Schreckschuss "Führen!" und Polen?

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 4.702 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2008 um 17:00) ist von Der Papst.

  • Muss demnächst beruflich nach Polen und hab noch meine SSW im Auto.
    Muss ich irgendwas beachten, wenn ich nach Polen einreise... bzw rein/raus fahre... KWS ist vorhanden, wird aber bestimmt nicht für POlen gültig sein.

    Wie ist die Gesetzeslage bzgl. "Führen" in Polen???
    (geladen, schießbereit im Handschuhfach)

    Vielen Dank für jegliche Hinweise Jungs :)

  • hmmm gab es die frage nich schonmal... glaube man draf es nicht und müsste sich noch ne sondergenemigung ausstellen lassen auserdem haben die da auch sone art PTB ist auf manchen schon drauf ( zb.RG96) ist ein umgekertes dreieck mit B in der mitte


    EDIT : ZU SPÄT

  • Zu diesem verlinkten Strang: Ich glaube, der im polnischen Konsulat meinte, er will eine scharfe Waffe nach Polen mitnehmen...

    Sowas wie den KWS gibt es ja - meines Wissens nach - nur in ganz wenigen Ländern, wenn nicht nur in der BRD.
    Und dann gerade in einem Land, wo der durchschnittliche Böller am ehesten einer Handgranate ähnelt?

    Vielleicht gilt dieses Gesetz aber auch ausdrücklich nur für Nicht-Staatsbürger?
    (Mit Deutschen, die bewaffnet über die polnische Grenze kommen hat man ja bekanntlich schlechte Erfahrungen gemacht ;D )

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

    Einmal editiert, zuletzt von Der Papst (27. November 2008 um 17:02)