränken erwerben kann.

    Ich gab ihm die Antwort:
    Kaliber .22lfr / Schrottgewehre bis Kaliber 12

    War diese Antwort richtig oder habe ich sogar etwas vergessen?
    Wie sieht es da mit Repitierer aus? ???

  • So weit ich weiß kann man mit 18 Jahren mit einen Psychologischen Test eine wbk machen
    Aber er darf dann nur Kaliber 22 Sportpistole besitzen .
    Ganz genau bin ich da drüber nicht informiert.
    Man muss aber so weit ich weiß mindestens 2 Jahre Regel mässig schießen gehen .

    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

    Einmal editiert, zuletzt von TWIN MARKER (22. März 2009 um 17:38)

  • Zitat

    Original von TWIN MARKER
    So weit ich weiß kann man mit 18 Jahren mit einen Psychologischen Test eine wbk machen


    Eine WBK macht man nicht, die beantragt man und bekommt sie wenn man die Voraussetzungen erfüllt (mindest Alter 18 Jahre).
    MPU-Test muss man nur machen wenn man jünger als 25 ist und GK-Waffen haben möchte (ab 21).

    Zitat


    Aber er darf dann nur Kaliber 22 Sportpistole besitzen .
    Ganz genau bin ich da drüber nicht informiert.
    Man muss aber so weit ich weiß mindestens 2 Jahre Regel mässig schießen gehen .


    1 Jahr regelmäßiges Schießen reicht (zum Erwerb) weiteres regelmäßiges Schießen ist Pflicht wenn man die erworbenen Waffen auch behalten will.

    Ansonsten war das schon richtig was z-legend gesagt hat:

    Zitat

    Kaliber .22lfr / Schrottgewehre bis Kaliber 12


    Man sollte noch hinzufügen das 200 Joule das Maß der Dinge sind bei den .22gern,
    und für Kaliber 12 oder kleiner gilt "Einzellader-Langwaffe" mit glattem Lauf.

    Zitat

    Wie sieht es da mit Repitierer aus?


    Bis 5,6mm Randzünder (200Joule) Einzellader natürlich, Mehrlader ...weiß ich jetzt gar nicht :confused2: (denke aber auch)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (22. März 2009 um 18:24)

  • Wie siehts es denn eigentlich bei .22 WMR aus? Das hat doch deutlich mehr als 200J. Ist aber trotzdem noch KK und Randfeuer...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Er kann erwerben:

    -Lang-und Kurzwaffen im Kaliber .22lfb und auch (wers braucht).22short. Egal ob Einzellader, Repetierer oder Selbstlader.Maximale Mündungsenergie darf bei 200 Joule liegen. (wobei das m.E. nach begrenzt wurde, um halt KEINE .22WMR kaufen zu können).
    Wie genau das nun ablaufen soll, dass es keine 200 Joule übersteigt, wird nicht erklärt. Theoretisch kann man ja ne .22 Stinger oder HV oder ähnliches mit weit mehr als 200 Joule aus einem Gewehr auch aus einer Pistole mit kurzem Lauf verschiessen, der ggf. den Energieaufbau durch eben die Lauflänge unter 200 Joule lässt.Von einem Verkaufsverbot an unter 25-Jährige von HV-Mun hab ich zumindest noch nie was gehört und wird auch von keinem Händler den ich kenne so gehandhabt.

    -Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen und bis Kaliber 12. Dabei ist es unerheblich, ob 12/70, 12/76 oder 12/89.Theoretisch ginge auch ne 9mm Flobert.(Ohne Scheiss, damit kann man sogar, wenn auch nicht ernsthaft, Trap schiessen, zumindest mit Doppelschrot)

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (22. März 2009 um 19:03)

  • Zitat

    Original von germi
    Wie siehts es denn eigentlich bei .22 WMR aus? Das hat doch deutlich mehr als 200J. Ist aber trotzdem noch KK und Randfeuer...


    Eben, es sind dem 18 jährigen Sportschützen nur KK bis 200 Joule erlaubt. Damit scheiden auch die HV Patronen aus und die .22 WMR erst Recht.

  • Zitat

    Original von germi
    Wie siehts es denn eigentlich bei .22 WMR aus? Das hat doch deutlich mehr als 200J. Ist aber trotzdem noch KK und Randfeuer...


    Die .22 Winchester Magnum hat zwar auch nur 5,6mm und ist eine Randzünder Patrone,
    aber da sie um 480 Joule (beim Gewehr) hat, kann man die mit 18 nicht erwerben.
    (wahrscheinlich wurde deshalb die 200 Joule Grenze eingeführt)

    Edith meint Klaus war schneller ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (22. März 2009 um 19:13)

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    Er kann erwerben:

    -Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen und bis Kaliber 12. Dabei ist es unerheblich, ob 12/70, 12/76 oder 12/89.Theoretisch ginge auch ne 9mm Flobert.(Ohne Kot, damit kann man sogar, wenn auch nicht ernsthaft, Trap schiessen, zumindest mit Doppelschrot)


    Sorry, stimmt nicht so ganz. Der Sportschütze wird für eine 12/89 Flinte keine Bedürfnis bekommen. Die 12/89 hat sportlich keine Bedeutung.
    An sich auch keine 12/76, jedoch gibt es faktisch keine Neuwaffen in 12/70 mehr, so bleibt nur die 12/76.

    Wer genau hinschaut wird feststellen, dass es genau die Waffen sind, die eine olympische Disziplin zuordbar sind, die dem 18 jährigen Sportschützen (!) zugebilligt werden.
    § 14 und dessen Regelungen betreffen nur den Sportschützen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (22. März 2009 um 19:16)

  • Zitat

    Original von TWIN MARKER
    So weit ich weiß kann man mit 18 Jahren mit einen Psychologischen Test eine wbk machen


    Du darfst soviele MPU's machen, so viel Du willst, nur dem 18 Jährigen nutzt das nichts.
    Die MPU wird nur in zwei Fällen verlangt:
    1. Wenn der 21 - 24 jährige Antragsteller GK Waffen erwerben will.
    2. Wenn der SB Zweifel an der persönlichen Eignung hat, könnte der eine MPU fordern.

    Zitat

    Original von TWIN MARKER
    Aber er darf dann nur Kaliber 22 Sportpistole besitzen .


    Auch falsch. die sportlich zu verwendeten Flinten gehören dazu - Stichwort Wurfscheibenschießen.

    Zitat

    Original von TWIN MARKER
    Ganz genau bin ich da drüber nicht informiert.


    Dann vielleicht mal :n23:

    Zitat

    Original von TWIN MARKER
    Man muss aber so weit ich weiß mindestens 2 Jahre Regel mässig schießen gehen .
    Gruss Twin


    Es ist ein Jahr gefordert und das nicht mäßig, sondern regelmäßig über das Jahr verteilt. In der Anzahl hat man sich auf 18 mal wohl geeinigt.

  • Zitat

    Original von TWIN MARKER
    Aber er darf dann nur Kaliber 22 Sportpistole besitzen .


    Evtl. sollte man noch "nachtragen" das "er" nicht nur eine Pistole haben darf,
    es kann auch ein Revolver oder ein Gewehr sein (oder beides). ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Richtig, wenn dieser einen Revolver bevorzugt, darf er auch. Die Waffe muss nur sportlich zugelassen sein. Somit wäre der jagdliche Drilling oder ähnliches (Kaliber mal unberücksichtigt).

  • Was mich persönlich noch ansprechen würde:

    Wäre ein 45. ACP mit einem .22lfr Wechselsystem zulässig für mich (bin auch 19)?

    Nach 2 Jahren könnte ich dann ja immernoch das orginale System nachkaufen und anbringen?

    Leicht kompliziert......

  • Zitat

    Original von z-legend
    Wäre ein 45. ACP mit einem .22lfr Wechselsystem zulässig für mich (bin auch 19)?


    Wenn Du das 45'er System weg lässt ja.

    Zitat

    Original von z-legend
    Nach 2 Jahren könnte ich dann ja immernoch das orginale System nachkaufen und anbringen?

    Leicht kompliziert......


    Jein, weil an sich falscher oder besser ungünstiger Weg.
    Der Besitzer einer Waffe darf ein kalibergleiches oder kleineres WS bedürfnisfrei dazu erwerben. Umgekehrt muss er ein Bedürfnis einer Kurzwaffe haben. Da das Regelbedürfnis nur 2 Kurzwaffen beträgt, würde das auch gleich beide B. kosten.
    Daher macht man es umgekehrt. Also Kauf einer 45'er und dann ein 9 Para und meinetwegen KK Wechselsystem dazu kaufen.

    Als 19 Jähriger hast Du ohnehin keine Wahl, weil ja "nur" KK-Waffen erlaubt sind (und Flinten).

    Ungefähr verstanden?

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Wenn Du das 45'er System weg lässt ja.


    Jein, weil an sich falscher oder besser ungünstiger Weg.
    Der Besitzer einer Waffe darf ein kalibergleiches oder kleineres WS bedürfnisfrei dazu erwerben. Umgekehrt muss er ein Bedürfnis einer Kurzwaffe haben. Da das Regelbedürfnis nur 2 Kurzwaffen beträgt, würde das auch gleich beide B. kosten.
    Daher macht man es umgekehrt. Also Kauf einer 45'er und dann ein 9 Para und meinetwegen KK Wechselsystem dazu kaufen.

    Als 19 Jähriger hast Du ohnehin keine Wahl, weil ja "nur" KK-Waffen erlaubt sind (und Flinten).

    Ungefähr verstanden?

    Neja, nicht so ganz einfach wenn man auch noch die späte Stunde berücksichtig. :ngrins:

    Aber mit 19 "muss" ich ja mit .22 anfangen, somit bleibt mir ja dann nur die Wahl zwischen reinen Sportpistolen und eben wie schon beschriebenen Wechselsystemen. Aber ich seh schon das dies ein zu großer Aufwand wird, und wegen diesen 2 Jahren will ich auch nicht unnötig viel Geld aufbringen nur wegen einer .22ger, da man sich dann ja seinen Traum einer (sehr) teuren GK-Waffe erfüllen will.


    Trotzdem danke für die Info.

    PS: Bitte nicht ärgern falls etwas falsch geschrieben ist, aber ich habe ein/zwei Glässchen zur bestandenen Sachkundeprüfung aufgemacht. Gute Nacht allseits.

  • Zitat

    Original von z-legend
    PS: Bitte nicht ärgern falls etwas falsch geschrieben ist, aber ich habe ein/zwei Glässchen zur bestandenen Sachkundeprüfung aufgemacht. Gute Nacht allseits.


    Glückwunsch. Darf man fragen wo?

  • Glückwunsch!
    Stellt sich mir nur die Frage, wie du das bestanden hast, wenn du genau DIE sachen fragst, die eigentlich bestandteil des Lehrgangs und der Prüfung sein sollten... ???

    Floppy: das mit der 89 stimmt zwar, ist aber durch die disziplinen begrenzt und nicht explizit durchs waffengesetz mit der altersregelung. könnte ja durchaus sein dass es mal ne Supermagnum (89er) Disziplin bei irgendwas gibt, dann könnte er die auch kriegen..

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Glückwunsch. Darf man fragen wo?

    Beim OSB Pfreimd

    @ Bloodhound: Siehe Eröffnungspost, ich wusste es ja, nur wollte ich eben noch einmal 100%ig sicher gehen. Das mit den Wechselsystemen ist mir allerdings neu und so gesehen auch ein bisschen komisch.

  • Zitat

    Original von z-legend
    Das mit den Wechselsystemen ist mir allerdings neu und so gesehen auch ein bisschen komisch.

    Da muss man doch mal die vermittelte Sachkunde anzweifeln. Denn gerade diese Wechselsystemgeschichte ist für Sportschützen eine wichtige Sache eben weil das zusätzlich bedürfnisfrei zu erwerben ist und sollte unbedingt ein Ausbildungsthema sein.
    Wir verfahren so und dafür habe ich ein 22'er WS (das Kadett) für meine CZ75 in 9x19 dafür parat.

    Die gesetzliche Grundlage findest Du:
    WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    ...
    2.
    Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
    2.1
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
    2.2
    Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
    2a.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
    Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis
    eingetragen sind.

  • Danke Leute für die Berichtigung wider was da zu gelernt . Hab ich dann doch alles bisschen falsch mit bekommen :( :rotwerd:

    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Zitat

    Aber mit 19 "muss" ich ja mit .22 anfangen, somit bleibt mir ja dann nur die Wahl zwischen reinen Sportpistolen und eben wie schon beschriebenen Wechselsystemen.


    Es muss nicht unbedingt eine GSP oder ähnliches sein, es gibt auch .22er die wie eine "normalen" Pistole aussehen.
    Beispiele wären: Mosquito, P22, Erma ESP 85 (mein Favorit), von GSG soll es einen 1911 Nachbau geben.

    Die Pistolen bekommt man neu für rund 300,- € oder die Erma gebraucht um die 200,-.
    Und wenn deine 2 Jahre um sind und du GK Waffen kaufen willst verkaufst du die .22er wieder so verlierst du nicht eine von den 2 Waffen "Grundbedürfnis". ;)

    Zitat

    Danke Leute für die Berichtigung wider was da zu gelernt . Hab ich dann doch alles bisschen falsch mit bekommen


    Hier werden sie geholfen..... :crazy2:;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG