ZitatOriginal von Nodda
Da hilft all kein diskutieren sondern genau wie FloppyK schon angemerkt hat,
Diese Seite ist auch nicht so furchtbar ergiebig. Allerdings läßt sich das Folgende analog auch auf das Schießen mit einem LG anwenden:
ZitatBei nachbarlichen „Lärmstreitigkeiten" ist ferner das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme zu beachten. So unterliegt zum Beispiel die Musikausübung im Haus, sei es durch das Spielen eigener Instrumente, sei es durch das Abspielen von Tonträgern, dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme. Daraus kann sich ergeben, dass zeitliche Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Tageszeit der Musikausübung entstehen
[...]
Besonders in Reihenhäusern kann bei Hellhörigkeit der Gestörte vom Störer verlangen, daß in der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr und 13 und 15 Uhr nicht musiziert wird und darüber hinaus auch Saxophon oder Klarinette etc. werktags nur 2 Stunden und sonntags nur 1 Stunde gespielt werden.
Wohlgemerkt: Rücksichtnahme in beiden Richtungen!