Hallo alle miteinander.
Ich habe schon öfter gehört, dass es erlaubt ist auf dem eigenen Grundstück mit einer SSW jederzeit zu schießen.
Ausgenommen sind Ruhezeiten und Feiertage.
Ist das richtig?
Wenn das so stimmt auf welcher Gesetzesgrundlage basiert das?
Kann man das auch auf Silvesterböller anwenden
Gruß und noch einen schönen Sonntag.