telum: .22lr ist aber eine Langwaffenmunition, und durch diesen Erlass nicht betroffen, es war auch vorher frei ab 18 Jahren erwerbbar! Der Runderlass bezieht sich auf Teilmantelhohlspitz, welche in Kurzwaffenkalibern (dazu zählt .22lr nicht) bisher verboten waren. Langwaffenmunition ist abgesehen von Vollmantelgeschossen und Formen die unter die Kriegsmaterialordnung fallen (Leuchtspur (ausgenommen .22lr), Hartkern, Panzerbrand etc.) in allen Geschossformen frei ab 18 Jahren erwerbbar.
Luftdruckwaffen sind in Österreich nicht erlaubnispflichtig (abgesehen davon dass man einen Selbstlader-Luftdruck hat welcher ein Kaliber über 6mm hat), allenfalls meldepflichtig. Die Munition hierfür fällt wie erwähnt nicht unter das Waffengesetz.
Der Erlass