Silvester und SSW > Radio Beitrag

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 811 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2008 um 13:41) ist von 5-atü.

  • Guten Tag,

    Ich wollte nochmal bei dem Thema SSW und Pyro in Bezug auf Silvester nachhaken.

    Gestern war Innenminister (von NRW) Ingo Wolf zu Gast bei EinsLive (Jugendradio in NRW).

    Er hatte auch das Thema SSW angesprochen und ausdrücklich gesagt, dass es Silvester verboten wäre, zu schießen (mit Pyro)auch auf dem eigenen Grund, selbst wenn man einen KW hätte. Dies würde auch für andere Bundesländer gelten.


    Hab ich da was verpasst?

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

    Einmal editiert, zuletzt von Raphael22 (31. Dezember 2008 um 13:20)

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Hab ich da was verpasst?


    Klar hast Du was verpasst. Das ist schon in mehreren, anderen Freds besprochen worden.

    Wer kein eigenes Grundstück hat oder kein Grudnstück, wo der Eigentümer zugestimmt hat, darf keine Pyros verschießen.
    Der der KWS keine Schießerlaubnis ist, erlaubt dieser auch nicht das Schießen.
    Fertig und Ende.

    Oder andersrum: Das Schießen auf der Straße mit SSW ist verboten. Immer, zu jeder Zeit, egal ob mit oder ohne Pyros und egal ob mit oder ohne KWS.
    Das ist nichts Neues und hat auch mit Silvester nichts zu tun.

    Da man selten sicherstellen kann, dass Pyros das Grundstück nicht verlassen können, ist das dann auch verboten.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (31. Dezember 2008 um 13:24)

  • Nene, das weiß ich ja.

    Es geht darum, dass auch wenn man selbst der Grundstücksbesitzer ist, man nach diesem Herrn Wolf nicht schießen darf.


    ?!?

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Es geht darum, dass auch wenn man selbst der Grundstücksbesitzer ist, man nach diesem Herrn Wolf nicht schießen darf.


    Ja, dann einfach gefragt: Wie groß ist Dein Grundstück? Ist es umfriedet? Wie willst Du sicherstellen, dass Pyros das Grundstück nicht verlassen können.

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Nene, das weiß ich ja.

    Es geht darum, dass auch wenn man selbst der Grundstücksbesitzer ist, man nach diesem Herrn Wolf nicht schießen darf.


    ?!?

    Schießen schon und zwar das ganze Jahr über! ;)

    Aber bei den Geschossen, die man mit dem Becher abschießt, muss man eben aufpassen, dass sie das Grundstück nicht verlassen. Auch wenn die zehn Mal größere Rakete (= mehr Gefahr, mehr Dreck) auf der Straße gestartet werden und sonst wo runter kommen darf.
    :new16:

    Die Raketen unterliegen dem Sprengstoffgesetz, welches für Silvester gelockert wird und auch Privatpersonen ohne besondere pyrotechnische Kenntnisse das Abbrennen von Feuerwerk gestattet;
    die 15mm-Geschosse unterliegen wiederum dem WaffG und das schränkt zwar den Zeitraum nicht ein (z.B. nur zu Silvester); wohl aber den Gebrauch und danach dürfen die 'Pyros' das Grundstück nicht verlassen.

    Fördermitglied des VDB.