Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2008 um 14:22) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von ramzy
    eine frage noch an Floppyk :
    du hast ja n wiederladerschein.. kannst du patronen nicht auch Entladen statt laden ?? ...

    Patronen entladen ist meines Wissens bei Wiederladeschein mit drin, aber die eigentliche Frage dürfte eine andere sein! - Bist du bereit, entladene .22 lang zum gleichen Preis wie .45 K oder teurer zu kaufen ( 1 Pitsch = 1 € )? :laugh:

  • Zitat

    Original von ramzy
    ach warum so teuer ?

    22 sind doch billig oder ned ?

    Ja, aber wer fummelt schon die Geschosse und das Pulver für Umme für Dich aus der Hülse?

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (28. November 2008 um 13:32)

  • Für die RG600 kannst Du einen Adapter für den Sicherheitskompensator bekommen oder zumindest leicht anfertigen lassen. Andernfalls findest Du hier über die Suche Tipps zum Selberbauen eines solchen Geräts (Stichwort "Bierfass").

  • Ja, Schwarzpulverschmauch ist echt lecker :crazy2:
    Habe mal einen gebrauchten SK ersteigert, der offensichtlich nie gereinigt worden war...aber da musst Du dann durch, dafür ist das Ding schließlich gemacht worden.

  • Zitat

    Original von ramzy
    eine frage noch an Floppyk :
    du hast ja n wiederladerschein.. kannst du patronen nicht auch Entladen statt laden ?? ...


    Sicher, dafür habe ich einen Entladehammer. Aber die kleinen .22 lr einzuspannen habe ich noch nicht probiert. Die Spannzange im Hammer dürfte diese nicht fassen können.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Sicher, dafür habe ich einen Entladehammer. Aber die kleinen .22 lr einzuspannen habe ich noch nicht probiert. Die Spannzange im Hammer dürfte diese nicht fassen können.

    Dürfen Wiederlader nicht nur selber geladene Munition delaborieren?
    Bei Fabrikmunition ist das Delaborieren soweit ich weiß verboten. Auch als Wiederlader.

    Oder liege ich falsch?

  • Jetzt kennt sich hier ja gar niemand mehr aus...

    Geht es hier eigentlich um scharfe Munition oder um Kartuschen?

    Scharfe Munition kann man theoretisch auch problemlos entladen, das hat aber verheerende Auswirkungen auf die Präzision...

    Kartuschen kann man zwar Wiederladen (es gibt Werkzeug, das Kartuschen krimpen kann) aber das geht eben NUR wenn die Kartusche ein normales Zündhütchen hat...
    Ob man eine Kartusche entladen kann bezweifle ich stark, und vermutlich ist es nicht nur schwierig und Langwierig sondern auch noch sau gefährlich...

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

  • Das Problem beim delaborieren von fabrikgeladener Munition ist, das der Gesetzgeber hier illegale Pulvergewinnung befürchtet, ergo ist es nicht erlaubt.

    Für einen schußfähigen Unterhebelrepetierer kannst du doch auch 6mm Flobert mit Rundkugel nehmen ? Wenn auch nur als Einzellader.

    Gruß

    cz75

  • 6mm Flobert lieber ohne Rundkugel, das soll aus dem Reck Lever Action verschossen werden wenn ich das aus der ersten Seite richtig herausdeute...das hat normal Kaliber .22 lang Knall. 6mm Flobert Knall geht, aber halt nur als Einzellader.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hi Marcel,

    so ganz sicher bin ich mir da eben nicht, weil er schreibt ja nur Lever Action.

    Bei unseren österreichsischen Freunden liegt die Vermutung ja nahe, dass es sich um einen schußfähigen handelt oder handeln könnte.

    Aber selbst in die Reck Lever Action kann man die Floberts ohne Kugel reinfummeln, ist halt nur etwas umständlich. Wobei man die doch echt nicht als laut bezeichne kann. Bei mir schluckt der Lauf den ganzen Knall, auch mit 22er.

    Und bei der RG300 passen da nicht sogat ohne Probleme die Floberts rein?

    Gruß

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (27. November 2008 um 22:20)

  • Zitat

    Original von cz75
    Das Problem beim delaborieren von fabrikgeladener Munition ist, das der Gesetzgeber hier illegale Pulvergewinnung befürchtet, ergo ist es nicht erlaubt.

    Welchen Sinn macht das?
    Darf jemand mit Wiederladeschein nicht auch in der BRD dieses Pulver in Großpackungen einfach kaufen?

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

  • Zitat

    Original von Der Papst

    Welchen Sinn macht das?
    Darf jemand mit Wiederladeschein nicht auch in der BRD dieses Pulver in Großpackungen einfach kaufen?


    Es driftet zwar immer weiter in OT, aber hier einige Infos zum Thema Wiederladen:
    Es ist richtig, das Delaborieren von Munition zum Zwecke der Pulvergewinnung ist aus gutem Grund verboten. Und da wäre es egal, ob man Wiederlader ist oder nicht.
    Der Wiederlader hat dennoch Werkzeug dazu. Aber das benutzt dieser um fehlerhaft hergestellte Patronen wieder zu öffnen. So passiert es schon mal, dass das Zündhütchen falsch gesetzt ist, das Geschoss zu tief gedrückt und ähnliches. Das hat aber mit Pulvergewinnung nichts zu tun. Es ist die einzige Möglichkeit fehlerhafte Munition unschädlich zu machen um schlimme Unfälle zu verhüten. Nebenbei rettet es noch die Hülse und meistens das Geschoss. Die paar Krümel Pulver werden nicht weiter verwendet. Lohnt auch nicht. In einer 45'er ist Pulver im Wert von 2,5 ct.
    Jedoch ist es ein Mühsames unterfangen, das Geschoss zu ziehen. Entweder man nimmt eine Geschossziehmatrize. Sofern die Spannzange das Geschoss richtig fassen kann, ist es eine schnelle Sache. Oder man nimmt einen Spezialhammer. Dort wird die Patrone kopfüber eingespannt. Mit dem gegenüberliegendem Teil wird kräftig auf dem Betonboden geklopft. Je nachdem wie fest das Geschoss gecrimpt ist, löst es sich mit 2 - 10 Schlägen.
    Der Wiederlader wird sich hüten, delaboriertes Pulver aus Fanrikmunition zu verwenden, wo absolut keine Daten zu dem Pulver zu bekommen sind. Das ist ein Firmengeheimnis der Patronenhersteller. Mit unbekannten Pulver kann man keine Patronen bauen - das ist lebensgefährlich. So was macht auch keiner.

    Großpackung sind relativ.
    Der WL darf Pulver erwerben, jedoch sind die zu erwerbenden Kontingente oft begrenzt. So darf ich innerhalb von 5 Jahren 10 Kg Pulver erwerben (kaufen), aber nicht mehr als 3 Kg pro Einkauf. Jeder Einkauf wird in der Sprengerwerbserlaubnis eingetragen. Die private maximale Lagermenge ist ohnehin begrenzt auf 1, 3 oder 5 Kg, je nach Lagerart.
    Das Kilo Nitrocellulose kostet im Mittel etwa 70 € und reicht für rd. 3000 Patronen .45ACP, oder ca. 350 Patronen in .308 Win - damit die Größenordnungen verstanden werden.

    Wen es interessiert. Hier kann man die kompletten Wiederladedaten eines bekannten finnischen Pulverherstellers laden. Da kann man einen Einblick nehmen, welche Daten zum Wiederladen wichtig sind:
    Vihthavuori Reloading Data (PDF)

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. November 2008 um 12:34)