Gesetzeslage zum führen...

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2009 um 00:30) ist von baumstamm.

  • Trotz der Gefahr dass ich eins auf den Deckel bekomme.....

    Es geht mir eigentlich um unter 0,5 Joule Waffen, im speziellen um ein G3 als Softair Vollauto in der unter 0,5 Joule Version...

    Darf ich sowas führen...es geht mir darum ob ich es in einem Bundeswehrfahrzeug als zeitgenössisches Zubehör spazieren fahren möchte, natürlich nur wenn es gesetzeskonform ist...


    Danke

    Gruß

    cz75

  • Nö, das ganze fällt unter den Anscheinswaffen Paragraphen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Ok, ich dachte das gilt nur über 0,5 Joule...


    Gibt es irgendeine Alternative für mein Vorhaben ?

    Gruß

    cz75

  • Selbst wenn es erlaubt wäre... es würden wohl recht oft deine Freunde und Helfer vor deinem Wolf stehen, wenn dort so etwas zwischen den Sitzen steht... :laugh:

  • Über der 0,5 Joule grenze währ es nur mit WS möglich und dann ralativ unsinnig.

    Alternativ gibt es keine möglichkeit, denn alles was nach Waffe aussieht und keine ist stinkt ganz schwer nach Anscheinswaffe.

    Is leider seit dem 01.04.08 im Bananenland so.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Du kannst n rotes Böbbele in die Mündung stopfen oder das gesamte Teil Neonfarben anmalen, dann is erlaubt. *lol*
    edit: Mist, einer war schneller als ich...

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von fireball8 (14. Februar 2009 um 20:31)

  • Zitat

    Original von cz75
    Was ist wenn ich mir was aus Holz schnitze und anmale ?

    Gruß

    cz75

    Wende dich diesbezüglich vertrauensvoll an räbchen! Der zaubert dir eine 1:1 Waffe aus Holz... das heißt, er könnte es... fragen musst du ihn selbst.

  • Hmmm, wenn du so gut Waffen aus Holz bauen kannst wie räbchen dann, NEIN!

    Das ist einfach ne Zwielichtige Geschichte, wenn du am besten nix machst kann dir auch nix passieren.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Du meinst, eine "Anscheinswaffe"? Die Schußfähigkeit zählt nicht mehr, nur das Aussehen. Du kannst auch gleich ein Deko-G3 nehmen, ist genau das gleiche. Und gibt die gleiche Strafe. (wenn ich jetzt mal annehme, daß Deine Fähigkeiten als Drechsler die als WaffG-Leser übertreffen.)

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Ok verstanden....witzig ist nur, dass ich meine ME 38 als P1 Klon führen darf, da KWS, eine Plasteplempe aber nicht...

    illegales oder grenzwertiges kommt für mich übrigens nicht in Frage, da ich ja WBK Inhaber bin...
    Danke euch allen...


    Danke Staat, Geld gespart :)


    Gruß

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (14. Februar 2009 um 20:49)

  • Zitat

    Original von cz75
    Ok verstanden....witzig ist nur, dass ich meine ME 38 als P1 Klon führen darf, da KWS, eine Plasteplempe aber nicht...

    "witzig" war jetzt nicht gerade mein erster Gedanke. Eher "sinnfrei"... Genieß es, solange es noch geht, bevor unseren Politikern noch einfällt... Nur nicht darüber nachdenken! :crazy3:

    Ich werde jedenfalls am 23.2. mit einer Anscheinswaffe durch die Straßen marschieren und sie jedem Polizisten folgenlos unter die Nase halten... Aber das klappt auch nur einmal im Jahr in wenigen Regionen. :D

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Elchinator

    "witzig" war jetzt nicht gerade mein erster Gedanke. Eher "sinnfrei"... Genieß es, solange es noch geht, bevor unseren Politikern noch einfällt... Nur nicht darüber nachdenken! :crazy3:

    Ich werde jedenfalls am 23.2. mit einer Anscheinswaffe durch die Straßen marschieren und sie jedem Polizisten folgenlos unter die Nase halten... Aber das klappt auch nur einmal im Jahr in wenigen Regionen. :D

    Karneval?

    Guns don't kill people. People kill people. Guns defend people against people with smaller guns.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Kann man das nicht gegen Entnahme sichern ? zB mit Vorhängeschloss? Wäre das nicht nur ein Gesetzeskonformer Transport?


    Im Prinzip ja, denn die Eigenschaft des Transportes im waffenrechtlichen Sinne ist ja die Nicht-Zugriffbereitsschaft. Das ist ja prinzipiell gegeben, wenn die Waffe mit einem Schloss so gesichert wird, dass sie nicht mit wenigen Griffen in den Anschlag gebracht werden kann.
    Aber auch Nein, wenn man im Sinne eine Abzusgschlosses oder Vergleichbares denkt. Denn das hindert den Besitzer nicht, die Waffe in den Anschlag zu bringen. Somit ist das Bedrohungspotential genau einer scharfen und schussbereiten Waffe gleich.

    Allerdings hat der Gesetzgeber ja nun klar gestellt, dass eine Waffe dann nicht zugriffsbereit ist, wenn diese in einem verschlossenen Behältnis liegt. Dieser Bedingung knüpft ja an einem Behältnis, dass zudem noch verschlossen sein muss.
    Somit wäre der offene Transport per se schon verboten.
    Aber der Kofferraum eines Stufenheckfahrzeuges ist auch ein in sich verschlossenes Behältnis, sofern kein Zugang vom Fahrgastraum erfolgen kann.

    Aber grau ist alle Theorie und die Polizisten dürften - wenn überhaupt - nur das verschlossene Behältnis als neue Regel kennen und akzeptieren. Und bei einer Kontrolle auf der Straße ist man nun mal von der ersten Einschätzung der Polizei abhängig.

  • Zitat

    Original von fireball8
    Du kannst n rotes Böbbele in die Mündung stopfen oder das gesamte Teil Neonfarben anmalen, dann is erlaubt. *lol*
    edit: Mist, einer war schneller als ich...


    Selbst dann wäre es laut dem Gesetz nicht legal :confused2:

    Damit es keine Anscheinswaffe ist müsste die aus Neonfarbenem Material hergestellt sein und nicht nur so lackiert :new16:

  • Zitat

    Original von unas


    Selbst dann wäre es laut dem Gesetz nicht legal :confused2:

    Damit es keine Anscheinswaffe ist müsste die aus Neonfarbenem Material hergestellt sein und nicht nur so lackiert :new16:


    Das macht natürlich Sinn, wie oft hört man, dass ein Verbrecher mit ner lackierten Softair in die Bank rennt, die dort abschleift und behauptet es wäre ne Echte :new16:...
    *lol* *lol* *lol*
    Manche Gesetze muss man nicht verstehen.

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod: