Schießen erlaubt auf eigenem Grundstück

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.175 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2008 um 18:11) ist von Floppyk.

  • Hallo alle miteinander.

    Ich habe schon öfter gehört, dass es erlaubt ist auf dem eigenen Grundstück mit einer SSW jederzeit zu schießen.
    Ausgenommen sind Ruhezeiten und Feiertage.
    Ist das richtig?
    Wenn das so stimmt auf welcher Gesetzesgrundlage basiert das?
    Kann man das auch auf Silvesterböller anwenden

    Gruß und noch einen schönen Sonntag.

  • ja darf man , das steht im Waffengesetz der BRD
    Silvesterfeuerwerk der klasse 2 darf nur vom 29-31.12 verkauft werden und nur am 31.12 und 1.1 gezündet werden, die Regionalen regelung , erfährt man aus dem amtsblatt . Aber meistens ab 18 uhr

    Einmal editiert, zuletzt von niggii (21. Dezember 2008 um 13:57)

  • Man darf allerdings auf dem eigenen Grundstück (befriedetes Besitztum) nur solange mit der SSW rumschießen wie du keinen Nachbarn belästigst, egal ob Ruhezeit oder nicht (Silvester ist hier eine Ausnahme glaube ich, da kannst du die Nachbarn nerven wie du willst). Dies wurde einem guten Freund beim Aushändigen des kleinen Waffenschein in Berlin auf Nachfrage gesagt.

    Grüße
    Chris

  • Zitat

    Original von w.koelbl
    Ich habe schon öfter gehört, dass es erlaubt ist auf dem eigenen Grundstück mit einer SSW jederzeit zu schießen.
    Ausgenommen sind Ruhezeiten und Feiertage.
    Ist das richtig?


    Nein, es ist auch hier im Forum ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man mit einer SSW jederzeit im "eigenen Raum" schießen darf, nur weil das WaffG eine Ausnahme nach § 12, Abs.4 kennt. Man erkennt das auch daran, dass das WaffG dann noch nichtmal bestimmte Zeiten in der Ausnahme vorsieht. Nach dem WaffG wäre auch das schießen mitten in der Nacht in einer Mietwohnung zulässig.

    Dem ist natürlich nicht so. Warum ist hier genau erläutert:
    http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm

    In der Kurzform: Wenn jemand mit seiner SSW zu Hause schießt, kann er zwar nicht nach einem Vergehen nach dem WaffG velangt werden, jedoch begeht er dennoch eine u.U. teure OWI. Wenn es also dem Nachbarn stört, hat er es zu unterlassen. Das gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.
    Silvester mag sich der Nachbar allerdings kaum durchsetzten können, es sei denn, der Schütze ballert in der Wohnung ungehemmt. Das muss der Nachbar auch zu Silvester nicht dulden.

    Zitat

    Original von w.koelbl
    Wenn das so stimmt auf welcher Gesetzesgrundlage basiert das?
    Kann man das auch auf Silvesterböller anwenden


    Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk außerhalb von Slivester ist verboten:

    1. SprengV § 23
    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.

    Zusätzlich erlassen die Gemeinden weitere Regeln und können die Zeiten weiter einschränken.
    Das Rathaus/Bürgerbüro kann Auskunft gegen, wie auch die Ordnungsämter.

  • Vielen Dank für euere vielen Antworten.
    Dann werd ich das Schießen ausserhalb der Silvesterzeit des Nachbarfriedenswillen unterlassen.

    Gruß und noch einen schönen Sonntag.

  • Och man Floppy wie oft möchtest Du den noch mit deinem " Nein, man darf nicht jederzeit schießen " Hausieren gehen ?
    Manchmal wünsche ich dir Nachbarn die das was Du hier Predigst in die Tat umsetzen.
    In dem Punkt ist an dir ein Missionar verloren gegangen.
    Ein Owi wird es erst wenn man nach der Aufforderung dazu nicht aufhört, oder ein Polizist einem ans Bein Pinkeln möchte.
    Ist dir mal so was passiert das Du so verbohrt drauf anspringst ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (21. Dezember 2008 um 17:35)

  • Nein, ich ärgere mich über diese generelle und falsche Aussage. Das könnten dann in der Tat ahnungslose Leute treffen, die auf solchen Unsinn hören.

    Und seit wann muss vor einer OWI-Anzeige verwarnt werden?
    Und seit wann muss ein Polizist das zur Anzeige bringen?

  • Hast Du schon mal gehört das jemand wegen Lärm eine OWI bekommen hat ohne vorher Mündlich verwarnt zu werden ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Hast Du schon mal gehört das jemand wegen Lärm eine OWI bekommen hat ohne vorher Mündlich verwarnt zu werden ?


    Das Hören-Sagen eines Einzelnen ist völlig uninteressant.
    Tatsachen zählen.
    Mir persönlich ist das auch völlig schnuppe. Jedoch kann es durchaus passieren, dass ein Nachbar irgendwann der Geduldsfaden reißt und sich sofort an die Polizei wendet und eine Anzeige macht.
    Das kann man dann als Außenstehender auch nicht bewerten. Jedenfalls hat weder er noch die Polizei die Pflicht dort erstmal mit dem Verursacher zu reden und ihn zu verwarnen. Sicher in den meisten Fällen richtig, jedoch keine Pflicht.
    Wenn das so wäre, versuche doch das mal beim nächsten falschen Parken oder geringfügiges Schnellfahren.

    Sind wir uns da sinngemäß einig?