Record15-9 - umgetauscht/ ersetzt

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 5.373 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. März 2009 um 21:08) ist von pak9.

  • da ich hier mal gelesen habe, dass sich manch ssw's erst "einschiessen müssen" ... ... evt lasst sich mein ergebnis ja noch verbessern so gesehen. wobei ich es gegenüber anderen erfahrungen gar nicht mal so schlecht finde :)

  • Wie lange hab ich eigentlich Garantie auf die Record?Ich frage,weil mir ja zum zweiten Mal die Laufsperre rausgeflogen ist und ich gerne auf andere warten würde,denen das auch passiert ist,um nicht als unglaubwürdig die Garantie verweigert zu bekommen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • @ Medjay:

    Du meinst nicht Garantie sondern Gewaehrleistung! Bei einer neuen, vom Haendler bezogenen Waffe, ist die Gewaehrleistungsfrist 2 Jahre ab Kaufdatum.
    War sie gebraucht, 1 Jahr ab Kaufdatum.

    Gruss
    pak9

  • Pak9,ist natürlich neu vom Händler,die 15-9 gibts ja erst seit wenigen Monaten.War mir nicht sicher,ob 1oder2 Jahre,weder auf der Rechnung von Schneider noch in den beiliegenden Papieren stand etwas über Garantie(äh,Gewährleistung,was ist der Unterschied?)MfG

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Gewaehrleistung ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Muss also i.d.R. gegeben werden.
    Garantie ist eine darueber hinausgehende freiwillige Zusicherung des Verkaeufers.
    Beispiel: Kauf einer Neuwaffe = 2 Jahre Gewaehrleistung. Haendler gibt zusaetzlich noch 1 Jahr Garantie. Rechnerisch 3 Jahre, wobei der Umfang der Garantie vom Gewaehrleistungsumfang abweichen kann.

    Gruss
    pak9