Walther Multi Tac führen

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 7.742 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2009 um 12:59) ist von Arcubalista.

  • Hallo zusammen,


    So, ich habe vor mir ein Walther Multi Tac zu bestellen. Es lässt sich mit einer Hand öffnen d.h. ich darf es also nicht führen!? Ich habe mich jetzt so sehr mit den Gesetzteslagen mit Messern beschäftigt das ich jetzt völlig durch einander bin. Laut diesem

    In dem Beitrag steht das es geführt werden darf wenn ich ein Hobby ausübe z.B. Fahrradfahren oder Wandern gehe darf ich es zugriffsbereit mitführen?

    Im Klartext:

    Darf man als minderjähriger wenn man Fahrradfahren, Wandern, mit Freunden in den Wald oder so geht das Walther Multi Tac zugriffsbereit mitführen? Ja oder Nein.


    Ich bin für Dankbar für jede Antwort!

    Grüße,
    Sniperick

  • wozu sollte mein Minderjähriger ein griffbereites Messer (also eine Waffe) mit sich führen dürfen ?

    In dem von dier zitierten Text steht doch:

    ******************************

    Es ist verboten

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Dies gilt nicht

    für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient

    *********************************

    Das heisst nichts anderes als das man es in einem verschlossenen Koffer, Behälter etc. dabeihaben darf, aber nicht das man es griffbereit am Gürtel tragen darf ... schon gar nicht als Minderjähriger

  • Natürlich darfst du. Das Messer unterliegt keiner Altersbeschränkung und zählt auch NICHT als Waffe. Ich weiß nicht warum der Man Eater das Wort schon wieder einbringt wo doch nach einem Messer (also einem Werkzeug) gefragt wurde.

    Die Ausnahme des berechtigten Intresses hängt nicht vom Alter ab. Wenn das betreffende Messer keiner sonstigen Beschränkung unterliegt, darf es auch von einem Minderjährigen zur Hobbyausübung geführt werden.

    Warum auch nicht?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Tja, in eigenem Intresse verkaufen die Shops im Netz leider trotz freier verkäuflichkeit der Messer, sie nicht ohne Altersnachweis. Muss man auch verstehen, ich würds genauso machen.

    Es gibt aber sicher einige bei denen es möglich ist.

    Ansonsten bleibt noch das Geschäft, da wird es meistens mit solchen Messern keine Probleme geben. Ist ja ein stinknormales Taschenmesser (ok. Einhandmesser) das halt zufällig schwarz ist.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Dass es mit dem Bestellen keine Probleme geben wird is klar, ich meine Du bist ja als Minderjähriger auch schon an ein Luftgewehr gekommen:

    Zitat

    Hi,

    ich habe das gute alte Hw-35. Mein absoluter Favorit.

    Gruß
    Sniperick

    Ich fasse "haben" einfach mal als "besitzen" auf.:new16:

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

  • Is doch kein Thema, dann hat ja alles seine Ordnung und ich nehme alles wieder zurück! ;)

    :nod:"Klug ist, wer nur die Hälfte von dem glaubt, was er hört. Noch klüger ist, wer erkennt, welche Hälfte die richtige ist." :nod:

  • Von einfach so mitführen kann leider keine Rede sein. Seit dem neuen Affengesetz muss man sich da schon gedanken machen ob und wann man sein Werkzeug gassi führen darf.

    Ich schätze mal daß es dir auf jeden Fall erst mal abgenommen wird, wenn es doch mal einem Polizisten auffallen sollte.

    Ich hab mir grad nochmal den Beitrag von Man Eater durchgelesen und finde es schon seltsam, daß man zu Dingen die man früher z.B. als "in der Hosentasche tragen" bezeichnete, heute "zugriffsbereit Führen" sagt.

    Ja wo soll ich denn mein Taschenmesser sonst hintun als in die Tasche? Es heißt ja Taschenmesser und nicht "Verschlossenes-Behältins-Messer".

    Wenn ich erst ein Schloss aufsperren muss um an mein Schneidwerkzeug zu kommen...... :new16:

    Aber was solls, momentan haben wir halt in D dieses blödsinnige Gesetz und du musst dich leider dran halten.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nein nein, es ist ein Messer. Ein Messer ist ein Werkzeug.

    Jetzt haben sich einige schlaue Damen und Herren gedacht, weil so viele Straftaten mit Messern begangen werden, verbieten wir das Führen der Messer. Ausnahmen sollen die "allgemein anerkannten Gründe" sein (was auch immer das bedeutet).

    Ergebnis der Spinnerei:
    Solche Messer wie das walther Multi Tac isind zwar keine Waffen, werden aber von Waffengesetz geregelt. :wogaga:

    Nu ham wer den Salat.
    Auch ein langes Küchenmesser ist keine Waffe sondern ein Küchenwerkzeug. Es wird aber durch die 12cm-Regelung vom Waffengesetz erfasst. Wieder :wogaga:

    Nun ja, wo das hinführt wissen wir ja alle.

    20 Jahre später.......
    Maurer X beantragt eine Ausnahmegenehmigung zum Transport gefährlicher Ziegelsteine und muss dafür ein Führungszeugnis und eine Steinbesitzkarte vorzeigen.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Theoretisch ja, praktisch......??

    Das Problem mit der ganzen Sache ist, daß die "Gründe" im Einzelfall geprüft werden müssten. Und das macht erst mal der Polizist, der wird dir als Minderjähriger das Messer sicher abnehmen.

    Im Gesetz wird Hobby und Berufsausübung genannt, was das aber jetzt bedeutet weiß niemand so genau.
    Einige Politiker haben auf konkrete Fragen sogar geantwortet, daß man nur z.B. ein Einhandmesser führen dürfe wenn kein anderes Messer die geforderten Aufgaben erfüllen könnte.

    Es ist noch vieles unklar, da müssten erst mal ein paar Gerichtsverfahren geführt werden um zumindest etwas Klarheit zu schaffen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Bist du Rucksack oder Taschenträger? Dann könntest du dir ein kleines Vorhängeschloss (z.B. von Abus) kaufen und das Messer in z.B. die kleine Vordertasche packen und es dann einfach abschließen.

    Wenn du viel Rad fährst, ist das wohl die beste alternative. Da gibts dann auch nichts mehr dran zu rütteln.

    Beim Wandern sehe ich zu 100% das berechtigte Interesse. Welcher Ordnungshüter dir hier das Messer einzieht, hat das Waffengesetz nicht richtig verstanden.


    Die ganze Sache ist halt schwer und bereitet vielen Messerfreunden deutliche Kopfschmerzen. Dass man so ein Ding nicht auf die Kneipentour mit nimmt wo man sich vielleicht auch noch betrinkt ist klar.

    Auf jeden ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung seitens der Beamten oder Behörden wenn du kontrolliert wird. Da das Gesetz so schwammig ist, kann man hier keine Aussage treffen.

    Informationen und nähere definitionen bekommt man auch noch bei den Kollegen vom Messerforum, welche eine Initiative gestartet haben. Da gibts massenhaft Lesestoff.

    http://www.messerforum.net/initiative/

    Gruß

    warrie

  • Sniperick

    Du wohnst doch in BW. Vielleicht interessiert Dich da die Meinung unseres Innenministeriums zu Thema "Führen von Einhandmessern". Mir hat das '"soziale anerkannte Bedürfnis" damals keine Ruhe gelassen und ich habe direkt dort nachgefragt. Als Antwort bekam ich folgendes Mail:

    Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    wiir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.03.2008 zum künftigen Führen von Einhandmessern.

    Voraussichtlich ab 01.04.2008 ist das Führen von Einhandmessern (z. B.in der Hosentasche)
    nur noch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei Einhandmessern ist die
    Klingenlänge unerheblich.

    Als berechtigtes Interesse kommt ein allgemein anerkannter Zweck in Betracht. In
    der Gesetzesbegründung werden als Beispiele hierfür Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege
    genannt. [Soweit Sie das Einhandmesser generell mit sich führen wollen, wäre dies künftig nicht mehr erlaubt. Sie müssen beim Führen des Einhandmessers immer ein berechtigtes
    Interesse geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Innenministerium Baden-Württemberg
    Referat 53 - Verfassungsschutz, Besonderes Polizeirecht
    Telefon: 0711/231-
    Fax: 0711/231-5000


    Mail Ende.

    Also Vorsicht mit dem Führen - in BW wird das verschlossene Behältnis verlangt. Hier heißt es konkret

    - Dein Wunschmesser im verschlossenen Behältnis zum Ort Deines allgemein anerkannten Zwecks bringen

    - aufschließen, Messer rausnehmen, allgemein anerkannten Zweck verrichten

    - einschließen und wieder nach Hause tragen.

    Ich hab an den Einhandmessern die Freude verloren. Sie liegen halt in der Vitrine. Ich trag jetzt statt dessen feststehende Messer bis 12 cm. Meine Umwelt hat sich inzwischen daran gewöhnt. Als alternatives Taschenmesser das gute alte Opinel.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    5 Mal editiert, zuletzt von barret (13. Februar 2009 um 19:17)

  • Zitat

    Ich hab an den Einhandmessern die Freude verloren. Sie liegen halt in der Vitrine. Ich trag jetzt statt dessen feststehende Messer bis 12 cm. Meine Umwelt hat sich inzwischen daran gewöhnt. Als alternatives Taschenmesser das gute alte Opinel.

    barret:
    Seh' ich auch so, auf die Art und Weise geht man Stress aus dem Weg und die Opinels kosten nicht die Welt, für gut gibt es immer noch genügend Messer mit feststehender Klinge unter 12cm!

    Sniperick:
    Schau' dir die Opinel's einmal an, stressfreier geht's echt nicht und wen's unbedingt was schwarzes sein soll versuch's doch 'mal mit 'ner kleinen feststehenden Klinge. Da gibt's reichlich Auswahl.

    Gruß, Silberhopper

    Was Du selber nicht ertragen kannst, das tu' auch keinem anderen an!