Illegale Schleudern bei ebay

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 5.544 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Februar 2009 um 08:50) ist von JoergS.

  • Hallo zusammen,

    ist schon irgendwie dreist....

    Da verkauft eine Firma aus Frankreich ganz offen Zwillen mit Armstütze zum Versand nach Deutschland, bei ebay.de.

    Kein Hinweis auf die Tatsache, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt etc.

    Ich habe das bei ebay gemeldet, hier werden unbedarfte Kunden ganz schnell mal eben zum Straftäter.

    Natürlich kann man sich jederzeit solche Zwillen besorgen, Kontrollen beim Versand innerhalb von "Schengen" sind wohl eher die Ausnahme. Aber ohne jeden Hinweis diese Dinger im deutschen ebay anzubieten ist schon der Hammer.

    2 Mal editiert, zuletzt von JoergS (5. Januar 2009 um 13:30)

  • tja für die örtlichen gesetzlichen bestimmungen ( deutschland ist meines wissens das einzige land in der eu mit diesem AS-verbot) ist ja in erster reihe der käufer veranwortlich....

    ich unterstelle dem verkäufer nicht mal böse absichten, letzt auf dem flohmarkt hatte ich einen händler auch aufgeklärt das er sich da in teufels küche bringt, er hat mir dann gedankt und die zwillen weggeräumt.

    mfg arthur

  • Zitat

    Original von King_Arthur
    ich unterstelle dem verkäufer nicht mal böse absichten, letzt auf dem flohmarkt hatte ich einen händler auch aufgeklärt das er sich da in teufels küche bringt, er hat mir dann gedankt und die zwillen weggeräumt.

    Das sehe ich anders. Warum sonst werden aus Frankreich heraus nur illegale Zwillen in Deutschland angeboten (legale Zwillen hat der Verkäufer nicht im Angebot)?

    Hier will man sich doch ein lukratives Geschäft aufbauen... die deutsche Konkurrenz kann eben nur legale Schleudern anbieten.

    UPDATE: Als Bestätigung meiner Anzeige bei ebay bekam ich eine Antwort von ebay Frankreich, natürlich auf Französisch. Offenbar will man sich bei ebay Deutschland nicht damit beschäftigen. Na toll!

    Einmal editiert, zuletzt von JoergS (5. Januar 2009 um 14:03)

  • vieleicht weil der händler das as-verbot in deutschland nicht kennt ??? ...

    schreib doch den händler pers. an und wenn er dann wissentlich die ware weiterverteibt, dann würde eine anzeige bei der polizei das sicher benden

    mfg arthur

    2 Mal editiert, zuletzt von King_Arthur (5. Januar 2009 um 14:14)

  • Dieser Händler verkauft die Zwillen NUR nach Deutschland. Weder bei ebay.it noch bei ebay.uk.co taucht er auf.

    Die Härte: Auch in Frankreich gibt es keine Angebot von ihm! Nur das deutsche Angebot taucht auf...

    Nee, nee, diese Firma weiß genau was sie tut.

  • ok dann hift nur noch...

    Zitat

    Original von King_Arthur
    ...., dann würde eine anzeige bei der polizei das sicher benden

    weil es muss wirklich nicht sein das das image der schleudern hier weiter in verruf gelangt....

    mfg arthur

  • Hallo,

    wie seid ihr denn drauf ??? :bash:

    Dummheit schützt vor Strafe nicht. Der Verkäufer darf es doch anbieten. Der Käufer hat die Verantwortung, er muß wissen ob er solche Teile erwerben darf oder nicht.

    alles wird gut.

    :F: Gut Schuß :F:

    Nodda

    2 Mal editiert, zuletzt von Nodda (7. Januar 2009 um 14:47)

  • glaube nicht das die polizei da was macht, weil das tun des händlers zwar verwerflich aber nicht illegal ist, solange sein firmensitz und die ware nicht in deutschland ist.
    bestenfalls kriminalisiert die polizei die ahnungslosen besteller!
    e- bay sibd die einzigen die hier was tun können, machen sich vieleicht sogar mitschuld.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    e- bay sibd die einzigen die hier was tun können, machen sich vieleicht sogar mitschuld.

    Theoretisch ist sogar der arme Briefträger strafrechtlich in Gefahr - denn er ist zumindest zeitweise im Besitz eines verbotenen Gegenstandes.

    Ich mache mir einfach nur Gedanken um die ahnungslosen Gelegenheits-Schleuderer - viele werden das AS-Verbot einfach nicht kennen. Man tippt "Zwille" bei ebay ein, und erhält eine ganze Liste von Angeboten. Darunter eben auch welche mit Armstütze.

    Ich habe mal bei mir im Betrieb nachgefragt - kein einziger Kollege wusste etwas von einem Verbot von Zwillen mit Armstütze! Einige dachten allerdings auch. dass alle Zwillen verboten sind...

  • Zitat

    orginal von JoergS
    Theoretisch ist sogar der arme Briefträger strafrechtlich in Gefahr - denn er ist zumindest zeitweise im Besitz eines verbotenen Gegenstandes.


    Also wenn der Briefträger erwischt wird ist er ein Waffenhändler. :laugh: :laugh:

    und die Titanik ist gestern im Hamburger Hafen zum tanken eingelaufen. :new11:

    alles wird gut

    :F: Gut Schuß :F:

    Nodda

    3 Mal editiert, zuletzt von Nodda (7. Januar 2009 um 14:48)

  • Zitat

    Original von Nodda


    Also wenn der Briefträger erwischt wird ist er ein Waffenhändler.

    Kein Waffenhändler, aber ein Waffenbesitzer.

    In der Praxis wird man wohl das Verfahren sofort einstellen - aber theoretisch ist er dran.

    Ein Bekannter, der auch Strafverteidiger ist, berichtete mir übrigens von einem Fall, bei dem sein Mandant ihm eine nicht angemeldete scharfe Waffe auf den Schreibtisch gelegt hat. Der Anwalt hat sofort die Polizei gerufen, die haben die Waffe sichergestellt - und es wurde ein Verfahren gegen ihn (den Anwalt) eingeleitet.

    Immerhin war er - wenn auch nur sehr kurz - illegaler Waffenbesitzer.

    Das hat man dann aber wieder eingestellt. Wegen Geringfügigkeit, mangelnder Schwere der Schuld etc. - so genau weiß ich das nicht mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von JoergS (5. Januar 2009 um 16:11)

  • Dazu darf ich jetzt auch mal was sagen.

    Letztes Jahr hatte jemand ne Barnett Pro Diablo und zwar das neueste Modell in Ebay angeboten mit einer Beschreibung wie " aus der guten alten Zeit" "prachiale Durchschlagskraft", "selbst Joschka Fischer", usw angeboten (mit AS)

    Nachdem ich den Verkäufer aufgeklärt hatte, er mich als Klugscheißer und Papa Schlumpf bezeichnet hatte hab ich ihn die entsprechenden Artikel des Waffengesetzes kopiert und die Sache bei Ebay angezeigt.

    Nichts hat sich getan und die Diablo ging für unvorstellbare 168€ raus!!!

    Eine Woche später hat der Anbieter wieder eine Identische Schleuder angeboten und später auch verkauft.

    Wenn ich eine CD verkaufen will die FSK 18 ist wird diese sofort gelöscht.

    Wenn der Typ nochmal so eine Schleuder anbietet werde ich persönlich ihn die Grünen vorbeischicken mit dem Daten der letzten Verkäufe. Das habe ich ihn auch geschrieben und seit dem war Ruhe. Naja ich weis zwar nicht was die zweite eingebracht hat aber rentiert haben sich die beiten Verkäufe auf jeden Fall.


    P.S. Der Verkäufer war Deutscher

    :direx: BIG BROTHER IS WATCHING US :direx:

    2 Mal editiert, zuletzt von alize (5. Januar 2009 um 18:29)

  • Das habe ich auch schon ein paar Mal gesehen.
    Allerdings von deutschen Privatanbietern.
    Meist hat sich das mit ner freundlichen Mail an den Abieter erledigt.
    Bei ein paar belehrungsresistenten Zeitgenossen hab ich das Angebot ebay gemeldet und innerhalb weniger Stunden war es weg vom Fenster.
    In letzter Zeit funktioniert das mit dem Melden bei mir nicht mehr; wenn ich unten auf den Button "Diesen Artikel melden" klicke, komme ich zwar zu nächsten Seite, kann aber keine Meldungskategorie auswählen...

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

  • Also so viel geheuchelte "Empörung", in Verbindung mit dem verzapften
    Schwxxxxinn des Themenstarters hätte er echt den Titel:

    Verdienter Mitarbeiter der STASI, bzw. noch etwas früher BLOCKWART mit Auszeichnung verdient!

    Anscheinend hat er sonst nichts zu tun, vielleicht schreibt er auch noch Falschparker auf? Begründungen gibt's auch dafür immer.

    N.B.: Eine Zwille zu verbieten, nur weil sie eine Armstütze hat ist einmalig in der Welt und erzeugt bestenfalls schallendes Gelächter im Ausland.

    Zu Recht, wie ich finde!

    Einzig das Menschen kriminalisiert werden, für etwas, was wir uns als Kinder schon selbst gebastelt hatten (ohne Strafandrohung), daß ist eine SCHANDE!

    Außerdem:"Ein RA der seine Mandantschaft anzeigt, wäre wohl besser Staatsanwalt geworden, hat aber seinen Beruf verfehlt, zudem kann ich mir das auch nicht vorstellen."

    MfG, Mountain!

  • Was glaubst du denn was passieren würde wenn hier der Threadstarter nicht reagiert hätte?

    Die Schleider währe in den Handel gekommen und 3 Tage später hätte irgendein Bengel damit auf der Straße herumgespielt. Der wird erwischt und das Waffengesetz wird wieder um ne Ecke verschärft...

    Klar ist es Schwachsinn, keine Frage, aber in diesem Land muss man sich eben an die Gesetze halten, ob man will oder nicht.

    Eine Frage hätte ich da noch die mich seit heite morgen beschäftigt...
    Wieso zum Teufel sind Zwillen mit Schulterstütze verboten wenn man Armbrüste frei kaufen kann? Im Prinzip ist das doch das gleiche ???


    Gruß
    Moritz

    Was man nicht selber reparieren kann gehört einem auch nicht!

  • schleudern mit armstützen waren bei den freiheitskämpfern der 70er sehr beliebte symbole des wiederstands und wurden desshalb auf demos nicht gern gesehen. armbrüste sind grösser und wurden kaum zu demos mitgenommen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Stimmt schon, die vielen Verbote bzgl. Waffen in D sind peinlich und lächerlich.Ich bin persönlich Befürworter eines liberalen Waffenrechts:

    Aber die Waffengegner sind offenbar politisch erfolgreich. Daher sehen sich die Waffenfreunde zunehmenden Repressalien gegenüber gestellt.

    Solche illegalen Aktionen wie die von mir kritisierten ebay-Auktionen geben den Waffengegnern Munition gegen uns. Das Resutat: Noch schärfere Gesetze.

    Solange die Waffenbefürworter keine starke Lobby haben, hilft nur eines: Die Regeln befolgen.

    Alles andere schadet nur.

    Sorry, aber meine Zeiten als Revoluzzer sind vorbei. Jetzt bin ich Realist. Was mir an den Schleudern gefällt: Es gibt kaum legale Einschränkungen, Selbstbau, im Freien schiessen etc. ist legal. Das will ich nicht gefährden Wir sind nur eine einzige Durchführungsverordnung von einem Verbot entfernt.

    Übrigens: Der Mandant wollte die illegale Waffe über seinen Anwalt anonym loswerden - mit Erfolg.

    Jörg

    3 Mal editiert, zuletzt von JoergS (6. Januar 2009 um 00:16)

  • Zitat

    Was mir an den Schleudern gefällt: Es gibt kaum legale Einschränkungen, Selbstbau, im Freien schiessen etc. ist legal. Das will ich nicht gefährden Wir sind nur eine einzige Durchführungsverordnung von einem Verbot entfernt.

    Du spricht mir aus der Seele

    -=)Man soll den Cache nicht vor dem Final loben!(=-

  • Scheint doch geklappt zu haben, ich finde mal nix mehr bei ebay wo etwas mit Armstütze angeboten wird bei den zwillen!

    Gruss Scorpion :)

    Lieber der Rattenfänger von Hameln als der Maustreiber von Microsoft...