Ab wieviel mm wbk-pflichtig (ÖSTERREICH)

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 11.505 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2009 um 12:51) ist von Promo.

  • telum: .22lr ist aber eine Langwaffenmunition, und durch diesen Erlass nicht betroffen, es war auch vorher frei ab 18 Jahren erwerbbar! Der Runderlass bezieht sich auf Teilmantelhohlspitz, welche in Kurzwaffenkalibern (dazu zählt .22lr nicht) bisher verboten waren. Langwaffenmunition ist abgesehen von Vollmantelgeschossen und Formen die unter die Kriegsmaterialordnung fallen (Leuchtspur (ausgenommen .22lr), Hartkern, Panzerbrand etc.) in allen Geschossformen frei ab 18 Jahren erwerbbar.

    Luftdruckwaffen sind in Österreich nicht erlaubnispflichtig (abgesehen davon dass man einen Selbstlader-Luftdruck hat welcher ein Kaliber über 6mm hat), allenfalls meldepflichtig. Die Munition hierfür fällt wie erwähnt nicht unter das Waffengesetz.

    Der Erlass

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
    oder geschlossenem Hohlspitz "
    Wie gesagt wird .22 lr aus Faustfeuerwaffen verschossen. Wie auch immer, jemand ohne waffenrechtliches Dokumet kann ja versuchen beim Waffenhändler eine .22lfB HV-Hohlspitz zu kaufen. Ich denke bei einer .22 Mag. HV-Hohlspitz wird er Erfolg haben, aber nicht im Kaliber .22 lfB, die er in eine Faustfeuerwaffe stecken könnte.

    Wenn er sie bekommt, habe ich mich eben geirrt.

    telum

  • Zitat

    Original von telum
    "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
    oder geschlossenem Hohlspitz "
    Wie gesagt wird .22 lr aus Faustfeuerwaffen verschossen. Wie auch immer, jemand ohne waffenrechtliches Dokumet kann ja versuchen beim Waffenhändler eine .22lfB HV-Hohlspitz zu kaufen. Ich denke bei einer .22 Mag. HV-Hohlspitz wird er Erfolg haben, aber nicht im Kaliber .22 lfB, die er in eine Faustfeuerwaffe stecken könnte.

    Wenn er sie bekommt, habe ich mich eben geirrt.

    Das is lächerlich.... wenn du magst kannich dir ein Foto von meinem 22er "depot" zeigen, da sind an die 1000 HV mit Hohlspitzpatronen.... und glaubmir, das is frei ab 18!

    22lfb ist eine "Langwaffenpatrone", egal ob das jetzt auch in einer Faustfeuerwaffe verschossen werden kann oder nicht.....

    Wie du richtig geschrieben hast, "für" Faustfeuerwaffen, aber die 22lfb is "für" Langwaffen konzipiert, bzw. fällt es im Österreichischen Waffg, unter Langwaffenmunition!

    Wenn du mir nicht glaubs kannst ja mal zum BÜMA um die Ecke einkaufn gehn, wirst sehn dass das ohne jegliche Papiere kaufen kannst!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Und zur 22 Mag., es giebt genauso Faustfeuerwaffen in 22 Mag, also warum solltest das dann bekommen und die lfb ned?

    Ganz einfach: WEIL BEIDES FREI IS!

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  • Zitat

    Original von telum
    Wie gesagt wird .22 lr aus Faustfeuerwaffen verschossen. Wie auch immer, jemand ohne waffenrechtliches Dokumet kann ja versuchen beim Waffenhändler eine .22lfB HV-Hohlspitz zu kaufen. Ich denke bei einer .22 Mag. HV-Hohlspitz wird er Erfolg haben, aber nicht im Kaliber .22 lfB, die er in eine Faustfeuerwaffe stecken könnte.

    Wenn alle Kaliber die man aus einer Kurzwaffe verschießen könnte WbK-pflichtig wären, dann gäbe es ohnehin nicht so viel zu kaufen. Gibt etwa für 1911er allerlei Conversion Kits auf .308 Win etc. usw. Deswegen sind diese auch noch lange nicht WBK-pflichtig.
    Das lr bei .22lr steht für long rifle, was auch schon die Herkunft erklärt. Das Kaliber .22 ist definitiv frei ab 18, egal welches Geschoss, da es ein Langwaffenkaliber ist für welches es eben auch Kurzwaffen gibt!

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Wenn alle Kaliber die man aus einer Kurzwaffe verschießen könnte WbK-pflichtig wären, dann gäbe es ohnehin nicht so viel zu kaufen. Gibt etwa für 1911er allerlei Conversion Kits auf .308 Win etc. usw. Deswegen sind diese auch noch lange nicht WBK-pflichtig.
    Das lr bei .22lr steht für long rifle, was auch schon die Herkunft erklärt. Das Kaliber .22 ist definitiv frei ab 18, egal welches Geschoss, da es ein Langwaffenkaliber ist für welches es eben auch Kurzwaffen gibt!

    Gruß Georg

    Richtig!

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    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • War das denn jetzt von derartig essentieller Bedeutung dein "richtig" beizusteuern dass du einen Beitrag welcher bereits ein (gekürztes) Zitat enthält nochmal in voller Länge zu zitieren und mit einem einzigen Wort zu bemessen?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ich glaube es schon und brauche keine Fotos. Ich habe mich diesbezüglich geirrt.

    Zitat

    Original von Promo

    Das Kaliber .22 ist definitiv frei ab 18, egal welches Geschoss, da es ein Langwaffenkaliber ist für welches es eben auch Kurzwaffen gibt!

    Gruß Georg

    Das stimmt allerdings, sogar nach deinen eigenen Angaben, nicht.
    Im Kaliber .22 Hornet gibt es von RWS Vollmantelgeschoße.

    Daher ist das Kaliber .22 allgemein nicht immer erlaubnisfrei.

    Gruß

    telum

  • Sorry, ich meinte hierbei das Kaliber .22lr.

    Ändert aber nichts daran dass Langwaffenkaliber mit Vollmantelgeschoss WBK-pflichtig sind.

    Gruß Georg

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