ZitatOriginal von Enforcer1975
Bei uns kriegt doch nicht jeder eine WBK wenn es zum Selbstschutz ist, oder irre ich? Da braucht doch nen trifftigeren Grund?
Richtig, es gibt zwar den § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen, jedoch ist der Bedürfnisgrund faktisch kaum durchsetzbar.
Aber auch: Jeder der will kann eine WBK mit Schusswaffen (Mehrzahl!) bekommen. Zuverlässigkeit, pers. Eignung und ein bisschen Fleiß vorausgesetzt.
Aber bitte Erwerb bzw. Besitz mit Führern auseinander halten. Manchmal fließt das vermixt ineinander.