Wie lange hat eine neue Hw 100 Kartusche Tüv?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2009 um 17:39) ist von m4kai.

  • Hallo, ich bin auf der Suche nach einer gebrauchten Hw100. Jetzt bin ich auf ein Angebot gestoßen, wo der Verkaüfer behauptet das gewehr sei jetzt knapp 2Jahre alt und hätte noch bis 2014 Tüv. Kann das sein oder ist das Gewehr tatsächlich schon älter als 2 Jahre? Wie lange hat die Kartusche denn Tüv ab Werk?
    Was müsste diese Hw100 dann für ein Baujahr sein(ist mir wichtig wegen SD Gewinde)?

  • Nur weil er erst 2 Jahre hat, heisst es ja nicht das es nur 2 Jahre alt ist. Bei meinem BüMa stehen auch Gewehre die aussehen als wären sie schon 20Jahre alt ;)

    Edit: Rechtschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von Fubke (22. Februar 2009 um 17:46)

  • Dran gedacht hab ich da auch, aber die meisten werden nur eine Kartusche
    haben und da dann auch noch die erste !


    Zitat

    Original von m4kai
    dann hat mir der verkäufer aber ziemlichen Müll erzählt von wegen das gewehr ist jetzt knapp 2 Jahre alt. Nach meiner rechnung ist das Gewehr 2004 gebaut also jetzt knapp 5 jahre alt.


    Muß nicht, zwischen Baujahr und Auslieferung kann schon eine lange Zeit liegen.
    Für dich bedeutet das dann aber das kein Gewinde vorhanden ist :cry:

  • Zitat

    Original von RedBack
    Der aktuelle Stand der Dinge ist: Kartusche nach Ablauf wegwerfen und neue kaufen.

    Thread zum Thema


    Weihrauch hat Stahlkartuschen (Edelstahl). Die dürften mit erneuter Prüfung nochmals 10 Jahre genehmigt bekommen. Die HW 100 Kartusche ist eigendlich unverwüstlich, da hätte ich eigendlich keine Bedencken, die sogar noch länger wie 20 Jahre nutzen zu können. Ich weiss nicht ob Weihrauch bei der Vereinbarung überhaupt mitmacht, da die HW 100 eine Freizeitwaffe ist. Vielleicht weiss ja jemand was genaueres darüber. Bei Matchwaffenherstellern ist das klar, aber bei Freizeitwaffenherstellern siehts da eventuell anders aus. Meine Steyrstahlkartusche z.B. hat vor kurzen erst wieder eine neue Freigabe (mit Prüfprotokoll) für die nächsten 10 Jahre bekommen.

  • Zitat

    Original von m4kai
    wenn man eine Handpumpe hat ist der Tüv ja egal. Muss jeder selbst wissen wie er damit umgeht.


    :crazy3: Hier gehts doch um die Kartusche die ins Gewehr eingeschraubt wird und nicht um die Nachfüllflasche für die Gewehrkartusche (die muss getüvt werden, mit einer Pressluftpumpe braucht man natürlich keine Nachfüllflasche u. TÜV entfällt)

  • Zitat

    Original von m4kai
    wenn man eine Handpumpe hat ist der Tüv ja egal. Muss jeder selbst wissen wie er damit umgeht.

    Oder willst Du uns damit sagen , wer seine Kartusche mit einer Pumpe füllt ,
    Braucht keine Prüfung der kartusche ??? .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von m4kai
    wenn man eine Handpumpe hat ist der Tüv ja egal. Muss jeder selbst wissen wie er damit umgeht.

    Nicht ganz. Wenn jemand damit nur zu Hause schießt.. und keine WBK hat, würde das u.U. zutreffen.

    Die HW100 fühlt sich draußen am wohlsten. Und da sie dabei gern Gesellschaft hat, will die eine oder andere dann halt irgendwann zum Field Target ausgeführt werden. Da schlägt dann irgendwann der Fakt zu, daß die Verbände angehalten sind, das Prüfdatum zu prüfen...

    Ausnahmen für Edelstahl kenne ich nicht. Hab ich zumindestens nicht gelesen.
    Ich finde die ganze Kartuschen-Diskussion eigentlich ausgesprochen ärgerlich. Leider gab es Unfälle. Die Hersteller haben sich danach offenbar darauf geeinigt, das Produkthaftungsrisiko einfach auf den Kunden abzuwälzen.

    Mal schaun, wie es aussieht, wenn die ersten HW100 Kartuschen den Prüftermin erreichen. Wenn Weihrauch die Kartusche konstruktiv als ausreichend sicher erachten sollte, vllt. gibts dann auch eine Verlängerung.

    Weiß irgendwer, wann die erste HW100 gebaut wurde? Ich glaube irgendwo 2004 gelesen zu haben.

    Ach ja, meine HW100S hab ich 10/2008 gekauft, Prüfdatum ist 2017. Die Waffe hat offenbar beim Händler einige Zeit verbracht.

    Signatur: siehe Rückseite.

  • Nun ,
    die Kartuschen unterliegen als Druckbehälter einer Prüfpflicht und die Hersteller
    müssen dies beachten , ebenso müssen die den Anwender darauf hinweisen
    wenn es da Probleme gibt , auch eine Rückrufaktion starten .
    Aber scheinbar wissen einige immer noch nicht warum es eigendlich dabei geht .

    Das hat nichts damit zu tun , ob man die Kartusche mit einer Handpumpe füllt ,
    oder aus einer Pressluttflasche aufgetankt wird .
    Ob nun der Schütze dies beachtet obliegt seiner eigenen Verantwortung ,

    nur ist auch jeder selbst für seine Ausrüstung
    verantwortlich , das sollte jedem klar sein  

    Ob nun der Hersteller seine Kartuschen nach 10 Jahren nochmals prüft
    und für weitere 10 Jahre verlängert , liegt ganz in seinem Ermessen

    dabei spielt der Werkstoff eine untergeortnete Rolle .
    Zur Zeit werden wohl Kartuschen aus Alu nichtmehr von den Herstellern verlängert ,
    das ist jedenfalls Fakt .
    Auch hat man den Akteuren im Internet , welche diese wohl schon geprüft haben
    und auch für weitere 10 Jahre getüvt haben , einen Riegel vorgeschoben .
    Auch eine solche Prüfung kann jederzeit wiederrufen werden und damit sind die
    geprüften und freigegebenen Kartuschen nicht mehr zu verwenden , das ist Fakt .
    Die Kosten dafür trägt aber der Schütze .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Was ich gemeint habe war, dass jeder selbst entscheiden muss ob er mit einer abgelaufenen Kartusche schießen will oder nicht.
    Wenn jemand z.B. nur zu Hause mit seinem Pressluftgewehr schießt ist das Datum auf der Flasche nichts weiter als eine Zahl die mir anzeigt, dass eine Institution in Deutschland diese Kartusche eben bis zu diesem Termin als sicher einstuft.
    Wenn ich auf Wettkämpfe gehe ist das was anderes, da gibts es Regeln die es zu beachten gilt, aber im Privaten ist das Prüfdatum egal.
    Das ist ziemlich gut mit folgender Situation vergleichbar: Angenommen jemand züchtet sein Mopen hoch, so dass die Zulassung erlischt. Diese Person darf laut Gesetz auf der öffentlichen Strasse nicht mehr mit dem Moped fahren. Aber in privatem nicht öffentlichen Raum ist es natürlich jedem selber überlassen was man damit macht, so in etwa ist es auch mit den Pressluftkartuschen.
    Wobei ich eine Kartusche auch nicht doppelt so lange verwenden würde wie aufgedruckt.